Darf man schulpflichtige Kinder der Schule verweis

6. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
usakli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Darf man schulpflichtige Kinder der Schule verweis

Hallo,

Mein Sohn ist 14 Jahre alt und besucht 9.Klasse auf einem Gymnasium in NRW. Er wurde beim rauchen auf der Schulhof erwischt. Er hatte vor zwei Jahren mit einem Mitschüler geprügelt und zum gleichen Zeit hatte er Unterschriften von mir verfälscht. Es wurde eine Androhung der Entlassung von der Schule ausgesprochen, obwohl das erste Vorfall war. In den letzten zwei Jahren war er auf kein Fall verwickelt und hatte auch keine Vorfälle gegeben. Als ich mit dem Schuldirektor gesprochen hatte sagte er mit es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen das er von der Schule entlassen wird. Er hat sich bei seinem Lehrer entschuldigt und er bereut dass er geraucht hat. Unmittelbar nach dem er erwischt worden ist hat er auch mit rauchen aufgehört. Ich habe versucht mit dem Klassenlehrer und Vertrauenslehrer über diese Sache zu sprechen, beide haben mir gesagt der Schuldirektor hätte angeordnet das die mit mir über diese Sache nicht sprechen dürfen bis Teilkonferenz entschieden hat. In der zwischen Zeit habe ich von meinem Sohn weiter Information bekommen die zusätzlich hier noch mitteilen möchte. Zum rauchen wurde er von einem anderen Schüler von seinem Klasse angestiftet, erst hat er ein paar Zigaretten umsonst bekommen und danach hat er 6€ für eine Packung bezahlt, es geschahen auf der Schulhoff in den Pausen. Vorgestern hat anscheinend diese Schüler meinem Sohn nochmal versucht mit Ihm auf der Schulhoff im Gebüsch zu rauchen, diesen Vorschlag hat mein Sohn abgeschlagen. Als mein Sohn Ihm sagte er hat mit rauchen aufgehört und so ein Ding braucht er nicht mehr gab der Schüler „Ich rauche einen für Dich mit!“. Anscheinend hat dieser andere Schüler nur ein Gespräch mit dem Schuldirektor bekommen und Hälfte der Zeit über Fußball gesprochen er bekommt anscheinend keine weitere Strafen. Wenn ich jetzt gegenüber Schuldirektor diese Sachen erzähle wird er wahrscheinlich denken ich möchte mein Sohn reinwaschen und das ganze Schuld auf den anderen Schüler schieben, mit dem Vertrauenslehrer und Klassenlehrer kann ich auch nicht sprechen da der Schuldirektor allen Lehrpersonal angeordnet hat über die Sachen nicht zu sprechen. Ich habe mein Sohn gesagt er soll auf jede fall von diesem Schüler Abstand nehmen und am besten mit Ihm überhabt nicht reden. Wir wissen nicht was wir machen können damit er nicht von der Schule entlassen wird.
Mit freundlichen Grüßen

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Da Sie keine konkretere Frage als im Titel geschrieben haben:

> Darf man schulpflichtige Kinder der Schule verweis[en?]

Ja, ein Schulverweis gehört zu den (härtesten) Sanktionen im Schulrecht.

Ob das hier im Einzelfall passiert und dann auch angemessen ist, ist eine andere Frage.

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das er von der Schule fliegt halte ich rechtlich für unhaltbar.

Da der letzte Vorfall zwei Jahre zurück liegt und mit dem Rauchen nichts zu tun hat kann dieser m.E. auch nicht als zusätzliche Begründung herhalten.

Für eine Entlassung ist der Verstoß m.E. einfach nicht schwerwiegend genug.

