Darf mich ein Gastronom grundlos rauswerfen?

25. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)
Darf mich ein Gastronom grundlos rauswerfen?

Ich hatte eine fast schon bizarre Situation. Ich war Gast bei einer Hochzeitsfeier (18 Personen). Nach der Trauung und dem Sektempfang sind wir zu einem Lokal zum Mittagessen gegangen, wo das Hochzeitspaar schon einen Tisch für uns alle reserviert hatte.

Gerade angekommen, stelle ich überrascht fest, dass die Gastronomie einem Wirt gehört, gegen den ich ausgerechnet zwei Tage zuvor am Landgericht einen Zivilprozess vollumfänglich gewonnen habe.
Da kommt auch schon der Gastronom und bittet mich, ihm allein zu folgen. Ich verweigere das, weil ich nicht allein mit ihm ohne weitere Zeugen sprechen möchte und weil ich hier die Hochzeit feiern will und mich nicht mit dem über den Prozess zwei Tage zuvor unterhalten möchte. Das sage ich ihm, daraufhin fragt er ob ich etwa Angst vor ihm hätte weil ich jemand dabei haben will. Ich bejahe das offen. Da lacht er und fordert mich auf, die Gastronomie umgehend zu verlassen.
Die Brautmutter fragt warum und was das soll, darauf antwortet der Gastronom es gäbe "unüberwindbare persönliche Differenzen".

Um die Hochzeit nicht zu versauen und diese extrem peinliche Situation zu deeskalieren antworte ich nichts sondern suche mein Sakko und meinen Schlüssel und mache mich auf zu gehen. Währenddessen äussert der Gastronom wie unproffessionell er mich und mein Verhalten findet, weil ich nicht allein ohne Zeugen mit ihm reden möchte.

Ich verlasse das Lokal unter Begleitung der Trauzeugen.

Darf ein Gastronom sowas? Ich war gerade mal eine Minute in der Gastronomie anwesend und habe mich in der Zeit gesetzt und mein Sakko ausgezogen. Ich habe also nichts gemacht, was einen Rauswurf irgendwie rechtfertigt hätte, außer ein persönliches vier-Augen-Gespräch mit dem Wirt verweigert.

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42 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Der Gastronom hat Hausrecht und ich hätte vielleicht ebenfalls so gehandelt. Wäre es so schlimm gewesen, sich mit dem Gastronom zu unterhalten? Vielleicht wäre es dann nicht zu dem Rausschmiss gekommen.

Zitat:
Um die Hochzeit nicht zu versauen und diese extrem peinliche Situation zu deeskalieren


Daran bist Du aus meiner Sicht nicht ganz unschuldig

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Darf ein Gastronom sowas?
Ja. Der hat dort das Hausrecht.
Zitat (von Kernell):
"unüberwindbare persönliche Differenzen".
Das waren seine Gründe. Grundlos war der Rauswurf also nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Zieht das Hausrecht denn wirklich auch, wenn man Teil einer (vorab gebuchten) Gesellschaft ist?

Das wäre ja fatal, wenn ein Gastronom die Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft nach Wunsch aussortieren darf

Ist es nicht eher sein Risiko, dass sich unter 180 Leuten eventuell einer befindet, den er nicht mag? Er erhält schließlichsein Geld für die komplette Gesellschaft.

-- Editiert von Eff123 am 25.07.2020 19:33

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#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Komische Antworten!

Es ist kein objektiver Grund für den Rausschmiss zu erkennen, daher ...

Darf er das? Wahrscheinlich Ja, die Frage lässt sich aber nicht mit absoluter Bestimmtheit beantworten. Je nach Vertrag mit dem Veranstalter (Brautpaar) hat ist das Hausrecht auch an den Veranstalter übergegangen.

Wenn er es darf (wahrscheinlicher Fall) und macht, macht er sich jedoch i.d.R. seinem Vertragspartner (Brautpaar) gegenüber vertragsbrüchig. Das Brautpaar könnte im Extremfall die Feier auch platzen lassen und die Zahlung des vereinbarten Preises verweigern (ggf. zurückfordern) und obendrein auch noch Schadensersatz fordern.

