Darf ich meine Drohne über einen Weinberg fliegen lassen?

3. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich meine Drohne über einen Weinberg fliegen lassen?

Hallo,

ich wohne in einer "Weinregion" und bin quasi von Weinbergen umgeben. Darf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Darf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?

Mit den entsprechenden Erlaubnissen ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
Darf ich, wenn ich vom Weg aus starte, Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?

Mit den entsprechenden Erlaubnissen ja.


Von welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen.

Brauche ich denn überhaupt eine Erlaubnis, wenn ich das Gebiet nur überfliege? Es handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Es handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet.

Dennoch alles fremdes Eigentum.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen.

Auch bei den "kleinen Brüdern" benötigt man Versicherung und durchaus eine Aufstiegserlaubnis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
Es handelt sich ja um Wiesen und Weinberge und nicht um ein Wohngebiet.

Dennoch alles fremdes Eigentum.



Zitat (von Siebenundsiebzig):
? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen.

Auch bei den "kleinen Brüdern" benötigt man Versicherung und durchaus eine Aufstiegserlaubnis.


Es besteht Versicherungspflicht. Eine Aufstiegserlaubnis braucht man nicht, solange es sich nicht um befriedetes Gebiet handelt und man das Gebiet nur überfliegt. So zumindest meine Auffassung nach einigen Stunden Google.

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#5
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dennoch alles fremdes Eigentum.


Die Ansicht teile ich nicht. Denn das Feld ist öffentlich, potentielle Eingriffe ins Persönlichkeitsrecht sehe ich erstmal auch nicht.
Ist quasi wie Google Street view / earth.

Lediglich die (regionalen) Bestimmungen sollte man beachten wie Versicherung, auf Sicht und Maximalhöhe etc pp

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ohne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben.

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#7
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ohne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben.

DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.

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#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Zitat (von NaibaF123):
Ohne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben.

DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.

Und was sagt das Wissen, welches man im Rahmen des Erwerbs des EU-Kompetenznachweises erworben hat, zu der Fragestellung?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32210 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?
Zitat (von Siebenundsiebzig):
... und man das Gebiet nur überfliegt
Was denn jetzt?
- Weinberg nur überfliegen
- Bildaufnahmen vom Weinberg anfertigen
- Bildaufnahmen auch veröffentlichen?

Anders gefragt: Was wird dir denn vorgeworfen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
Zitat (von NaibaF123):
Ohne die Klassifizierung der Drohne zu kennen, kann man hier keine sinnvolle Antwort geben.

DJI Phantom 4, Gewicht unter 2kg.

Und was sagt das Wissen, welches man im Rahmen des Erwerbs des EU-Kompetenznachweises erworben hat, zu der Fragestellung?


Wieso sollte sich mit dem so erworbenen Wissen jegliche Frage zu möglichen Flugplätzen erledigen?

Der EU-Kompetenznachweis, so toll sich das auch anhört, ist nichts weiter als ein vergleichsweise kurzer Fragebogen im Internet. Er klärt eben nicht, wo man fliegen darf, sondern gibt nur allgemeine Hilfestellungen.

In diesem Fall geht es um den Überflug eines Weinbergs, wobei vom Feldweg gestartet werden soll. Wenn die rechtliche Situation hier eindeutig wäre, würde ich nicht fragen.

-- Editiert von Siebenundsiebzig am 04.02.2021 11:43

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#11
 Von 
Siebenundsiebzig
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Siebenundsiebzig):
Weinberge überfliegen und Bildaufnahmen anfertigen?
Zitat (von Siebenundsiebzig):
... und man das Gebiet nur überfliegt
Was denn jetzt?
- Weinberg nur überfliegen
- Bildaufnahmen vom Weinberg anfertigen
- Bildaufnahmen auch veröffentlichen?

Anders gefragt: Was wird dir denn vorgeworfen?


Mit "Überflug" ist gemeint, vom Feldweg aus zu starten und dabei über Weinberge zu fliegen und Fotos von der Umgebung zu schießen. Diese Weinberge sind frei zugänglich und ein beliebtes Wandergebiet.

Vorgeworfen wird mir nichts, ich erkundige mich nur über die rechtliche Situation.

-- Editiert von Siebenundsiebzig am 04.02.2021 11:47

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Die Ansicht teile ich nicht.

Begründung? Ja es gibt in Deutschland die Situation, das es tatsächlich Grundstücke ohne Eigentümer gibt. Das sind aber absolute Ausnahmen, die Anzahl würde ich aber man als überschaubar bezeichnen.
Von daher ist davon auszugehen, das es fremdes Eigentum ist.



Zitat (von kalledelhaie):
Denn das Feld ist öffentlich,

Und das weis man nun woher genau?



Zitat (von kalledelhaie):
Ist quasi wie Google Street view / earth.

Die übrigens auf Anforderung des Immobilieneigentümers / Immobiliennutzers die jeweiligen Informationen löschen müssen ...


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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Von welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da? Ich will hier keine tonnenschwere Kampfdrohne starten lassen.
Du hast doch entweder einen Kenntnisnachweis oder eine Fernpilotenlizenz erworben wenn du Drohnen steuern möchtest. Diese Frage solltest du also doch eigentlich selbst beantworten können.

Deine Drohne wiegt mehr als 250g, daher:

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Von welchen "Erlaubnissen" reden wir denn da?

