Hallo,
ich wohne in einer "Weinregion" und bin quasi von Weinbergen umgeben. Darf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?
Darf ich meine Drohne über einen Weinberg fliegen lassen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDarf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen? :
Mit den entsprechenden Erlaubnissen ja.
Zitat:ZitatDarf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen? :
Mit den entsprechenden Erlaubnissen ja.
Von welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen.
Brauche ich denn überhaupt eine Erlaubnis, wenn ich das Gebiet nur überfliege? Es handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet.
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ZitatEs handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet. :
Dennoch alles fremdes Eigentum.
Zitat? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen. :
Auch bei den "kleinen Brüdern" benötigt man Versicherung und durchaus eine Aufstiegserlaubnis.
Zitat:ZitatEs handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet. :
Dennoch alles fremdes Eigentum.
Zitat? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen. :
Auch bei den "kleinen Brüdern" benötigt man Versicherung und durchaus eine Aufstiegserlaubnis.
Es besteht Versicherungspflicht. Eine Aufstiegserlaubnis braucht man nicht, solange es sich nicht um befriedetes Gebiet handelt und man das Gebiet nur überfliegt. So zumindest meine Auffassung nach einigen Stunden Google.
ZitatDennoch alles fremdes Eigentum. :
Die Ansicht teile ich nicht. Denn das Feld ist öffentlich, potentielle Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht sehe ich erstmal auch nicht.
Ist quasi wie Google Street view / earth.
Lediglich die (regionalen) Bestimmungen sollte man beachten wie Versicherung, auf Sicht und Maximalhöhe etc pp
Ohne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben.
ZitatOhne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben. :
DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.
Zitat:ZitatOhne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben. :
DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.
Und was sagt das Wissen, welches man im Rahmen des Erwerbs des EU-Kompetenznachweises erworben hat, zu der Fragestellung?
ZitatWeinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen? :
Was denn jetzt?Zitat... und man das Gebiet nur überfliegt :
- Weinberg nur überfliegen
- Bildaufnahmen vom Weinberg anfertigen
- Bildaufnahmen auch veröffentlichen?
Anders gefragt: Was wird dir denn vorgeworfen?
Zitat:Zitat:ZitatOhne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben. :
DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.
Und was sagt das Wissen, welches man im Rahmen des Erwerbs des EU-Kompetenznachweises erworben hat, zu der Fragestellung?
Wieso sollte sich mit dem so erworbenen Wissen jegliche Frage zu möglichen Flugplätzen erledigen?
Der EU-Kompetenznachweis, so toll sich das auch anhört, ist nichts weiter als ein vergleichsweise kurzer Fragebogen im Internet. Er klärt eben nicht, wo man fliegen darf, sondern gibt nur allgemeine Hilfestellungen.
In diesem Fall geht es um den Überflug eines Weinbergs, wobei vom Feldweg gestartet werden soll. Wenn die rechtliche Situation hier eindeutig wäre, würde ich nicht fragen.
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 04.02.2021 11:43
Zitat:ZitatWeinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen? :Was denn jetzt?Zitat... und man das Gebiet nur überfliegt :
- Weinberg nur überfliegen
- Bildaufnahmen vom Weinberg anfertigen
- Bildaufnahmen auch veröffentlichen?
Anders gefragt: Was wird dir denn vorgeworfen?
Mit "Überflug" ist gemeint, vom Feldweg aus zu starten und dabei über Weinberge zu fliegen und Fotos von der Umgebung zu schießen. Diese Weinberge sind frei zugänglich und ein beliebtes Wandergebiet.
Vorgeworfen wird mir nichts, ich erkundige mich nur über die rechtliche Situation.
-- Editiert von Siebenundsiebzig am 04.02.2021 11:47
ZitatDie Ansicht teile ich nicht. :
Begründung? Ja es gibt in Deutschland die Situation, das es tatsächlich Grundstücke ohne Eigentümer gibt. Das sind aber absolute Ausnahmen, die Anzahl würde ich aber man als überschaubar bezeichnen.
Von daher ist davon auszugehen, das es fremdes Eigentum ist.
ZitatDenn das Feld ist öffentlich, :
Und das weis man nun woher genau?
ZitatIst quasi wie Google Street view / earth. :
Die übrigens auf Anforderung des Immobilieneigentümers / Immobiliennutzers die jeweiligen Informationen löschen müssen ...