Anders könne es nur aussehen wenn die Anwesenheit des Gastes für den Gastronom unzumutbar wäre, dafür gibt es jedoch keine Belege und die Aufforderung zum Gespräch spricht prinzipiell auch dagegen.

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Eff123):
Zieht das Hausrecht denn wirklich auch, wenn man Teil einer (vorab gebuchten) Gesellschaft ist?

Nicht unbedingt.
Wenn jemand die Räume der Gaststätte mietet, um dort eine Veranstaltung durchzuführen, hat der Mieter der Räume das Hausrecht.

(Es hat ja auch nicht der Vermieter einer Wohnung das Hausrecht, sondern der Mieter. Und auch beim Hotelzimmer hat der Hotelgast das Hausrecht im Zimmer, nicht der Hotelier.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Darf mich ein Gastronom grundlos rauswerfen?

Nö, aber der hatte ja einen Grund.



Zitat (von pk2019):
Je nach Vertrag mit dem Veranstalter (Brautpaar) hat ist das Hausrecht auch an den Veranstalter übergegangen.

Das ist sogar die Regel - zumindest für die Veranstaltungsräume und den Zugang dazu.



Zitat (von pk2019):
Anders könne es nur aussehen wenn die Anwesenheit des Gastes für den Gastronom unzumutbar wäre,

Was bei einem gewonnen Prozess nicht der Fall ist.
Bei versuchtem Mord, Körperverletzung, ... wäre das wohl der Fall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Wird man zu einer Hochzeit eingeladen, wissen die Gäste in der Regel wo die Feier stattfindet. Und da wenige Tage vorher eine Gerichtsverhandlung stattfand, wussten Sie sicher welche Restaurants ihrem Gegner gehören.

Ergo, hätten sie an der Trauung teilnehmen können, aber nicht an der Feier. Das es zu Unstimmigkeiten kommen kann, war Ihnen sicher in Vorfeld klar.

So nahmen sie an der Feier ebenfalls nicht teil. Oder wollten Sie testen wie der Wirt reagiert, wenn er Sie sieht?

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#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Je nach Vertrag mit dem Veranstalter (Brautpaar) hat ist das Hausrecht auch an den Veranstalter übergegangen.
?!? Bei einer Tischreservierung im Restaurant? Wohl auf keinen Fall!
Zitat (von Kernell):
wo das Hochzeitspaar schon einen Tisch für uns alle reserviert hatte.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Und da wenige Tage vorher eine Gerichtsverhandlung stattfand, wussten Sie sicher welche Restaurants ihrem Gegner gehören.


Eben dies hat der TE doch in seinem Eingangsbeitrag ausdrücklich verneint!

Natürlich wissen wir nicht den Gegenstand des Zivilprozesses, da es sich jedoch nicht um Strafrecht (Beleidigung, Nötigung, etc...) ging halte ich das Verhalten des Gastronoms für ausgesprochen unprofessionell.

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#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Eben dies hat der TE doch in seinem Eingangsbeitrag ausdrücklich verneint!


Verneint ja, aber ob es tatsächlich so war, wissen wir nicht. Entweder steht auf der Einladung wo gefeiert wird, oder man erfährt es bei der kleinen Personenzahl so. Deshalb meine Zweifel.

Und bei 18 Personen/einem Tisch, lag das Hausrecht meiner Meinung nach bei Wirt.

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#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Verneint ja, aber ob es tatsächlich so war, wissen wir nicht.


Wissen wir nicht, richtig! Und wir wissen auch nicht ob der Zivilprozess überhaupt etwas mit der Gastronomie des betreffenden Wirtes zu tun hatte.

Das Hausrecht wird wahrscheinlich beim Wirt verblieben sein, was nichts daran ändert das er sich hiermit ebenso wahrscheinlich seinem Vertragspartner (Brautpaar) gegenüber vertragsbrüchig gemacht hatte. Gehen wir einmal davon aus die aus "sachfremden" Gründen des Hauses verwiesene Person wäre der Brautvater gewesen, dann wäre die Hochzeitfeier geplatzt und der Gastronom würde sicherlich das nächste Zivilverfahren am Hals haben.