1) Von der Erlaubnis dort starten zu dürfen
2) Von der Erlaubnis diese Drohne überhaupt steuern zu dürfen

Zitat (von Harry van Sell):
Dennoch alles fremdes Eigentum.
irrelevant solange es kein Wohn- oder Sperrgebiet ist. Das Überfliegen eines Weinberges ist erlaubt, da es nicht verboten ist.

Zitat (von Siebenundsiebzig):
Eine Aufstiegserlaubnis braucht man nicht, solange es sich nicht um befriedetes Gebiet handelt und man das Gebiet nur überfliegt. So zumindest meine Auffassung nach einigen Stunden Google.
Das ist falsch. Die "Aufstiegserlaubnis" erteilt hier derjenige, der das Hausrecht über das betreffende Grundstück ausübt. Es kann durchaus sein, dass du von dem Weg aus starten kannst, weil dieser allgemein für verschiedenen Freizeitaktivitäten freigegeben ist. Das regelt einerseits das Landesrecht deines Bundeslandes und andererseits ist es in der Widmung des Weges beschrieben.

Hast du einen Kenntnisnachweis oder eine EU-Fernpilotenlizenz?
Hast du deine Kennummer an dem Modell angebracht? Hast du deine Daten feuerfest an dem Modell angebracht?

Wenn eine dieser Fragen mit "nein" beantwortet wird darfst du die Drohne überhaupt nicht steuern.
Aus deine Frage entnehme ich, dass du davon allerdings keinen blassen Schimmer hast.
Du solltest dich unbedingt zuerst einmal darüber informieren was man überhaupt benötigt um solch eine Drohne steuern zu dürfen.




-- Editiert von -Laie- am 04.02.2021 13:15

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Nach § 1 Luftverkehrsgesetz, § 16 Luftverordnung bedürfen Flugmodelle mit weniger als 5 Kilogramm Gesamtmasse zwar keiner Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums. Jedoch ist damit ist kein Freibrief für den Überflug fremder Grundstücke verbunden.


Aus der allgemeinen Handlungsfreiheit ergibt sich kein grundsätzlicher Anspruch, welcher es einem Drohnen-Piloten erlaubt, ein Privatgrundstück überfliegen zu dürfen.
(AG Potsdam, 37 C 454/13)



Zitat (von Siebenundsiebzig):
Diese Weinberge sind frei zugänglich und ein beliebtes Wandergebiet.

Problematisch wird der Drohnenflug auch dann, wenn Persönlichkeitsrechte, wie das "Recht am eigenen Bild" oder Elemente der DSGVO durch den Überflug mit der Drohne gefährdet sein könnten. Da recht es schon, wenn diese mit einer Kamera ausgestattet sind, die muss noch nicht einmal eingeschaltet sein.

Die Felder, Wanderwege und Weinberge müssen also menschenleer sein oder man hat von jedem der sich dort während des Überfluges aufhält eine entsprechende Erlaubnis.


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#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Sorry Harry, hier liegst du komplett falsch. Auch hat sich ganz aktuell die Gesetzeslage deutlich verändert. Man benötigt jetzt als Drohnenpilot für Drohnen über 250g eine Erlaubnis zur Nutzung des Luftraumes. Nicht das Modell, sondern der Pilot.

Dein verlinktes Urteil ist nicht anwendbar, das bezieht auf Wohngebiete. Ein Weinberg ist aber kein Wohngebiet.
Dort gilt das ganz normale Luftrecht.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Felder, Wanderwege und Weinberge müssen also menschenleer sein oder man hat von jedem der sich dort während des Überfluges aufhält eine entsprechende Erlaubnis.
Das ist ebenfalls falsch. Man benötigt keine Erlaubnis um Menschen als Beiwerk abzulichten und schon gar nicht, wenn diese Aufnahmen nur jemanden selbst privat sind.

Im Luftrecht hast du doch noch einige Defizite.

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#16
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):



Die übrigens auf Anforderung des Immobilieneigentümers / Immobiliennutzers die jeweiligen Informationen löschen müssen ...


Echt? Krass, ich sehe in ganz Deutschland Luftbilder und 3D-Luftbilder, ähnlich wie mit einer Drohne aufgenommen, über Google Earth, ohne einen einzigen schwarzen "Fleck". Dann hat also noch kein einziger Immobilieneigentümer die Löschung der Informationen gefordert? Das würde mich aber stark wundern...

Du redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder, sondern um Luftbilder.

Die feuerfeste Anbringung ist übrigens NICHT mehr gefordert für die "offene Kategorie", die ID-Nummer muss aber "gut sichtbar" angebracht sein (was ein Blödsinn...).



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#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5893x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Die feuerfeste Anbringung ist übrigens NICHT mehr gefordert für die "offene Kategorie", die ID-Nummer muss aber "gut sichtbar" angebracht sein (was ein Blödsinn...).
Stimmt, hast recht, seit 31.12.2020 nicht mehr erforderlich.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120189 Beiträge, 39844x hilfreich)

Zitat (von GMB):
Du redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder,

Da hat wohl jemand den Zusammenhang nicht verstanden ...


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#19
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von GMB):
Du redest hier Unfug, denn es geht nicht um Street-View-Bilder,

Da hat wohl jemand den Zusammenhang nicht verstanden ...


Da hat wohl jemand die Rechtslage nicht verstanden...

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