Vorherige Diskussion:
https://www.123recht.de/forum/strafrecht/Gerade-noch-gut-gegangen-Bahn-Kontrolleur-wollte-Schwerbehindertenausweis-einziehen-rechtens-__f603553.html
Hallo in die Runde,
hatte vor kurzem das Erlebnis mit einem VRR-Bahn-Kontrolleur, wo ich den Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigung zeigte (natürlich mit gültiger Wertmarke) und der Kontrolleur mich fragte, ob ich ihn verarschen wolle, weil das Ding, so behauptete er, jemand anders aus meiner Familie gehören würde.
Dann wurde der Schwerbehindertenausweis zunächst einfach eingezogen und wurde gesagt, ich solle direkt an der nächsten Haltestelle aussteigen (waren noch gute 5 Minuten Fahrtzeit wegen Regioexpress).
Nachdem ich dann den Personalausweis zeigte, war er der Meinung, dass auch dieser nicht mir gehöre.
Plötzlich hat er ein Rückzieher gemacht und mir alles wiedergegeben und hat etwas weiter weg die Kontrollen fortgesetzt.
Gerade noch gut gegangen. Trotzdem gruselig dran zu denken, was wäre, wenn er z.B. stattdessen nur die Wertmarke bemängelt oder gesagt hätte, das Ding fühlt sich komisch an.
Fragen:
1. Gegen welche Regelungen wurden verstoßen? Ist das üble Nachrede? Der Kontrolleur hat nicht in der Form ich glaube, dass gesprochen, sondern als wäre es Tatsache. Kann man den Kontrolleur belangen?
2. Darf ein Kontrolleur wirklich amtliche Dokumente wegnehmen oder einbehalten (über das Fahrtende hinaus), nur weil er/sie im Glauben ist, dieser sei so nicht gültig? In den AGB steht ja irgendwo, dass ungültige Tickets einbezogen werden dürfen. Aber wäre das auch bei amtlichen Dokumenten rechtens?
Ich habe im Forum erste Hinweise erhalten, dass es von Vorteil wäre, Ausweise nicht aus der Hand zu geben, weil man sie dann nur schwer über zivilrechtliche Auseinandersetzungen wieder zurück bekäme, wenn sie einmal eingezogen wurden.
3a. Sollte man in der Zukunft die vollständige Aushändigung der Dokumente verweigern und es dann seitens der Bahnmitarbeiter hocheskalieren lassen, wenn sie der Meinung sind, dass der Ausweis ungültig ist?
3b. Sollte es in Zukunft nochmal vorkommen und der Kontrolleur es schaffen, den vermeintlich ungültigen Schwerbehindertenausweis wegzunehmen und ich müsste erwarten, ohne den Schwerbehindertenausweis als Fahrberechtigung aussteigen zu müssen, könnte und sollte ich drauf bestehen, dass die Polizei sich die Ausweise anschaut?
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Hab aus der vorherige Diskussion rauskopiert, was (schlimmes) passieren kann, wenn die Polizei hinzu kommt:
ZitatZ.B. ein Polizeibeamter, der das (vermeintlich) gefälschte Dokument sicherstellt, den Platzverweis erteilt und im Anschluss die Strafanzeige fertigt. :
ZitatDas die Polizei dem Kontrolleur Recht gibt. :
Das die Ausweise dann erst mal eingezogen werden. Und man ein Verfahren bekommt.
Ein freundliches "Dann kommen Sie mal mit" kann einen dann nicht nur diesen aktuellen Tag verderben.
Oder das die Situation dann eskaliert.
Ja, dann müsste doch bei der Prüfung im Verfahren sich die Echtheit der Dokumente feststellen und ich würde den Ausweis wieder kriegen, oder habe ich was übersehen?
Der Schwerbehindertenausweis wäre ja so oder so weg, ob der bei den Verkehrsbetriebe liegt oder bei der Polizei.
Und wenn der Schwerbehindertenausweis wegen vermeintlichen Betrug bei den Verkehrsbetriebe liegt, dann machen die doch sowieso ein Verfahren auf, oder?
-- Editiert von Moderator topic am 23. Dezember 2022 13:40
-- Thema wurde verschoben am 23. Dezember 2022 13:40
-- Editiert von Moderator topic am 23. Dezember 2022 14:39
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