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Eben dies hat der TE doch in seinem Eingangsbeitrag ausdrücklich verneint!
Zitat (von Kernell):
stelle ich überrascht fest, dass die Gastronomie einem Wirt gehört, gegen den ich ausgerechnet zwei Tage zuvor am Landgericht einen Zivilprozess vollumfänglich gewonnen habe.
Wieso verneint? Der Wirt hätte uU gar nicht da sein müssen. Dann hätte niemand von der *Verflechtung* etwas gewusst. Der TE hätte bleiben können.
Zitat (von pk2019):
das er sich hiermit ebenso wahrscheinlich seinem Vertragspartner (Brautpaar) gegenüber vertragsbrüchig gemacht hatte.
Wieso denn das? Alle außer dem TE (also 17 Personen) sind geblieben.
Zitat (von pk2019):
Gehen wir einmal davon
Lieber nicht. Denn so wars ja wirklich nicht.

Man kann nur lesen, dass der TE wohl mehrere Verfahren hat bzw. hatte.
Mind. 1 am Amtsgericht
Hier 1 am Landgericht.
Oder noch welche, zu denen er hier nicht gefragt hat?
Man fragt sich eher, warum der TE Angst hatte. Aber auch das war nicht die Frage.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Man kann nur lesen, dass der TE wohl mehrere Verfahren hat bzw. hatte.
Mind. 1 am Amtsgericht
Hier 1 am Landgericht.


Wie kommen sie darauf das der TE mindestens ein Verfahren am Amtsgericht hatte? Aus dem Eingangspost des TE's nicht das nicht zu entnehmen, auch ein erstinstanzliches Verfahren findet (je nach Streitwert) bereits am Landgericht statt!

Und natürlich hat der Vertragspartner des Wirtes auch Rechte, Rechte die hier verletzt wurden. Wurde z.B. ein Pauschalpreis vereinbart, kann der den Preis anteilsmäßig kürzen und selbst ein Schmerzensgeld für eine beeinträchtigte Feier würde ich nicht vollends ausschließe. Aber auch das wurde von TE so nicht direkt nachgefragt, schreibe ich aber trotzdem!

-- Editiert von pk2019 am 26.07.2020 16:18

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Das Hausrecht wird wahrscheinlich beim Wirt verblieben sein,

Aber bur ein sehr eingschränktes.
Aber interessante Frage, gibt es eventuell auch ein Hausrecht für einen Tisch?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Wie kommen sie darauf
Ich kann lesen, was der TE sonst noch so schrieb. Er ist kein Neuling.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Also bei einigen Beiträgen hier kann man echt nur den Kopf schütteln.

Ein Gastronom kann einen Gast eben nicht einfach grundlos raus werfen, zumindest solange es sich um eine Gaststätte handelt, welche dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Die persönliche Abneigung des Gastronoms ist nicht einmal im Ansatz ein zulässiger Grund. Dass der Vertrag mit dem Hochzeitspaar damit nicht vollständig erfüllt wird, kommt noch dazu.

Ich finde es schon sehr dreist, hier auch noch die Schuld beim TE zu suchen, anstatt sich auf das offensichtliche Fehlverhalten des Wirtes zu konzentrieren.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Um ein paar aufgekommene Fragen zu beantworten:

Es ging bei dem Gerichtsverfahren welches der Gastronom gegen mich verloren hatte um etwas völlig anderes, das hatte mit seiner Gastronomie nichts zu tun. Es ging um eine ältere strittige Forderung aus einem Werksvertrag (ich bin Handwerker). Deswegen hat der Gastronom als er mich rauswarf auch vor der Hochzeitsgesellschaft laut gesagt für wie unproffessionell er mein Verhalten findet, weil ich nicht mit ihm unter vier Augen bei der Hochzeit sprechen wollte. Er wollte mich halt vor allen schlecht machen.

