Hallo,
ich bin in der Privatinsolvenz und möchte den Umgang mit Geld und dem Taschengeldkonto erlernen. Mein Betreuer meinte immer zu mir, es sei kein Problem mehrere Konten zu haben und in der Wohlverhaltensphase könne man darüber sprechen.
Am vergangenen Montag war meine BeWo-Betreuerin da und ich hatte mit ihr über meinen Wunsch gesprochen und die meinte, mich darin zu unterstützen. Sie hatte eine Mail an meinen gesetzlichen Betreuer geschrieben und er meinte knochentrocken, dass das Taschengeldkonto erst nach erfolgter Restschuldbefreiung ginge.
Wie ist es wirklich: Darf man in der Wohlverhaltensphase (NICHT Verwertungsphase!) ein Taschengeldkonto haben, um den Umgang mit Geld erlernen zu können?
Darf ein Betreuer jemandem Hoffnung auf ein Taschengeldkonto und dann den Rückzieher machen?
11. Juli 2024
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Frage vom 11. Juli 2024 | 07:43
Von
Status: Beginner (95 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Betreuer jemandem Hoffnung auf ein Taschengeldkonto und dann den Rückzieher machen?
#1
Antwort vom 11. Juli 2024 | 10:28
Von
Status: Unbeschreiblich (40228 Beiträge, 6552x hilfreich)
Ich kann da nicht erkennen, wo er Hoffnungen oder Rückzieher machte.Zitat :es sei kein Problem mehrere Konten zu haben und in der Wohlverhaltensphase könne man darüber sprechen.
Wenn der gesetzliche Betreuer das für deinen Fall (er kennt dich ja schon länger) das so entscheidet, dann ist das wirklich so und du wirst den Umgang mit Geld anders lernen müssen.Zitat :Wie ist es wirklich:
#2
Antwort vom 11. Juli 2024 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (129806 Beiträge, 41393x hilfreich)
Da kann ich dem Vorposter nur vollumfänglich zustimmen.
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#3
Antwort vom 11. Juli 2024 | 16:41
Von
Status: Student (2688 Beiträge, 785x hilfreich)
Ich kann den Vorpostern auch nur zustimmen.
Außerdem ist ein weiteres Konto in der Inso a schwierig bis unmöglich zu bekommen, b erschließt sich mir der Sinn nicht und c wäre das kein P-Konto.
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