Darf ein Bahn-Kontrolleur den Schwerbehindertenausweis einziehen?

22. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
iconner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Bahn-Kontrolleur den Schwerbehindertenausweis einziehen?

Vorherige Diskussion:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Gerade-noch-gut-gegangen-Bahn-Kontrolleur-wollte-Schwerbehindertenausweis-einziehen-rechtens-__f603553.html

Hallo in die Runde,
hatte vor kurzem das Erlebnis mit einem VRR-Bahn-Kontrolleur, wo ich den Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigung zeigte (natürlich mit gültiger Wertmarke) und der Kontrolleur mich fragte, ob ich ihn verarschen wolle, weil das Ding, so behauptete er, jemand anders aus meiner Familie gehören würde.

Dann wurde der Schwerbehindertenausweis zunächst einfach eingezogen und wurde gesagt, ich solle direkt an der nächsten Haltestelle aussteigen (waren noch gute 5 Minuten Fahrtzeit wegen Regioexpress).
Nachdem ich dann den Personalausweis zeigte, war er der Meinung, dass auch dieser nicht mir gehöre.

Plötzlich hat er ein Rückzieher gemacht und mir alles wiedergegeben und hat etwas weiter weg die Kontrollen fortgesetzt.

Gerade noch gut gegangen. Trotzdem gruselig dran zu denken, was wäre, wenn er z.B. stattdessen nur die Wertmarke bemängelt oder gesagt hätte, das Ding fühlt sich komisch an.

Fragen:

1. Gegen welche Regelungen wurden verstoßen? Ist das üble Nachrede? Der Kontrolleur hat nicht in der Form ich glaube, dass gesprochen, sondern als wäre es Tatsache. Kann man den Kontrolleur belangen?

2. Darf ein Kontrolleur wirklich amtliche Dokumente wegnehmen oder einbehalten (über das Fahrtende hinaus), nur weil er/sie im Glauben ist, dieser sei so nicht gültig? In den AGB steht ja irgendwo, dass ungültige Tickets einbezogen werden dürfen. Aber wäre das auch bei amtlichen Dokumenten rechtens?

Ich habe im Forum erste Hinweise erhalten, dass es von Vorteil wäre, Ausweise nicht aus der Hand zu geben, weil man sie dann nur schwer über zivilrechtliche Auseinandersetzungen wieder zurück bekäme, wenn sie einmal eingezogen wurden.

3a. Sollte man in der Zukunft die vollständige Aushändigung der Dokumente verweigern und es dann seitens der Bahnmitarbeiter hocheskalieren lassen, wenn sie der Meinung sind, dass der Ausweis ungültig ist?

3b. Sollte es in Zukunft nochmal vorkommen und der Kontrolleur es schaffen, den vermeintlich ungültigen Schwerbehindertenausweis wegzunehmen und ich müsste erwarten, ohne den Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigung aussteigen zu müssen, könnte und sollte ich drauf bestehen, dass die Polizei sich die Ausweise anschaut?

----

Hab aus der vorherige Diskussion rauskopiert, was (schlimmes) passieren kann, wenn die Polizei hinzu kommt:

Zitat (von DeusExMachina):
Z.B. ein Polizeibeamter, der das (vermeintlich) gefälschte Dokument sicherstellt, den Platzverweis erteilt und im Anschluss die Strafanzeige fertigt.

Zitat (von Harry van Sell):
Das die Polizei dem Kontrolleur Recht gibt.
Das die Ausweise dann erst mal eingezogen werden. Und man ein Verfahren bekommt.
Ein freundliches "Dann kommen Sie mal mit" kann einen dann nicht nur diesen aktuellen Tag verderben.
Oder das die Situation dann eskaliert.

Ja, dann müsste doch bei der Prüfung im Verfahren sich die Echtheit der Dokumente feststellen und ich würde den Ausweis wieder kriegen, oder habe ich was übersehen?
Der Schwerbehindertenausweis wäre ja so oder so weg, ob der bei den Verkehrsbetriebe liegt oder bei der Polizei.
Und wenn der Schwerbehindertenausweis wegen vermeintlichen Betrug bei den Verkehrsbetriebe liegt, dann machen die doch sowieso ein Verfahren auf, oder?

