Darf ein Hausarzt bei unwohl sein eine Krankschrift verweigern?

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Darf ein Hausarzt bei unwohl sein eine Krankschrift verweigern?

Guten Abend,

ich habe eine Frage bezüglich der Behandlung des Arztes.

Person A hat seit vielen Jahren Depressionen wegen dieser jene in Behandlung ist. Es geht mal besser und mal schlechter über kurze oder lange Perioden.

Das letzte mal Krankgeschrieben war Person A vor gut einem Jahr.
Person A ging an einem Montag morgen zum Arzt.
Dieser Arzt ist im allgemeinen mit äußerst wenig Empathie gesegnet (spielt an sich keine Rolle, ich weiß).

Person A hat viel Kundenkontakt und ist seit vielen Jahren bei dem Arzt.
Der Arzt weiß um die Patientengeschichte.

Person A schildert folgende Sympthome:
Arbeitsbelastung ist wieder sehr hoch
Psychiater hat nach und nach die Tabletten ausschleichen lassen - Termin ist in 3 Wochen
Schwindel - Psychologisch bedingt
Schweißausbrüche - Psychologisch bedingt
Bauchweh - Psychologisch bedingt
Anflüge von Panikattacken - Psychologisch bedingt
Weinausbrüche - Psychologisch bedingt
sehr dünnhäutig

Der Arzt erwidert (im Wortlaut):
"Aus Gutmütigkeit schreibe ich Sie eine Woche krank, den Rest hat ihr Facharzt zu machen"

Anmerkung von mir:
Aus dem Zitat oben würde ich zwei sachen raus lesen
1. Der Arzt handelt rechtswidrig, weil er den Patienten für Arbeitsfähig hält
2. Der Arzt erkennt die Lage von Person A sieht sich aber nicht dazu erkoren zu Helfen wie es ihm ggf. möglich wäre.

Frage dazu:
Ist das verhalten des Arztes fahrlässig oder Korrekt?
Kann Person A hier auf eine Krankschrift bestehen?
Währe eine telefonische Beschwerde bei der Krankenkasse möglich bzw. sinnvoll?
Möglicherweise direkt während man noch beim Arzt ist?

Welche Möglichkeit hätte Person A vor Ort, wenn der Arzt gar nichts unternommen hätte?

Dazu muss folgendes erwähnt sein:
Person A wohnt ländlich, neue oder andere Ärzte sind kaum verfügbar. Der Allgemeinarzt ist 30 km vom Wohnort entfernt.

Der Psychiater von Person A sagte inhaltlich wiedergegeben:
Für eine Krankschrift wenden Sie sich bitte an ihren Allgemeinarzt. Ich erkenne die Symptome, behandele mit den dafür passenden Methoden / Medikamenten. Bis die wirken kann es mal länger dauern mal weniger lang dauern. Für eine reine Krankschreibung habe ich zu viel zutun.

Anmerkung, falls relevant:
Wartezimmer ist egal wann immer brechend voll. Rein davon gesehen ist es nachvollziehbar.

Jetzt zur letzten Frage bezüglich des neuen Arztes:
Was kann man machen, wenn man im Umkreis von gut 45 km keinen Allgemeinarzt findet der einen behandeln möchte?

Prinzipiell benötigen Person A und Person B neue Hausärzte. Was kann man aber machen,wenn man im Warteraum steht und sich nicht fühlt (Erkältung, Mandelentzündung, Schnupfen, Augen jucken etc.) und der Allgemeinarzt sagt, dass man keine neuen Patienten aufnimmt, man solle ins Krankenhaus gehen?


Wäre super Dankbar für eure Hilfe :)

LG


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119991 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Schwindel - Psychologisch bedingt
Schweißausbrüche - Psychologisch bedingt
Bauchweh - Psychologisch bedingt
Anflüge von Panikattacken - Psychologisch bedingt
Weinausbrüche - Psychologisch bedingt

Festgestellt durch wen?



Zitat (von D2RR3):
Für eine reine Krankschreibung habe ich zu viel zutun.

Das ist eine unverschämte Aussage vom Psychiater...



