Hallo, hoffe hier weiss jemand bescheit...
Mein Freund arbeitet ehrenamtlich bei der Tafel.
2 bis 3 mal pro Woche, jeweils 4 bis 6 std.
Eine Ehrenamtspauschale wird ihm verweigert von der Vorstandschaft.
Es fallen aber auch Kosten an, wie Busfahrkarte usw.
Es kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss..
Wer kennt sich damit aus? Bzw kann mir sagen ob die Ehrenamtspauschale irgendwo gereglt ist? Ist sie vom Verein zu zahlen? oder darf der Verein das ablehnen?
Danke für Antworten.
-- Editiert von Moderator am 17.12.2017 01:01
-- Thema wurde verschoben am 17.12.2017 01:01
Darf Ehrenamt Pauschale verweigert werden?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatMein Freund arbeitet ehrenamtlich bei der Tafel. :
Das hat dann mit Arbeitsrecht nichts zu tun.
ZitatIst sie vom Verein zu zahlen? oder darf der Verein das ablehnen? :
Die Ehrenamtspauschale muss nicht gezahlt werden. Die darf von vielen Vereinen (aufgrund Regelungen in der Satzung) auch gar nicht gezahlt werden. Sie ist nur eine Möglichkeit, ehrenamtliche Mitarbeiter pauschal und steuerbegünstigt zu vergüten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
ZitatEs kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss.. :
Doch, das bringt ehrenamtliche Arbeit in der Regel mit sich.
ZitatEs kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss.. :
Doch das kann sein. Das macht in der Regel das Ehrenamt aus.
Hier gibt es mehr Infos:
https://deutsches-ehrenamt.de/steuern/ehrenamtspauschale/
http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/ehrenamtspauschale.html
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Ehrenamt Pauschale ist keine Pflicht !
"Ehrenamt" mal Googlen
Es ist keine Ehre im Amt wenn man danach Kohle verlangt.
Es verlangt niemand Kohle..
Die Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann..
man möchte ja, wenn man schon kostenlos arbeitet, zumindest keine Kosten haben...
Erst lesen, dann drauf los poltern, plusar500
Zitat:Die Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann..
Verlangen: ja - Nur ist der Verein nicht verpflichtet, das Verlangen auch zu erfüllen.
Zitat:Es kann doch nicht sein, dass man für solche Auslagen noch nicht einmal einen Ersatz bekommt, wenn man schon ehrenamtlich arbeitet, dass man noch Geld mitbringen muss..
Doch, das kann sein. Ist auch gar nicht unüblich.
Zitat:Wer kennt sich damit aus? Bzw kann mir sagen ob die Ehrenamtspauschale irgendwo gereglt ist?
Die ist im EStG geregelt - da steht aber nur drin, für was sie steuerfrei gezahlt werden darf. Da steht nicht(!) drin, dass sie gezahlt werden muss.
Zitat:oder darf der Verein das ablehnen?
Ja.
ZitatDie Frage war, ob es irgendwo geregelt ist,dass man für den Aufwand, der durch die Tätigkeit entsteht, sprich Fahrtkosten, eine Entschädigung dafür verlangen kann.. :
Nein, die Frage war, ob man die Ehrenamtspauschale verlangen kann, und da ist die Antwort nein.
Aufwendungen, die DURCH die Tätigkeiten entstehen, d.h. auch Fahrtkosten, bekommt man erstattet.
Dazu gehören allerdings NUR die Fahrtkosten während der Tätigkeit (sprich man fährt im Auftrag des Vereins irgendwo hin), NICHT die Fahrtkosten zur Tätigkeitsstätte. Da ich es bei der Tafel allerdings nicht kenne, dass man dort mit dem Bus unterwegs ist, denke ich mal, das letzteres bei euch der Fall ist.
Hallo,
Und welche Rechtsgrundlage hast du dafür?Zitat:Aufwendungen, die DURCH die Tätigkeiten entstehen, d.h. auch Fahrtkosten, bekommt man erstattet.
Ehrlich gesagt kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, was manche Menschen unter Ehrenamt verstehen. Wie kann man da noch Geld verlangen bzw. ernsthaft nach einem Rechtsanspruch fragen?
Stefan
Wenn mein Freund 2 bis 3 mal wöchentlich ehrenamtlich bei der Tafel arbeitet, dann fallen da bei 3 mal 15 € Busgeld an.. Wir wohnen nicht in der nachbarschaft von der Tafel, sondern 12 km entfernt..
Im Monat entstehen dadurch 60 € Fahrtkosten ( Busgeld )
Kann man es jetzt nachvollziehen?
Kann man es jetzt nachvollziehen? Es wird schon die ganze Zeit nachvollzogen. Und die Antwort ist immer noch nein. Entweder man handelt das selbst aus oder man hat halt Pech gehabt...
Danke. Es bedarf keiner weiteren Antworten mehr.
Habe es verstanden.
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