Aufgrund des Verfahrens und der Gerichtsverhandlung habe ich tatsächlich Angst vor dem Typen und will auf gar keinen Fall unter vier Augen ohne Zeugen mit ihm sprechen. Was sollte er da nach einem verlorenen Verfahren auch schon sagen sollen außer mich zu bedrohen oder zu beschimpfen? Oder noch schlimmer: Mir zu unterstellen ich hätte ihn beleidigt und mich dann dafür raus zu werfen. Diese Gelegenheit wollte ich ihm nicht geben, zumal ich als Gast bei einer Hochzeit war.

Mein Angebot unter Anwesenheit von Zeugen mit ihm zu sprechen hat er ausdrücklich abgelehnt und mich daraufhin sofort des Restaurants verwiesen.

Der Gastronom hatte wohl das Hausrecht, da wir nun einen großen Tisch reserviert hatten und nicht einen Saal oder ähnliches.

Ich wusste bis nach der Trauung und eine halbe Stunde vor dem Betreten der Gastronomie nur, dass wir in ein Restaurant essen gehen, aber nicht um welches es sich handelt.
Ja, ich wusste zufällig, dass dem Gastronom dieses Restaurant gehört, wusste aber wie gesagt nicht, dass es dort hingeht bei der Hochzeit. Ich habe also als ich erfuhr wohin es geht kurz überlegt das Hochzeitspaar zu informieren, dachte dann aber, das schon nichts passieren wird, weil der Gastronom sich hoffentlich professionell verhalten wird und mich einfach ignorieren wird. Und ich wollte mit meinem privaten Zeug das Hochzeitspaar bei deren Hochzeit auch nicht belästigen.

Ja, ich habe in den vergangenen Jahren mehrere Gerichtsverfahren geführt. Das kommt als Handwerker leider immer mal wieder vor. Das hat hiermit aber nichts zu tun. Nur eines dieser Verfahren betraf den Gastronom, und das habe ich wie gesagt vollumfänglich gewonnen.

Zitat (von fm89):

Ein Gastronom kann einen Gast eben nicht einfach grundlos raus werfen, zumindest solange es sich um eine Gaststätte handelt, welche dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist. Die persönliche Abneigung des Gastronoms ist nicht einmal im Ansatz ein zulässiger Grund.

Gibt es etwas, was ich im Nachhinein dagegen unternehmen kann? Tatsächlich war es schon ziemlich erniedrigend vor allen Hochzeitsgästen da rausgeworfen zu werden und zu hören, wie der Gastronom sich laut darüber ausläßt, wie unproffessionel ich doch sei.

Das Hochzeitspaar selbst wird da nichts machen, die haben keine Lust auf Streß mit dem Typen und für die ist das abgehakt. Eventuell gibt's ein paar entsprechende Bewertungen bei Google über dieses Restaurant, aber das war's dann auch schon.

-- Editiert von Kernell am 26.07.2020 19:36

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Gibt es etwas, was ich im Nachhinein dagegen unternehmen kann?

Ja, man könnte dagegen klagen, diese missbrächliche Nutzung des Hausrechtes zu unterlassen bzw. fest zu stellen das hier kein Ausübung es Hausrechtes möglich ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

@Kernell

Ich denke Sie können nichts machen! Zivilrechtlich nichts (sie haben keinen Vertrag mit ihm) und Strafrechtlich auch nichts.

Sie können lediglich in öffentlichen Foren eine wahrheitsgemäße Beschreibung des Vorfalls einstellen und das unprofessionelle und willkürliche Verhalten des Wirtes bemängeln.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Eventuell wäre der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Ganz eventuell käme auch Schmerzensgeld in Betracht. Ich würde mich aber besser damit abfinden dass hier mit vertretbarem Aufwand nichts herum kommen wird. Vielleicht tut es auch eine negative Bewertung und die Bestätigung, dass du im Recht bist

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Also:

Das Hausrecht darf nicht willkürlich ausgeübt werden. "Ich mag den nicht, weil ich gegen den einen Prozeß verloren habe" ist keine sachlich nachvollziehbare Begründung.