Du hast doch entweder einen Kenntnisnachweis oder eine Fernpilotenlizenz erworben wenn du Drohnen steuern möchtest. Diese Frage solltest du also doch eigentlich selbst beantworten können.ZitatVon welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen. :
Deine Drohne wiegt mehr als 250g, daher:
ZitatVon welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da? :
1) Von der Erlaubnis dort starten zu dürfen
2) Von der Erlaubnis diese Drohne überhaupt steuern zu dürfen
irrelevant solange es kein Wohn- oder Sperrgebiet ist. Das Überfliegen eines Weinberges ist erlaubt, da es nicht verboten ist.ZitatDennoch alles fremdes Eigentum. :
Das ist falsch. Die "Aufstiegserlaubnis" erteilt hier derjenige, der das Hausrecht über das betreffende Grundstück ausübt. Es kann durchaus sein, dass du von dem Weg aus starten kannst, weil dieser allgemein für verschiedenen Freizeitaktivitäten freigegeben ist. Das regelt einerseits das Landesrecht deines Bundeslandes und andererseits ist es in der Widmung des Weges beschrieben.ZitatEine Aufstiegserlaubnis braucht man nicht, solange es sich nicht um befriedetes Gebiet handelt und man das Gebiet nur überfliegt. So zumindest meine Auffassung nach einigen Stunden Google. :
Hast du einen Kenntnisnachweis oder eine EU-Fernpilotenlizenz?
Hast du deine Kennummer an dem Modell angebracht? Hast du deine Daten feuerfest an dem Modell angebracht?
Wenn eine dieser Fragen mit "nein" beantwortet wird darfst du die Drohne überhaupt nicht steuern.
Aus deine Frage entnehme ich, dass du davon allerdings keinen blassen Schimmer hast.
Du solltest dich unbedingt zuerst einmal darüber informieren was man überhaupt benötigt um solch eine Drohne steuern zu dürfen.
-- Editiert von -Laie- am 04.02.2021 13:15
Nach § 1 Luftverkehrsgesetz, § 16 Luftverordnung bedürfen Flugmodelle mit weniger als 5 Kilogramm Gesamtmasse zwar keiner Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums. Jedoch ist damit ist kein Freibrief für den Überflug fremder Grundstücke verbunden.
Aus der allgemeinen Handlungsfreiheit ergibt sich kein grundsätzlicher Anspruch, welcher es einem Drohnen-Piloten erlaubt, ein Privatgrundstück überfliegen zu dürfen.
(AG Potsdam, 37 C 454/13)
ZitatDiese Weinberge sind frei zugänglich und ein beliebtes Wandergebiet. :
Problematisch wird der Drohnenflug auch dann, wenn Persönlichkeitsrechte, wie das "Recht am eigenen Bild" oder Elemente der DSGVO durch den Überflug mit der Drohne gefährdet sein könnten. Da recht es schon, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet sind, die muss noch nicht einmal eingeschaltet sein.
Die Felder, Wanderwege und Weinberge müssen also menschenleer sein oder man hat von jedem der sich dort während des Überfluges aufhält eine entsprechende Erlaubnis.
Sorry Harry, hier liegst du komplett falsch. Auch hat sich ganz aktuell die Gesetzeslage deutlich verändert. Man benötigt jetzt als Drohnenpilot für Drohnen über 250g eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraumes. Nicht das Modell, sondern der Pilot.
Dein verlinktes Urteil ist nicht anwendbar, das bezieht auf Wohngebiete. Ein Weinberg ist aber kein Wohngebiet.
Dort gilt das ganz normale Luftrecht.
Das ist ebenfalls falsch. Man benötigt keine Erlaubnis um Menschen als Beiwerk abzulichten und schon gar nicht, wenn diese Aufnahmen nur jemanden selbst privat sind.ZitatDie Felder, Wanderwege und Weinberge müssen also menschenleer sein oder man hat von jedem der sich dort während des Überfluges aufhält eine entsprechende Erlaubnis. :
Im Luftrecht hast du doch noch einige Defizite.
Zitat:
Die übrigens auf Anforderung des Immobilieneigentümers / Immobiliennutzers die jeweiligen Informationen löschen müssen ...
Echt? Krass, ich sehe in ganz Deutschland Luftbilder und 3D-Luftbilder, ähnlich wie mit einer Drohne aufgenommen, über Google Earth, ohne einen einzigen schwarzen "Fleck". Dann hat also noch kein einziger Immobilieneigentümer die Löschung der Informationen gefordert? Das würde mich aber stark wundern...
Du redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder, sondern um Luftbilder.
Die feuerfeste Anbringung ist übrigens NICHT mehr gefordert für die "offene Kategorie", die ID-Nummer muss aber "gut sichtbar" angebracht sein (was ein Blödsinn...).
Stimmt, hast recht, seit 31.12.2020 nicht mehr erforderlich.ZitatDie feuerfeste Anbringung ist übrigens NICHT mehr gefordert für die "offene Kategorie", die ID-Nummer muss aber "gut sichtbar" angebracht sein (was ein Blödsinn...). :
ZitatDu redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder, :
Da hat wohl jemand den Zusammenhang nicht verstanden ...
Zitat:ZitatDu redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder, :
Da hat wohl jemand den Zusammenhang nicht verstanden ...
Da hat wohl jemand die Rechtslage nicht verstanden...
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