Zitat (von D2RR3):
1. Der Arzt handelt rechtswidrig, weil er den Patienten für Arbeitsfähig hält

Nö, der Arzt glaubt dem Patienten offenbar.



Zitat (von D2RR3):
2. Der Arzt erkennt die Lage von Person A sieht sich aber nicht dazu erkoren zu Helfen wie es ihm ggf. möglich wäre.

Doch das tut er in dem er auf den Fachmann verweist.



Zitat (von D2RR3):
Ist das verhalten des Arztes fahrlässig oder Korrekt?

Korrekt.


Zitat (von D2RR3):
Kann Person A hier auf eine Krankschrift bestehen?

Man hat doch eine bekommen.

Abgesehen davon, bestehen kann man auf vieles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.



Zitat (von D2RR3):
Was kann man machen, wenn man im Umkreis von gut 45 km keinen Allgemeinarzt findet der einen behandeln möchte?

Den Suchradius auf über 45 km erhöhen.



Zitat (von D2RR3):
sich nicht fühlt (Erkältung, Mandelentzündung, Schnupfen, Augen jucken etc.) und der Allgemeinarzt sagt, dass man keine neuen Patienten aufnimmt, man solle ins Krankenhaus gehen?

Naja, irgendwann sind die Kapazitätsgrenzen halt erreicht. Dann hat man halt Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Ist das verhalten des Arztes fahrlässig oder Korrekt?


Korrekt

Zitat (von D2RR3):
Kann Person A hier auf eine Krankschrift bestehen?


Nein. Aber er hat doch eine bekommen.

Zitat (von D2RR3):
Währe eine telefonische Beschwerde bei der Krankenkasse möglich bzw. sinnvoll?


Nö.

Zitat (von D2RR3):
Möglicherweise direkt während man noch beim Arzt ist?


Das führt dann zumindest dazu, dass der Arzt ein gutes Argument hat, die Behandlung in Zukunft zu verweigern.

Zitat (von D2RR3):
Welche Möglichkeit hätte Person A vor Ort, wenn der Arzt gar nichts unternommen hätte?


Notaufnahme aufsuchen. Facharzt aufsuchen.

Zitat (von D2RR3):
Was kann man machen, wenn man im Umkreis von gut 45 km keinen Allgemeinarzt findet der einen behandeln möchte?


Weiter suchen.

Zitat (von D2RR3):
Prinzipiell benötigen Person A und Person B neue Hausärzte. Was kann man aber machen,wenn man im Warteraum steht und sich nicht fühlt (Erkältung, Mandelentzündung, Schnupfen, Augen jucken etc.) und der Allgemeinarzt sagt, dass man keine neuen Patienten aufnimmt, man solle ins Krankenhaus gehen?


Dem Folge leisten.

Zitat (von D2RR3):
Für eine Krankschrift wenden Sie sich bitte an ihren Allgemeinarzt. Ich erkenne die Symptome, behandele mit den dafür passenden Methoden / Medikamenten. Bis die wirken kann es mal länger dauern mal weniger lang dauern. Für eine reine Krankschreibung habe ich zu viel zutun.


DAS sollte man mal der Krankenkasse melden.

Warum sollte der Allgemeinarzt ausbaden, dass der Psychiater seine Praxis nicht im Griff hat?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Bis wohin muss man denn den Radius erhöhen? 100, 150, 200 km? Ist jetzt überspitzt, aber gibt es da irgend welche Richtwerte?

Man zahlt ja nicht unerheblich viel Geld für die Krankenkasse. Gibt es da nicht irgend welche Richtlinien? Kann ja nicht zumutbar sein, mit einer akuten Erkältung 60 km zu Fahren. Mit PKW wäre das unzulässig da nicht fahrtauglich. Mit Öffentlichen im Ländlichen Raum dauert eine Fahrt schnell 2 und mehr Stunden bedenkt man Umstiegszeiten.

In dem oben genannten Beispiel hat Person A eine krankschrift bekommen. Was, wenn diese keine krankschrift in dieser Situation bekommen hätte?

Was, wenn Person A jetzt wieder zu diesem Arzt geht und dieser eine AU verweigert ?

