Darlehen...

5. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen...

Hallo,

Meine damalige Freundin hatt 2013 einen Kredit aufgenommen und ihn mir zur Verfügung gestellt mit der Aussage das ich ihn ihr zurück zahlen kann wann ich möchte. Ohne schriftliche Vereinbarung, nur mündlich..
Es ging um 14.000 €, zur Anfangszeit hatt ich ein wenig Geld gewonnen und ihr schon einmal 3000€ so gegeben wieder ohne was schriftliches, die restlichen 11.000€ sind mittlerweile auch abbezahlt...
jetzt behauptet sie aber das die 3000€ noch offen sind und sie nie was von mir erhalten habe...
Nun meint ihr Anwalt das ich es sofort zurück zahlen sollte sonst gehen Sie gerichtlich gegen mich vor... meine Frage nun was kann ich tun oder wie ist meine Rechtslage?

Mit freundlichen Grüßen

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

Wer kann denn was beweisen? Wenn die Ex beweisen kann, dir 14.000 EUR als Darlehen gegeben zu haben und dieses Darlehen fällig gestellt zu haben, dann wirst du beweisen müssen, das Geld vollständig zurückgezahlt zu haben.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
Nun meint ihr Anwalt das ich es sofort zurück zahlen sollte
Warum ist sie zum Anwalt gegangen?
Gab es schon Streit vorher?

Hat sie dir die 14.000,- damals in bar gegeben?
Hast du ihr die 3000,- und auch die 11.000,- in bar zurückgegeben?


-- Editiert von Anami am 05.08.2019 12:05

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@BigiBigiBigi Muss sie nicht beweisen ich streite es ja nicht ab, sie hat damit eine Rechnung von mir beglichen mit der Aussage ich kann es ihr zurück zahlen wann ich möchte.. was ich auch getan habe. Mir geht es darum das ich den vollständigen Betrag schon bei ihr beglichen habe, sie aber jetzt behauptet ich hätte ihr zu anfangs nie Geld gegeben, und noch 3000€ offen stehen.. Aber mein Bruder kann das mit den 3000€ bezeugen..

@Anami weil sie behauptet sie bekäme noch 3000€ was aber nicht stimmt, wie ich in oben schon beschrieben habe..
Die 14.000 € wurden von Ihrem Konto auf das Konto überwiesen wo ich was zu zahlen hatte.. und die 3000€ hab ich ihr in Bar gegeben
Den Rest monatlich überwiesen..

-- Editiert von Mrqueees am 05.08.2019 12:15

-- Editiert von Mrqueees am 05.08.2019 12:23

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
weil sie behauptet sie bekäme noch 3000€
Du hast ihr die 3000,- in bar gegeben. Du kannst es aber nicht beweisen. Du behauptest es nur.
Zitat (von Mrqueees):
Den Rest monatlich überwiesen..
Dafür hast du Kontoauszüge? OK. Sie verlangt ja auch nur noch 3000,-.
Dein Bruder ist ein schlechter Zeuge, wird ihr Anwalt sagen und schreiben. Für die 3000,- in bar hast du also keinen Beweis.

Zitat (von Mrqueees):
Die 14.000 € wurden von Ihrem Konto auf das Konto überwiesen wo ich was zu zahlen hatte..
Aha. Damit kann sie es belegen/beweisen.

Du hast schlechte Karten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Rechtundrecht
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Anami Danke für die Antwort..
Ja ein Bruder ist ein schlechter Zeuge, aber ist ja klar das man keinen Fremden bei sich zuhause hatt der da grad dabei ist und es bezeugen kann -. -

Mal abgesehen von den schlechten Karten die ich habe, wurde ja abgemacht ich kann es zurück zahlen wann ich möchte und wieviel ich möchte... ist es denn überhaupt möglich von ihr den gesamten Betrag einzuklagen wenn ich weiterhin in niedrigen raten den Betrag abzählen würde?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Mrqueees):
aber ist ja klar das man keinen Fremden bei sich zuhause hatt der da grad dabei ist und es bezeugen kann -. -
Und es ist euch damals nicht eingefallen, so etwas wie einen Schuldschein zu schreiben? Den konnte man dann als *erledigt* vernichten, als du ihr die 3000,- bar gegeben hattest.

Wenn du jetzt weiterhin monatliche Raten zahlst, bis auch die 3000,- abgezahlt sind--- dann solltest du dieses Angebot dem Anwalt schriftlich geben. Als Beweis deiner Bereitschaft.
Vielleicht lässt sich die Ex darauf ein. Man sollte es zumindest versuchen.

Bis jetzt klagt sie doch gar nichts ein.
Bis jetzt schreibt nur ein Anwalt in ihrem Auftrag an dich. Das ist alles außer-gerichtlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dein Bruder ist ein schlechter Zeuge, wird ihr Anwalt sagen und schreiben.

Na dann hat der TE ja Glück, dass der Anwalt 1. immer das schreibt, was gerade im Sinne seines Auftraggebers ist un 2. das Gericht vollkommen individuell entscheidet, ob ein Zeuge nun "gut" (das gesuchte Wort an dieser Stelle lautet im Übrigen "glaubwürdig") oder "schlecht" ist. Das kann von uns niemand beurteilen.