Zudem hat der Betreiber hier einen Vertrag "Veranstaltung und Bewirtung einer Party mit Gästen". Das schränkt seine grundlegende Kontrahierungsfreiheit ein, er bräuchte dann also einen besonders guten Grund, bestimmte Gäste auszuschließen.

Das Problem dürfte allenfalls sein, daß man damit nicht viel weiter kommt. Einstweilige Verfügung im Nachhinein nutzt einem wenig, Schadensersatz dürfte man auch eher wenig beziffern können (außer vielleicht Anreisekosten, um den Wirt zu ärgern).

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ein Gastronom kann einen Gast eben nicht einfach grundlos raus werfen
Der Wirt nannte den Grund: unüberwindbare persönliche Differenzen.
Ob der Wirt das darf, wurde gefragt.
Eigentlich erübrigt sich die Frage, denn er hat es so begründet und der Gast ging.

Nun in #18 fragt der TE, ob man da noch was machen könne. DAS hätte er doch im EP fragen können, oder?
Zitat (von fm89):
solange es sich um eine Gaststätte handelt, welche dem allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet ist
Wieso denn nicht?
Zitat (von fm89):
Dass der Vertrag mit dem Hochzeitspaar damit nicht vollständig erfüllt wird, kommt noch dazu.
Was steht denn dort drin? Du lehnst dich ziemlich weit raus.
-------------------------------------------
Zitat (von Kernell):
Eventuell gibt's ein paar entsprechende Bewertungen bei Google über dieses Restaurant, aber das war's dann auch schon.
Das könnte ein Bumerang werden, wenn du bewertest. Denn es ging weder um das Restaurant noch die Veranstaltung, wahrscheinlich nicht mal um den Service und das Essen. Du warst schon weg, kannst das nicht bewerten.
Das Restaurant schlecht bewerten, weil du dich mit diesem Typen vorm Gericht über etwas ganz anderes (deine handwerkliche Leistung) gestritten hast? Kommt sicher sehr unprofessionell an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Ich hatte überlegt das Restaurant schlecht zu bewerten, weil ich da als Gast einer Hochzeitsgesellschaft rausgeworfen wurde, ohne dass ein sachlich objektiver Grund vorgelegen hätte. "Unüberwindbare persönliche Differenzen" sind wie hier schon mehrfach gesagt wurde, kein ausreichender Grund um aus einem öffentlichen Restaurant rausgeworfen zu werden. Könnte mich der Wirt denn da wirklich verklagen, wenn ich aufgrund dieser Erfahrung eine negative Bewertung hinterlasse, insbesondere wenn ich nur die Wahrheit darin schreibe?

Seltsamerweise weiß ich nicht einmal, ob ich dort nun Hausverbot habe. Ausgesprochen wurde es nicht, ich wurde nur vom Wirt aufgefordert das Restaurtant unverzüglich zu verlassen, nachdem ich ein persönliches Gespräch mit diesem verweigert habe und darauf hinwies, allein Angst vor ihm zu haben und nur im Beisein von Zeugen mit ihm sprechen möchte.

Gibt es keine Aufsichtsbehörden die sowas prüfen oder zumindest für Beschwerden in der Richtung zuständig sind? Wenn ich wegen meines Migrationshintergrundes rausgeworfen worden wäre, dann müsste das doch auch zu irgendwelchen Konsequenzen beim Gastronom führen.

Signatur:

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Kannst das Restaurant mit dieser Begründung bewerten. Da fragt sich der geneigte Leser vielleicht: Naja, wer weiß, was die für Differenzen hatten, man liest hier nur die Hälfte.