@Harry van Sell

Symotome benannt von Person A und festgestellt durch den behandelnden Allgemeinarzt.


Ist die Situation also dieses dass der Allgemeinarzt hier nicht das "Problem" wäre sondern der Psychiater (nicht Psychologe).

Der Psychiater hat die Behandlung inkl. AU wenn feststellend nötig auszustellen?

Als Beispiel zu anfang, ggf. während oder beim ausschleichen einer Medikamentösen Behandlung die eine AU rechtfertigen?

Wenn der Psychiater sagt, gehe zum Hausarzt, der Hausarzt sagt gehe zum Psychiater ist der Ausgangsbeitrag gleich zu setzen, da die Fragen die gleichen blieben.

Auf der "Strecke" bliebe der Patient da er von Arzt zu Arzt geschickt wird.

Welchen Handlungsspielraum hat man als Patient außer weiter für die Ärzte als Spielball zu verfügung zu stehen.

Zumal @hiphappy die Krankenhäuser klagen, dass zu viele Patienten zu ihnen kommen statt zu Ihrem Hausarzt zu gehen. Die Krankenhäuser sagen nämlich nicht selten, dass man z.b. mit einem Schnupfen nicht ins Krankenhaus sollte / muss.

Würde Person B jetzt also bei jedem Schnupfen ins Krankenhaus gehen obwohl es näher 6 Allgemeinärzte gibt ist das weder wirtschaftlich nocht kann das im Sinne der Krankenkassen sein.

Danke für eure direkten Beiträge :)

-- Editiert von D2RR3 am 07.05.2019 23:58

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Der Psychiater hat die Behandlung inkl. AU wenn feststellend nötig auszustellen?

Ja, so sieht das aus.

Zitat (von D2RR3):
Als Beispiel zu anfang, ggf. während oder beim ausschleichen einer Medikamentösen Behandlung die eine AU rechtfertigen?
So lange die Behandlung dauert. Wenn mit dem Ausschleichen des Medikamentes die Behandlung dieser speziellen Episode beendet ist, dann sollte man für die normalen Wehwehchen wieder zum Hausarzt gehen und der würde Sie bei einer Bronchitis, etc wohl auch anstandslos krank schreiben.

Der Hausarzt ist aber nicht dafür da, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren oder gar zu behandeln. Dem können Sie viel erzählen über Ihre zahlreichen Symptome, aber ihm fehlt schlicht die Ausbildung um zu beurteilen, ob das alles "zusammen passt".

Zitat (von D2RR3):
Würde Person B jetzt also bei jedem Schnupfen ins Krankenhaus gehen obwohl es näher 6 Allgemeinärzte gibt ist das weder wirtschaftlich nocht kann das im Sinne der Krankenkassen sein.
Nein, aber Person B, (woher kommt jetzt Person B eigentlich her?) soll halt mit den jeweiligen Erkrankungen zum passenden Arzt gehen. Wenn ich mir den Knöchel gebrochen habe, gehe ich auch nicht zum Hautarzt oder zum HNO-Doc. Also für alles, was die Psyche angeht, ist der Psychiater oder ärztliche Psychologe federführend, Schnupfen, Husten, alles Mögliche was sonst so anfällt und eben in den Bereich der Allgemeinmedizin bzw eines praktischen Arztes fällt, ist zu diesem zu tragen. So schwer ist das doch eigentlich gar nicht. ;)

Natürlich gibt es auch einen gewissen Schlüssel, nach dem festgelegt wird, wie viele Ärzte es in welchem Gebiet bzw für wie viele Patienten geben sollte... Leider ist es auch so, dass sich für manche Gebiete einfach zu wenig Ärzte finden und generell wollen immer weniger junge Ärzte Hausarzt bzw Allgemeinmediziner sein, einfach weil die Verdienstmöglichkeiten da nicht so richtig stimmen. Also gehen die hin und spezialisieren sich. Vom finanziellen Standpunkt her absolut verständlich, aber für die Patienten ist das schlimm. Nur kann auch eine Krankenkasse keine neuen Ärzte backen.