Im Falle das es tatsächlich zur "Entlassung" kommt sollten Sie sich nicht scheuen einstweiligen Rechtsschutz über ein Gericht einzuholen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
usakli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

mein Frage war
1. "Was wir machen können damit er nicht von der Schule entlassen wird?"
2. Wie Sie das fesgestellt haben ist ob diese Strafe angemessen ist, da kein Person- und Sachschaden entstanden ist?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
usakli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

mein Frage war
1. "Was wir machen können damit er nicht von der Schule entlassen wird?"
2. Wie Sie das fesgestellt haben ist ob diese Strafe angemessen ist, da kein Person- und Sachschaden entstanden ist?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

Widerspruch gegen den Erlass der Schul-Lehrerkonferenz einlegen.
Innerhalb der Frist- am besten per Anwalt.

Genau per Protokoll festhalten was der Grund des Verweises sein soll -
Protokoll unbedingt unterschreiben lassen(Schulleiter).

An das Schulamt wenden -mit dem Schreiben.

Prüfen lassen-möglichst alles mit Anwalt.

Mit freundlichem Gruß :wipp:
Immer nach vorne gucken....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie sollten sich auch erkundigen, wie andere Schüler für den gleichen Verstoß bestraft wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die machen sich wohl nur wichtig damit dem Kind der Ernst der Lage klar wird. Rauchen wird kaum für einen Schulverweis reichen. Sonst würde wohl die Schule ca. 30% der Kinder raussetzen müssen.

Entweder lügt das Kind einfach und es steckt mehr dahinter.

Ich würde mal abwarten was tatsächlich rauskommt.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
usakli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Ich habe mit dem Schuldirektor selber gesprochen, es geht um nur Rauchen auf dem Schulhof. Der Schuldirektor hat nochmal den Vorfall der vor zwei Jahren geschah erwähnt und sagte er wurde vor zwei Jahren angedroht von der Schule zu verweisen. Wir sind schon im Klaren worum es geht und wie wichtig unsere Kinder sind. Wenn wir früher mit bekommen hätten das er ca. 1-2Monate geraucht hat, hätten wir schon längst was unternommen. Wir sind selber Nichtraucher, ich und meine Frau haben im Leben nie geraucht. Was mich sehr bedenken gibt das der Schuldirektor beim ersten und jetzigen Teilkonferenz seinen Lehrpersonal verbietet mit uns über die Sache zu sprechen und nach dem ich Lehrer nach mehrmaligem bitten angesprochen habe (Klassenlehrer und Vertrauenslehre) hatten die Andeutung gemach das die zu uns halten würden und Sie selbst wahrscheinlich gegen einen Verweisung stimmen würden, nur der Wunsch von dem Schuldirektor mach mir sehr große Sorgen. Also wir sind keine Familie die um Ihre Kinder sich nicht kümmern oder gar unwichtig sind.

Mit freundlichen Grüßen



-- Editiert am 07.05.2009 10:31

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Usakli,
ein ganz anderer Weg - wende dich an den Elternratsvorsitzenden und bitte den, dich zu unterstützen oder lass dir von ihm das Verfahren erklären, dass tatsächlich zu einem Schulverweis führen könnte.
Du kannst auch im Schulgesetz deines Bundeslandes nachlesen, was dazu gehört. Im Normalfall muss nämlich eine Anhörung stattfinden und zwar von deinem Sohn/euch.
Vielleicht sind es ja nur Missverständnisse im Gespräch? Du kannst auch bei der Schulbehörde anrufen und fragen, wie das rechtlich wäre mit einem Schulverweis - ohne dabei jetzt speziell auf dein Kind/seine Schule dich zu beziehen.

Die Konferenz, die über einen Verweis entscheidet dient ja gerade auch zum Erfahrungsaustausch, nämlich wer hat welche Erfahrungen mit diesem Schüler.
Vergleiche mit anderen Schülern, deren Vergehen und deren Strafen würde ich aus der Sache ganz raushalten.
Grundsätzlich hat jeder Schüler eine Schülerakte, in der besondere Vorkommnisse und Sanktionen festgehalten werden. Eine Sache, die zwei Jahre zurückliegt und jetzt nur wegen "erwischt wegen Rauchen" zum Schulverweis führt - da müßte die Schule schon einen sehr harten Kurs von "0 Toleranz" fahren.