Zitat (von Anami):
Und es ist euch damals nicht eingefallen, so etwas wie einen Schuldschein zu schreiben? Den konnte man dann als *erledigt* vernichten, als du ihr die 3000,- bar gegeben hattest.

Und dann kommt Sie um die Ecke und erzählt es hätte nie einen Schuldschein gegeben, ...
Wenn schon altkluge Ratschläge, dann doch bitte die richtigen: Einzig sinnvoll wäre hier eine zweckgebundene Bestätigung der Zahlung gewesen "Hiermit bestätige ich den Erhalt von 3000€ zur Tilgung des Darlehens XYZ, Ort Datum Unterschrift". Aber hätte, hätte, nützt dem TE nichts.

@TE du musst jetzt pokern. Entweder darauf, dass die Dame den Betrag nicht einklagt, oder, dass sie vor Gericht keine bzw. nur eine geringere Glaubwürdigkeit, als bspw. der Bruder.
Eines ist klar: verliert man, wirds teurer (durchaus um den Faktor 2, je nachdem). Die 3000€ jetzt zähneknirschend zu zahlen, dann aber mit korrekter Dokumentation, könnte da durchaus die finanziell bessere Taktik sein.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Na dann hat der TE ja Glück, dass der Anwalt 1. immer das schreibt,
Hier ist es die Auftraggeberin, also die Ex.
Niemand ist vor Gericht. Deshalb ist es im Moment völlig unerheblich, wie ich diesen Bruder nenne.
Zitat (von NaibaF123):
Wenn schon altkluge Ratschläge
Hätte hätte--- bitte sehr, was soll das jetzt?
Es gab weder einen Schuldschein noch eine zweckgebundene Bestätigung einer Zahlung. Also was solls?
Zitat (von NaibaF123):
@TE du musst jetzt pokern.
Na, das ist ja mal ein ganz toller Rat. :sad:

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hier ist es die Auftraggeberin, also die Ex.
Niemand ist vor Gericht. Deshalb ist es im Moment völlig unerheblich, wie ich diesen Bruder nenne.

Richtig, deswegen ist das
Zitat (von Anami):
Dein Bruder ist ein schlechter Zeuge, wird ihr Anwalt sagen und schreiben.

für alle Beteiligten nicht von Relevanz. Der Anwalt könnte auch schreiben, dass der Weihnachtsmann ein schlechter Zeuge ist.
Die Aussage impliziert dem TE etwas, dass in der Realität so nicht stimmen muss. Der Bruder kann ein hervorragender Zeuge sein.

Zitat (von Anami):
Also was solls?

Richtig. Es soll nichts. Eine derartige Aussage nützt dem TE nichts. Hätte, Hätte Fahradkette.

Zitat (von Anami):
Na, das ist ja mal ein ganz toller Rat.

Ja. Der einzig zutreffende. Dies kann (oder besser gesagt sollte) dem TE niemand abnehmen.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
für alle Beteiligten nicht von Relevanz.
Doch, für den TE schon. Er dachte, er hat den Bruder als Zeugen.
Zitat (von NaibaF123):
Der Bruder kann ein hervorragender Zeuge sein.
Das weiß aber niemand hier und ein Richter ist weit und breit nicht zu sehen.

Lass mal gut sein. Der TE hat schon, was er braucht.

Signatur:

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#11
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das weiß aber niemand hier und ein Richter ist weit und breit nicht zu sehen.


Kannst oder willst du es nicht verstehen? Du suggerierst dem TE hier, dass der Bruder ein schlechter Zeuge wäre, nur weil er zufällig eine ähnliche DNA hat. Das ist totaler quatsch. Natürlich ist (noch) kein Richter involviert. Braucht es auch nicht, denn der TE ist dem Anwalt keine Rechenschaft schuldig.

Da du aber anscheinend das hier
Zitat (von Mrqueees):
Nun meint ihr Anwalt das ich es sofort zurück zahlen sollte sonst gehen Sie gerichtlich gegen mich vor

zu überlesen haben scheinst (die Glaubwürdigkeit dieser Aussage stelle ich mal nicht in Frage) sind wir nicht weit davon entfernt.
Du suggerierst dem TE nun, allein auf Grundlage deiner Phantasie, dass er am besten gleich nochmal die 3000€ zahlen soll. Und das ist pauschale Käse.

Zitat (von Anami):
Lass mal gut sein. Der TE hat schon, was er braucht.

Das obliegt zum Glück keineswegs deiner Entscheidung.

-- Editiert von NaibaF123 am 05.08.2019 18:09

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
nur weil er zufällig eine ähnliche DNA hat.
Was soll dieser Unsinn? Ich habe auch nichts überlesen. Ich suggeriere dem TE absolut nichts.
Auch das mit dem *Brauchen* verstehst du nicht.

Wie wärs, wenn du dem TE ganz einfach deine Empfehlung zum weiteren Vorgehen schreiben würdest?
SO gehts hier üblicherweise. Und dann kann man uU zu unterschiedlichen Empfehlungen lang und breit diskutieren.
Vielen Dank.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 198x hilfreich)

Nochmal auf Anfang.