-- Editiert von Moderator topic am 23. Dezember 2022 13:40

-- Thema wurde verschoben am 23. Dezember 2022 13:40

-- Editiert von Moderator topic am 23. Dezember 2022 14:39

-- Thema wurde verschoben am 23. Dezember 2022 14:39

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(332 Beiträge, 29x hilfreich)

1. Gegen gar keine

2. Nein, aber hier wurde ja auch nichts weggenommen.

3a. Prima Idee, viel Spaß dabei..


Unfug editiert


-- Editiert von Moderator am 23. Dezember 2022 12:08

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nachdem ich dann den Personalausweis zeigte, war er der Meinung, dass auch dieser nicht mir gehöre.


Unfug editiert

Hast Du Dir den Dienstausweis vom Kontrolleur zeigen lassen?

Du kannst jetzt immer noch eine Strafanzeige stellen. Die Identität sollte sich ja leicht ermitteln lassen, wenn der Zug und genaue Zeitpunkt bekannt ist.

-- Editiert von Moderator am 23. Dezember 2022 12:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
3a. Sollte man in der Zukunft die vollständige Aushändigung der Dokumente verweigern und es dann seitens der Bahnmitarbeiter hocheskalieren lassen, wenn sie der Meinung sind, dass der Ausweis ungültig ist?

3b. Sollte es in Zukunft nochmal vorkommen und der Kontrolleur es schaffen, den vermeintlich ungültigen Schwerbehindertenausweis wegzunehmen und ich müsste erwarten, ohne den Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigung aussteigen zu müssen, könnte und sollte ich drauf bestehen, dass die Polizei sich die Ausweise anschaut?


Bei solchen Fällen -> immer die Polizei telefonisch hinzurufen!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Du kannst jetzt immer noch eine Strafanzeige stellen.

Richtig, nur gab es dummerweise gar keine Straftat...



Zitat (von vundaal76):
Bei solchen Fällen -> immer die Polizei telefonisch hinzurufen!

Das sollte man sich durchaus gut überlegen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Das sollte man sich durchaus gut überlegen.


Warum? Wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis zwangszweise entwendet wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Unfug editiert


Wenn ein Kontrolleur meint, dass ein falscher Personalausweis vorgezeigt wird und dann die Sache eskaliert (diesen Ausweis nicht wieder herausgibt) -> das ist genau der richtige Zeitpunkt, die Bundespolizei zu rufen. Genau dafür ist die Polizei da.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
iconner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Hast Du Dir den Dienstausweis vom Kontrolleur zeigen lassen?

Hatte definitiv ein Dienstausweis, nur war das alles zu kurz und zu schnell um mir den Namen merken zu können.
Linie und Uhrzeit habe ich und ich kann sagen, wo der Zug war und ungefähr die Verspätung.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, nur gab es dummerweise gar keine Straftat...

Wirklich?
Dann darf also in Deutschland dann auch laut der Gegend verkünden, jemand sei ein Betrüger, Pädophiler oder Drogendealer, wenn man der Überzeugung ist, dass es so sei? Und wenn man sich geirrt hat, einfach Schwamm drüber? (Wortwahl des Kontrolleurs in meinem Fall war auch die Ist-Form, nicht die Glaubens-Form)
Finde ich absurd. Aber gut, wenns so sein sollte, muss ich dann schlucken.

Zitat (von Harry van Sell):
Das sollte man sich durchaus gut überlegen.

Versteh immer noch nicht das Mysterium Polizei ...
Wenn ich Fall b nehme und mir den Ausweis ohne Widerstand freiwillig von der Bahn einsacken lasse, ist doch auch weg, nämlich mit 0%er Wahrscheinlichkeit kriege ich den Ausweis wieder.
Warum nicht den "Joker" Polizei einsetzen, um die Wahrscheinlichkeit von 0% auf von mir aus 25% zu erhöhen, den Ausweis wieder zu erlangen?
Ein Ermittlungsverfahren riskiere ich doch sowieso, egal ob die Bahn wegen vermeintlichen Betrugs/Urkundenfälschung ein Fall aufmacht oder die Polizei.