Zitat (von Kernell):
wie hier schon mehrfach gesagt wurde,
Man sollte sich nicht die Wunschantworten auch noch schön und richtig streicheln.
Zitat (von Kernell):
Könnte mich der Wirt denn da wirklich verklagen,
Wieder so eine Frage. Ja, das könnte er. Niemand weiß hier, ob er es tut. Aber klagen ist erlaubt.
Zitat (von Kernell):
insbesondere wenn ich nur die Wahrheit darin schreibe?
Das ist doch nur deine Wahrheit.
Zitat (von Kernell):
ob ich dort nun Hausverbot habe.
Auch das weiß hier niemand. Hier wurde darüber diskutiert, ob er sein Hausrecht in dieser Sache anwenden durfte.
Zitat (von Kernell):
Gibt es keine Aufsichtsbehörden die sowas prüfen
Mir ist für solch eine Sache keine bekannt.
Zitat (von Kernell):
Wenn ich wegen meines Migrationshintergrundes rausgeworfen worden wäre,
Ja, dagegen könntest du dich vermutlich erfolgreich wehren. Müsstest selbst klagen und verlangen, welche Konsequenzen den Wirt treffen sollen..

Allerdings: Ein Handwerker liefert nach Ansicht des Auftraggebers/Wirt Pfusch, der Wirt will nicht oder nicht alles zahlen, wird verklagt, verliert, will dem Handwerker bei Gelegenheit mal was sagen, zufällig treffen sie sich bei der Feier im R. Der Gast hat Angst, verlässt lieber das Restaurant.
Das soll als Grund für schlechte Bewertung eines Restaurants herhalten ?

Was sagt denn die Brautmutter? Oder die Trauzeugen? Was empfehlen die denn?

Signatur:

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#25
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Allerdings: Ein Handwerker liefert nach Ansicht des Auftraggebers/Wirt Pfusch, der Wirt will nicht oder nicht alles zahlen, wird verklagt, verliert, will dem Handwerker bei Gelegenheit mal was sagen, zufällig treffen sie sich bei der Feier im R. Der Gast hat Angst, verlässt lieber das Restaurant.
Das soll als Grund für schlechte Bewertung eines Restaurants herhalten ?

Ich bin ja wohl kaum verpflichtet mich mit dem Wirt unter vier Augen zu unterhalten. Schon gar nicht bei einer Hochzeitsfeier bei der ich Gast bin.

Ich habe nicht "lieber" das Restaurant verlassen, ich wurde nach meiner Ablehnung eines Vier-Augen-Gesprächs dazu aufgefordert und war daher gezwungen, das Restaurant verlassen. Lieber hätte ich weiter mit meinen Freunden deren Hochzeit gefeiert.

Ein Restaurant in welchem Hochzeitsgäste dazu verpflichtet sind, sich mit dem Wirt unter vier Augen unterhalten zu müssen, anonsten werden sie rausgeworfen, hat meiner Meinung nach tatsächlich eine schlechte Bewertung verdient. Denn in ein Restaurant gehe ich privat um zu feiern und zu essen, und nicht um mit dem Wirt Unterhaltungen über vergangene Gerichtsurteile zu führen.

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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3555 Beiträge, 562x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ein Restaurant in welchem Hochzeitsgäste dazu verpflichtet sind, sich mit dem Wirt unter vier Augen unterhalten zu müssen, anonsten werden sie rausgeworfen, hat meiner Meinung nach tatsächlich eine schlechte Bewertung verdient.


Eine Unterhaltung hätte nie stattgefunden, wenn es keine Verhandlung gegeben hätte. Der Wirt verlor zwar, aber sie hätten sich ja anhören können was er sagen wollte. Da sie dies ablehnten kam das Hausverbot.

Eine schlechte Bewertung käme dem Wirt vielleicht gerade recht. Es kann sicher nachvollzogen werden, wer diese abgab. Sie können das Essen, die Bewirtung, Freundlichkeit usw. nicht beurteilen, weil sie ja gingen, alles andere hat damit nichts zu tun.