Gibt es über die Barzahlung von 3000,00 € eine Quittung? Anscheinend nicht.

Gibt es einen Zeugen für die Geldübergabe? Anscheinend ja.

Dann sollte man genau dies dem gegnerischen Anwalt schreiben. Mit Name und Adresse des Bruders und der Angabe, dass dieser die Übergabe der 3000,00 € miterlebt hat. Dann wartet man ab, was noch kommt. Das wird möglicherweise ein Mahnbescheid sein, dem man dann widerspricht. Ab da dürfte Ende Gelände sein, weil die Ex nicht noch mehr Geld für ihren Anwalt bezahlen will.

Ansonsten sollte man sich selbst einen Anwalt nehmen, weil die Ex ja anscheinend so viel Geld hat, dass sie den nach einem verlorenen Prozess auch noch bezahlen kann.

Übrigens: Bei einem non liquet, also einer Konstellation "Aussage steht gegen Aussage", verliert im Zivilrecht stets der Kläger den Prozess. Es ist daher immer besser, man lässt sich verklagen, als selbst zu klagen.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126135 Beiträge, 40606x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von so475670-44):
Bei einem non liquet, also einer Konstellation "Aussage steht gegen Aussage", verliert im Zivilrecht stets der Kläger den Prozess.

Wie kommt man denn darauf?

Im Zivilprozess führt ein "non liquet" nach Beweisaufnahme zur Entscheidung zuungunsten der beweisbelasteten Partei. Das das oft der Anspruchsteller ist, macht da noch lange kein "stets" draus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1815x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Bei einem non liquet, also einer Konstellation "Aussage steht gegen Aussage", verliert im Zivilrecht stets der Kläger den Prozess.


Falsch. Selbstverständlich beurteilt das Gericht die Glaubwürdigkeit der Zeugen und und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. (Ich gehe mal davon aus, du meinst mit "Aussage gegen Aussage" jetzt nicht "beide Seiten haben keine Zeugen", denn das ist hier ja nach Aussage des TE nicht der Fall.)

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie wärs, wenn du dem TE ganz einfach deine Empfehlung zum weiteren Vorgehen schreiben würdest?

Keine Sorge, das habe ich getan.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 198x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von so475670-44):
Bei einem non liquet, also einer Konstellation "Aussage steht gegen Aussage", verliert im Zivilrecht stets der Kläger den Prozess.


Falsch. Selbstverständlich beurteilt das Gericht die Glaubwürdigkeit der Zeugen und und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. (Ich gehe mal davon aus, du meinst mit "Aussage gegen Aussage" jetzt nicht "beide Seiten haben keine Zeugen", denn das ist hier ja nach Aussage des TE nicht der Fall.)


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von so475670-44):
Bei einem non liquet, also einer Konstellation "Aussage steht gegen Aussage", verliert im Zivilrecht stets der Kläger den Prozess.

Wie kommt man denn darauf?

Im Zivilprozess führt ein "non liquet" nach Beweisaufnahme zur Entscheidung zuungunsten der beweisbelasteten Partei. Das das oft der Anspruchsteller ist, macht da noch lange kein "stets" draus.


Okay, das war von mir nicht richtig formuliert.
@Harry: Korrekt, ich hatte lediglich an die Konstellation gedacht, dass - wie im hier vorliegenden Fall - der Anspruchsteller/Kläger beweisbelastet ist. Bei einer negativen Feststellungsklage etwa ist es bekanntlich umgekehrt, da wird dann bei einem non liquet der Anspruchsgegner/Beklagte verlieren, dasselbe gilt bei einem Anscheinsbeweis, etwa nach § 22 AGG , der von der Gegenseite erschüttert wurde. Diese Konstellationen hatte ich nicht "auf dem Schirm", daher war meine o.g. Auffassung in ihrer Absolutheit unzutreffend.

@BigiBigiBigi: Tatsächlich dachte ich an widersprüchliche oder einander widersprechende Zeugenaussagen (etwa unterschiedliche Erinnerungen der Zeugen zum Sachverhalt) bzw. Parteivernehmungen. Können diese im Rahmen der Beweisaufnahme nicht aufgeklärt werden, wird in der Regel zu Gunsten der nicht beweisbelasteten Partei entschieden werden.


-- Editiert von so475670-44 am 06.08.2019 18:01

-- Editiert von so475670-44 am 06.08.2019 18:02

-- Editiert von so475670-44 am 06.08.2019 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35139 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Diese Konstellationen hatte ich nicht "auf dem Schirm",
Vielleicht solltest du zwischendurch mal schauen, was der TE, hier als absolut unjuristisch bewanderter Fragesteller---überhaupt wissen will und auf dem Schirm hat, um etwas in deinen Beiträgen zu verstehen?.

Ein fachliche Diskussion unter Juristen, die das Ufer/die Küste/den Kern/die Frage des TE aus dem Sichtfeld verliert--- ist rein für die Katz.

btw.
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