Also bleibt ihnen letztendlich nur, wie oben schon geraten: Sie trecken eine lange Strecke, wenn sie ihren Husten nicht zu ihrem bisherigen Hausarzt tragen wollen, oder Sie gehen halt doch zu dem diesem Hausarzt. Eben mit den Sachen, die ein Hausarzt effektiv behandeln kann. :)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Der Patient sollte sich vom Hausarzt eine Überweisung zu seinem Psychiater geben lassen, da ja scheinbar nach Ausschleichen des Medikamentes keine Besserung des Krankheitsbildes erfolgt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

@fb367463-2 Person B war im Ausgangsbeitrag bereits vorhanden. Bei dieser geht's allgemein darum, was zu tun wäre, wenn jeder Allgemeinarzt diesen abweist und wegen z.b. Schnupfen und co ins Krankenhaus schickt.

Du hast ja Recht, dass der HNO für Hals, Nass und Ohr da ist. Was andere wenn ich mit Ohrenschmerzen dort vorstellig werden und der mich ablehnt, weil zu viele Patienten.

Was, wenn der Allgemeinarzt bei der Vorstellung von Person B wegen Fieber diese ablehnt, weil er voll ist.

Die Frage ist in diesem Fall, was ist für die erkrankte Person zumutbar um eine Behandlung zu erhalten. 1 Stunde öffentliche, 2 oder 3 fahren ? Dazu kommt ggf. die Wartezeit und der Rückweg -

@Daggi40
Person A ist bereits in Behandlung beim Psychiater, dieser verweist bei Unwohlsein aufgrund der Erkrankung z.b. bei periodischen Unwohlsein auf den Hausarzt.

Danke euch :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
1. Der Arzt handelt rechtswidrig, weil er den Patienten für Arbeitsfähig hält
Nein. Er hat dem Patienten für 1 Woche die AU bescheinigt und ihn an den bekannten Facharzt weiterverwiesen.
Zitat (von D2RR3):
2. Der Arzt erkennt die Lage von Person A sieht sich aber nicht dazu erkoren zu Helfen wie es ihm ggf. möglich wäre.
Dieser Arzt ist offensichtlich kein Facharzt.
Zitat (von D2RR3):
Ist das verhalten des Arztes fahrlässig oder Korrekt?
Es ist korrekt.
Zitat (von D2RR3):
Kann Person A hier auf eine Krankschrift bestehen?
Nein. Kann ein Patient niemals.
Zitat (von D2RR3):
Währe eine telefonische Beschwerde bei der Krankenkasse möglich bzw. sinnvoll?
Möglich, aber sinnlos. Egal, wann.
Zitat (von D2RR3):
Welche Möglichkeit hätte Person A vor Ort, wenn der Arzt gar nichts unternommen hätte?
Keine Ahnung. Er hat doch 1 Woche AU gegeben, weil er den Patienten kennt und gutmütig ist. (Sehr deutliche Aussage!)
Zitat (von D2RR3):
Der Psychiater von Person A sagte inhaltlich wiedergegeben:
Also Hörensagen. Die Ausstellung einer AUB durch den Facharzt für Psychiatrie dauert < 1min. Aber ohne Vorstellung beim Arzt geht auch das nicht.
Zitat (von D2RR3):
man solle ins Krankenhaus gehen?
Dann geht man ins Krankenhaus. Dort gibt es die Notaufnahme. In vielen KH gibt es dort auch die kassenärztlichen Sprechstunden. Die müssen behandeln.
Alternativ kann man die Kassenärztliche Vereinigung des Bundeslandes anrufen. Die verweisen dann auf andere Fachärzte. Allerdings ohne Termin.

Es gibt für A und B in der Nähe den Allgemeinarzt. Dort kann man mit allen Beschwerden hingehen. UU gibt es Überweisungen, AUB , stationäre Einweisungen. Alles ist die Entscheidung des Arztes.

