Darf Ehrenamt Pauschale verweigert werden?

16. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)
Darf Ehrenamt Pauschale verweigert werden?

Hallo, hoffe hier weiss jemand bescheit...

Mein Freund arbeitet ehrenamtlich bei der Tafel.
2 bis 3 mal pro Woche, jeweils 4 bis 6 std.
Eine Ehrenamtspauschale wird ihm verweigert von der Vorstandschaft.
Es fallen aber auch Kosten an, wie Busfahrkarte usw.
Es kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss..
Wer kennt sich damit aus? Bzw kann mir sagen ob die Ehrenamtspauschale irgendwo gereglt ist? Ist sie vom Verein zu zahlen? oder darf der Verein das ablehnen?

Danke für Antworten.

-- Editiert von Moderator am 17.12.2017 01:01

-- Thema wurde verschoben am 17.12.2017 01:01

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5377 Beiträge, 2457x hilfreich)

Zitat (von CarMen123):
Mein Freund arbeitet ehrenamtlich bei der Tafel.


Das hat dann mit Arbeitsrecht nichts zu tun.

Zitat (von CarMen123):
Ist sie vom Verein zu zahlen? oder darf der Verein das ablehnen?


Die Ehrenamtspauschale muss nicht gezahlt werden. Die darf von vielen Vereinen (aufgrund Regelungen in der Satzung) auch gar nicht gezahlt werden. Sie ist nur eine Möglichkeit, ehrenamtliche Mitarbeiter pauschal und steuerbegünstigt zu vergüten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Zitat (von CarMen123):
Es kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss..


Doch, das bringt ehrenamtliche Arbeit in der Regel mit sich.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111224 Beiträge, 38564x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Plusar500
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 24x hilfreich)

Ehrenamt Pauschale ist keine Pflicht !

"Ehrenamt" mal Googlen

Es ist keine Ehre im Amt wenn man danach Kohle verlangt.

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#4
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Es verlangt niemand Kohle..
Die Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann..
man möchte ja, wenn man schon kostenlos arbeitet, zumindest keine Kosten haben...
Erst lesen, dann drauf los poltern, plusar500

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(14920 Beiträge, 8828x hilfreich)

Zitat:
Die Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann..

Verlangen: ja - Nur ist der Verein nicht verpflichtet, das Verlangen auch zu erfüllen.

Zitat:
Es kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss..

Doch, das kann sein. Ist auch gar nicht unüblich.

Zitat:
Wer kennt sich damit aus? Bzw kann mir sagen ob die Ehrenamtspauschale irgendwo gereglt ist?

Die ist im EStG geregelt - da steht aber nur drin, für was sie steuerfrei gezahlt werden darf. Da steht nicht(!) drin, dass sie gezahlt werden muss.

Zitat:
oder darf der Verein das ablehnen?

Ja.






Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5377 Beiträge, 2457x hilfreich)

Zitat (von CarMen123):
Die Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann..


Nein, die Frage war, ob man die Ehrenamtspauschale verlangen kann, und da ist die Antwort nein.

Aufwendungen, die DURCH die Tätigkeiten entstehen, d.h. auch Fahrtkosten, bekommt man erstattet.
Dazu gehören allerdings NUR die Fahrtkosten während der Tätigkeit (sprich man fährt im Auftrag des Vereins irgendwo hin), NICHT die Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte. Da ich es bei der Tafel allerdings nicht kenne, dass man dort mit dem Bus unterwegs ist, denke ich mal, das letzteres bei euch der Fall ist.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13089 Beiträge, 4248x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Aufwendungen, die DURCH die Tätigkeiten entstehen, d.h. auch Fahrtkosten, bekommt man erstattet.
Und welche Rechtsgrundlage hast du dafür?

Ehrlich gesagt kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, was manche Menschen unter Ehrenamt verstehen. Wie kann man da noch Geld verlangen bzw. ernsthaft nach einem Rechtsanspruch fragen?

Stefan

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#8
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Wenn mein Freund 2 bis 3 mal wöchentlich ehrenamtlich bei der Tafel arbeitet, dann fallen da bei 3 mal 15 € Busgeld an.. Wir wohnen nicht in der nachbarschaft von der Tafel, sondern 12 km entfernt..
Im Monat entstehen dadurch 60 € Fahrtkosten ( Busgeld )
Kann man es jetzt nachvollziehen?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31754 Beiträge, 16893x hilfreich)

Kann man es jetzt nachvollziehen? Es wird schon die ganze Zeit nachvollzogen. Und die Antwort ist immer noch nein. Entweder man handelt das selbst aus oder man hat halt Pech gehabt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
CarMen123
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 45x hilfreich)

Danke. Es bedarf keiner weiteren Antworten mehr.
Habe es verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

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