Ihr Ärger ist verständlich, aber haken sie die Angelegenheit ab.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich bin ja wohl kaum verpflichtet
Stimmt. Bist du nicht. Sagt auch keiner. Das sind nur meine Gedanken zu einer möglichen Restaurant-Bewertung.
Du kannst etwas ganz anderes schreiben, hast absolute Freiheit. Solltest aber den Bumerangeffekt im Hinterkopf behalten.
Du hättest dich auch wehren können, weißt nicht einmal, was genau der Wirt wollte. Denkst dir, dass es um das Verfahren ging.
Der Wirt hätte dich auch zufällig irgendwann auf der Straße in der Stadt oder sonstwo treffen können...
Sicher hätte der Wirt keinen anderen Gast so gefragt und dann zum Gehen gebracht.
Ist aber alles hätte-hätte... und bringt hier nichts.
Zitat (von Kernell):
und nicht um mit dem Wirt Unterhaltungen über vergangene Gerichtsurteile zu führen.
Stimmt. Warum bist du dann gegangen, anstatt das schnell und deutlich unter 4 Augen hinten zu klären und dann eine schöne Feier zu genießen?---Weil du Angst hattest.

Das Restaurant selbst hat absolut nichts mit dieser privaten Sache zu tun.

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das Restaurant selbst hat absolut nichts mit dieser privaten Sache zu tun.


Was schreibst Du für einen Blödsinn. Jemand wird aus einen Restaurant verwiesen (kann dadurch nicht an der Hochzeitsfeier eines Freundes(Bekannten teilnehmen) und das nur weil der unprofessionelle Wirt nicht zwischen seinen privaten Animositäten und dem Gastbetrieb unterscheiden kann. Und das soll dann nichts mit der Restaurant zu tun haben! Ein Restaurant ist mehr als eine Küche und der Service am Tisch. Ein Restaurant das Gäste, insbesondere einzelne Gäste einer größeren Gesellschaft aus privaten Gründen ablehnt hat sein Geschäft nicht verstanden. Ich würde so ein Restaurant nie wieder betreten, geschweige den einen Tisch für eine Gruppe reservieren.

Das Gastgeber (Brautpaar) hätte ich dieses Verhalten des Wirtes auch nicht widerspruchslos akzeptiert und hätte wegen dieser willkürlichen Minderleistung den Rechnungsbetrag auch um einen angemessenen Betrag gekürzt.

ganz im Ernst, solche Wirte und Restaurants braucht kein Mensch, und mit Sicherheit keine Menschen die für eine größere Gruppe eine Feier planen!

-- Editiert von pk2019 am 27.07.2020 16:17

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Was schreibst Du für einen Blödsinn.
Na na. Der TE will das Restaurant bewerten. Was soll der Blödsinn, denn das Restaurant hat NICHTS mit der privaten Sache zu tun.
Zitat (von pk2019):
Ich würde so ein Restaurant nie wieder betreten,
Das bleibt dir doch unbenommen. Hilft dem TE aber nicht. Der wollte noch wissen, ob er Hausverbot hat...Weißt du das wenigstens?
Zitat (von pk2019):
einzelne Gäste einer größeren Gesellschaft aus privaten Gründen ablehnt
So wars nicht. Das Restaurant hat niemanden abgelehnt. Der Wirt/Gastronom wars. Erstmal wollte der Wirt mit dem TE was klären. Der aber wollte nicht. Lies doch bitte nach.
Ich empfahl bereits:
Zitat (von Anami):
Du kannst etwas ganz anderes schreiben, hast absolute Freiheit. Solltest aber den Bumerangeffekt im Hinterkopf behalten.
Der TE kann sichs doch raussuchen. Ich kenne weder Wirt noch TE.
Zitat (von pk2019):
solche Wirte und Restaurants braucht kein Mensch,
Und nun? Was hilfts dem TE?
Andere Gruppen haben evtl. keine Person dabei, die mit dem Wirt privaten Streit hatten/haben? Und sind von dem Restaurant total begeistert?

Tja, noch mehr hätte-hätte- HAT aber nicht, und hilft auch nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So wars nicht.

Doch so wars.



Zitat (von Anami):
Das Restaurant hat niemanden abgelehnt. Der Wirt/Gastronom wars.

Da kommt wieder die Frage wie in einigen anderen Beiträgen von Dir auf: Stellst Du Dich absichtlich dumm? Oder hast Du tatsächlich Defizite den Sachverhalt zu verstehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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