Zitat (von D2RR3):
Bis wohin muss man denn den Radius erhöhen?
Bis man einen gefunden hat.
Zitat (von D2RR3):
Kann ja nicht zumutbar sein, mit einer akuten Erkältung 60 km zu Fahren
Das liegt doch gar nicht vor. Wer hat jetzt eine akute Erkältung? Der behandelnde Arzt ist doch in der Nähe.
Zitat (von D2RR3):
Der Psychiater hat die Behandlung inkl. AU wenn feststellend nötig auszustellen?
Ich übersetze: Der Facharzt wird den Patienten behandeln. Der Facharzt hat zu entscheiden, ob eine AUB erforderlich ist.

Deine Frage war eigentlich: Woher bekommt A schnellstens eine AUB. Antwort hast du schon selbst gegeben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32120 Beiträge, 5649x hilfreich)

Das Problem liegt weder beim Hausarzt noch beim Psychiater. Es liegt am kranken System. Und am kranken Gesundheitssystem. Und am kranken Gesundheitsminister. Der kümmert sich lieber um Nano-Masern.
Und nicht zuletzt liegt es teilweise auch an den Patienten. Würden nicht so viele Patienten wegen Schnupfen und gefühlter Arbeitsüberlastung die Wartezimmer belagern, hätten vorhandene Ärzte mehr Zeit für Patienten.
Es gehören eben immer mind. 2 dazu. :sad:

Zitat (von D2RR3):
Die Frage ist in diesem Fall, was ist für die erkrankte Person zumutbar
Ja, das ist die Frage. DAS muss aber jede Person in der jeweiligen Situation selbst entscheiden.
Das sagt ein Internetforum niemals richtig.

ICH gehe wegen eines Schnupfens oder einer Grippe niemals ins Wartezimmer eines Arztes. ICH habe das für mich entschieden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat:
Die Frage ist in diesem Fall, was ist für die erkrankte Person zumutbar um eine Behandlung zu erhalten. 1 Stunde öffentliche, 2 oder 3 fahren ? Dazu kommt ggf. die Wartezeit und der Rückweg -

Person A ist bereits in Behandlung beim Psychiater, dieser verweist bei Unwohlsein aufgrund der Erkrankung z.b. bei periodischen Unwohlsein auf den Hausarzt.


Periodisches Unwohlsein hat mit der Psyche doch wenig zu tun, dafür ist der HA oder Frauenarzt zuständig und eine Woche AU gab es doch.
In den Notaufnahmen der KH gibt es fast überall das Ampelsystem, schwere Erkrankungen haben da Vorrang, bei anderen dauert es eben länger. Ihren Aufzählungen zufolge war es nichts bedrohliches.

Es kann auch niemand etwas dafür wenn sie so weit abgelegen wohnen, aber das ein Arzt 60 km entfernt sein soll, ist nicht unbedingt nachvollziehbar. Bei FÄ mag das der Fall sein. Und ob man bei Schnupfen unbedingt zu Arzt muss, käme da nicht auf die Idee.

Beschweren können sie sich immer, wird aber nichts bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119991 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Bis wohin muss man denn den Radius erhöhen? 100, 150, 200 km? Ist jetzt überspitzt, aber gibt es da irgend welche Richtwerte?

Nein, da gibt es keine.
Wenn keiner da ist, ist keiner da und es muss weiter gesucht werden.



Zitat (von D2RR3):
Gibt es da nicht irgend welche Richtlinien?

Ja, die gibt es.
Nur leider hat die Politik da in den strukturschwachen Regionen versagt, und auch hier wieder das Problem, wenn keiner da ist, ist keiner da. Man kann keinen Arzt zu einem Verlustgeschäft zwingen.



Zitat (von D2RR3):
Kann ja nicht zumutbar sein, mit einer akuten Erkältung 60 km zu Fahren.

Ich kenne Leute die fahren mit so was sogar in den Urlaub.



Zitat (von D2RR3):
Mit PKW wäre das unzulässig da nicht fahrtauglich.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von D2RR3):
Mit Öffentlichen im Ländlichen Raum dauert eine Fahrt schnell 2 und mehr Stunden bedenkt man Umstiegszeiten.

Mit 2 Stunden ist man noch gut bedient. Ich brauche ja sogar in der Stadt 45 Minuten...



Zitat (von D2RR3):
In dem oben genannten Beispiel hat Person A eine krankschrift bekommen. Was, wenn diese keine krankschrift in dieser Situation bekommen hätte?