Was sind da die Unterschiede?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von iconner):
Thema wurde verschoben am 23. Dezember 2022 13:40
Was hat die Fragestellung denn mit Verkehrsrecht zu tun?

Nur weil sich der Vorfall in einem Verkehrsmittel ereignet hat, ergibt es doch nun wirklich noch keine verkehrsrechtliche Fragestellung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von iconner):
Versteh immer noch nicht das Mysterium Polizei ...
Der Kontrolleur hat offenbar seinen Irrtum und seine gruslige Unterstellung, deine Ausweise seien falsch oder ungültig, selbst bemerkt--- hat dir die Dokumente zurückgegeben, hat evtl. die Fotos schon gelöscht...für ihn wohl Schwamm drüber--und fertig.
Sicher keine vollendete Entschuldigungsfloskel, aber nuu...Polizei nicht vonnöten. Nichts Mysteriöses.
Zitat (von iconner):
Aber gut, wenns so sein sollte, muss ich dann schlucken.
Ja, das ist hier zu empfehlen.
Auch die Bahn leidet unter Fachkräftemangel, könnte man beim Schlucken noch denken.
Auch Kontrolleure haben Stress, ist auch noch *denkbar*.

Bleibt übrig dein DSGVO-Kampf gegen den denkbar möglichen Hack des Handys des Kontrolleurs.
s. anderes Unterforum.
:pc:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
iconner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Kontrolleur hat offenbar seinen Irrtum und seine gruslige Unterstellung, deine Ausweise seien falsch oder ungültig, selbst bemerkt--- hat dir die Dokumente zurückgegeben, hat evtl. die Fotos schon gelöscht...für ihn wohl Schwamm drüber--und fertig.
Sicher keine vollendete Entschuldigungsfloskel, aber nuu...Polizei nicht vonnöten. Nichts Mysteriöses.

Haaaalt! Nicht die Fragen vermischen.
Das mit der Unterstellung war Frage 1 - ob, das was bereits passiert ist, strafbar ist.
Die Diskussion, ob man die Polizei zu einer "Live-Diskussion" hinzuziehen soll, ist Frage 3a/3b, weil mich auch interessiert, wie man sich verhalten soll, falls so etwas zukünftig nochmal vorkommen sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von iconner):
wie man sich verhalten soll, falls so etwas zukünftig nochmal vorkommen sollte.
Ach so.
ICH würde auch zukünftig in solch einem Falle nicht nach der Polizei rufen.
zu 1: nein.
zu 2: Grundsätzlich nicht, auch nicht wegen des Glaubens.
zu 3a: Nein.
zu 3b: Ich würde es nicht tun.

Zitat (von iconner):
Dann darf also in Deutschland dann auch laut der Gegend verkünden, jemand sei ein Betrüger, Pädophiler oder Drogendealer, wenn man der Überzeugung ist, dass es so sei?
Nein, das ist deshalb noch lange nicht erlaubt. Wenn es doch jemand tut, kann man die Person belangen. Dafür gibts Gesetze.

Da ich hier nur meine private Meinung kund tue, kannst du gern von einem Rechtsanwalt, zb. Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Datenschutzrecht diese durchaus denkbaren Konstellationen rechtlich/juristisch prüfen lassen und nach deren Empfehlung dann am Verkehrsleben teilnehmen. Evtl. fühlst du dich dann sicherer.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von iconner):
Dann darf also in Deutschland dann auch laut der Gegend verkünden, jemand sei ein Betrüger, Pädophiler oder Drogendealer,

Darf man, nur wenn er das dann nicht ist, hat man eine Straftat begangen.

Im übrigen bringt es nichts, Äpfel mit Brinen zu vergleichen, nur weil es Obst ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Wenn ein gültiger Schwerbehindertenausweis zwangszweise entwendet wurde?

Ist hier nicht der Fall ... einfach mal mit "lesen und verstehen" versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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