Achso, gibt es bei euch vielleicht eine Schülerberatungsstelle? Die gibt es in vielen Orten und schaltet sich auch oft in solchen Situationen ein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Da die alten Vorfälle bereits zwei Jahre zurückliegen und mit dem jetzigen Vorfall nichts zu tun haben, sind diese kaum als Begründung für eine derart harte Strafe heranzuziehen.

Ihr Sohn ist also so zu behandeln wie jeder andere Schüler ohne seine Vorgeschichte.

Wenn ihr Sohn verweisen wird müsste also jeder rauchende Schüler von der Schule fliegen. Und selbst dann wäre die Strafe unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

Als Denkanstoß:
Im Arbeitsrecht (auch wenn dieses hier natürlich nicht zur Anwendung kommt!) kann eine Kündigung auch nicht auf eine Abmahnung gestützt werden, die länger als zwei Jahre zurückliegt. Und dies sogar, wenn dass jetzige Verhalten dem abgemahnten Verhalten entspricht.

Warum sollte ein Schüler in seinem "Arbeitsverhältnis" für ein erstmaliges leichtes Vergehen strenger bestraft werden können, als ein Arbeitnehmer für ein abgemahntes sich wiederholendes?

Wie gesagt. Man darf nicht übersehen, dass man Arbeitsrecht nicht auf Schulrecht übertragen kann. Aber abwegig sind die Vergleiche keinesfalls.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nico245
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 269x hilfreich)

M.E. schätzt Stefan die Schwere der Verfehlung schon richtig ein. :devil:

Manche Forum-Teilnehmer sollten (nicht immer ) -aber mit Sicherheit immer
öfter "40 RÄUBER SUCHEN "......


Nur weil -man die "meisten" Beiträge" schreibt...sind das mit Sicherheit nicht die "PEEP"....


Wenn man die Rechtschreibfehler , anderer Leute "akribisch" unter die Lupe nimmt -sollte man weder grammatisch (schuldfremd) :bang: -Syntax mäßig-welche hinterlassen..... Sorry, :wipp: GROSSSSSSKOTZ


1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
usakli
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich möchte mich erst mal für die Antworten bedanken. Wir hatten gestern Teilkonferenz gehabt, der Teilkonferenz hat schon ein ziemlich eine sehr harte Strafe beschlossen, er wurde nochmal gedroht von der Schule zu Verwiesen zu werden wenn er IRGEND ein Schulordnung verletzt und er muss bis zum Sommerferien jeder Woche eine Stunde Sozialdienst machen. Er muss jetzt damit fertig werden und darf sich kein einzigen fehltritt erlauben. In der Teilkonferenz wurden auch die alten Vorfälle von dem Klassenlehrer vorgelesen, also zwei Jahre alte Vorfälle nicht berücksichtigt werden stimmt nicht. Ich denke es hat zu unseren Gunsten der Tatsache gesprochen dass mein Sohn von dem anderen Schüler angestiftet worden ist, den die Lehrer erwähnten dass diese Schüler noch andere Sachen am Kragen hat und uns direkt gefragt hat ob diese Schüler mein Sohn wie oft versucht hat zum Rauchen zu überreden.
Gruß
Usakli

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"...also zwei Jahre alte Vorfälle nicht berücksichtigt werden stimmt nicht...."

Dass die Schule diese heranzieht heißt nicht automatisch, dass dies rechtens ist und ein Gericht genauso sehen würde.

Eine Stunde Sozialdienst in der Woche bis zu den Sommerferien (welche bald sind) halte ich persönlich nicht für eine sehr harte Strafe (insbesondere wenn man sie im Verhältnis zu einem Schulverweis sieht).

Da man damit gut leben kann sollten Sie diese akzeptieren.



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