In dem Moment hätte man tatsächlich Pech und müsste zum nächsten Arzt ziehen. Rechtlich sehe ich keine Grundlage den Arzt zur AU zu zwingen.



Zitat (von D2RR3):
Was, wenn Person A jetzt wieder zu diesem Arzt geht und dieser eine AU verweigert ?

Wer, der Psychiater?
Dann sollte man dafür sorgen, das man einen Zeugen hat, das der das nur aus Faulheit nicht macht.



Zitat (von D2RR3):
Ist die Situation also dieses dass der Allgemeinarzt hier nicht das "Problem" wäre sondern der Psychiater (nicht Psychologe).

Korrekt



Zitat (von D2RR3):
Der Psychiater hat die Behandlung inkl. AU wenn feststellend nötig auszustellen?

Ja



Zitat (von D2RR3):
Wenn der Psychiater sagt, gehe zum Hausarzt, der Hausarzt sagt gehe zum Psychiater ist der Ausgangsbeitrag gleich zu setzen, da die Fragen die gleichen blieben.
Auf der "Strecke" bliebe der Patient da er von Arzt zu Arzt geschickt wird.

Erst mal, im akuten Falle ja. Sich wehren geht, braucht aber dummerweise Zeit, die man gerade dann nicht hat.



Zitat (von D2RR3):
Welchen Handlungsspielraum hat man als Patient außer weiter für die Ärzte als Spielball zu verfügung zu stehen.

Dem "Patienten-Ping-Pong" könnte man entgehen, in dem man das Problem sachlich und schriftlich der KK schildert, diese darüber informiert das man diese vorsätzliche Verschlechterung der Gesundheit künftig nicht hinnehmen wird und sich nötigenfalls mit Krankenwagen ins Krankenhaus einliefern lässt.
In der Regel wird die KK dann aktiv, denn Krankenwagen und Krankenhaus kosten erheblich mehr.

Die Ärztekammer dürfte so ein Verhalten eventuell auch interessieren.

Auch strafrechtliche Aspekte können relevant sein. Allerdings ist die Frage, ob die Ermittler das verfolgen wollen / können.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Periodisches Unwohlsein hat mit der Psyche doch wenig zu tun

Nein, das Unwohlsein kann auch Folge einer Panikattacke sein. Auch bei Depression gibt es Symptome wie Übelkeit, Schwindel, Kreislaufschwäche. Eine Notaufnahme des KH ist da nicht der richtige Ansprechpartner.
Der behandelnde Psychiater muss sich um das Gesamtbild kümmern und die richtigen Medikamente finden.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Ja, es geht hier auch tatsächlich nur um eine theoretische Situation. Ich habe ein wenig das Gefühl, dass einige das missverstanden haben.

Klar gehen einige mit Erkältung in den Urlaub. Aber ich Frage mich warum einige manchmal das Wort wörtlich nehmen und Mal nicht.

Selbstverständlich gehen einige mit Schnupfen arbeiten und einige nicht. Ob das jemand kann muss am Ende der Mensch selbst entscheiden. Bei jedem wirkt eine Erkrankung anders und jeder hat eine andere Toleranz und Arbeit.

Mit einem Schnupfen kann man ggf. Eher auf dem Bau arbeiten statt im Büro und mit einem versuchen Fuß eher im Büro statt auf dem Bau. Von daher sind solche Aussagen wie "mit sowas gehe ich nicht zum Arzt" oder "damit fahren einige in den Urlaub" schlicht fehl am Platz.

@Loni12 so wie es @Daggi40 bereits gesagt hat kann nahezu jedes Körperliche leiden durch die Psyche ausgelöst werden. Egal ob Übelkeit , Panikattacken, Schweißausbrüche, Durchfall oder Fieber etc. Unser Kopf ist stark und kann weit mehr wir uns manchmal lieb ist.

@Harry van Sell danke für den Tipp in dem Fall einen Brief an die Kasse zu schreiben und dem Krankenhaus. Auch das mit der Ärztekammer ist ein interessanter Aspekt.

Lg

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