Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
ich habe folgenden Sachverhalt welcher gerade in meiner Familie angedacht wird und wollte eine unabhängige Meinung hören, ob dies wie angedacht möglich ist:
Kind A zieht auf den Hof der Eltern. Die Eltern sind Eigentümer des Hofes. Kind A zahlt normal Miete. Zusätzlich ist angedacht bei größeren Bauprojekten am Hof den Geld zu leihen welches zu Lebzeiten der Eltern nicht eingefordert wird (als Schuldschein, oder bezeichnet man dieses dann als zinsloses Darlehen?). Diese Schuldscheine sollen von den Eltern, Kind A+B und einer unabhängigen Person als Zeuge unterschrieben werden.
Kind B gibt keine Darlehen, wohnt nicht auf den Hof.
Im Falle des Todes beider Elternteile sollen die Schuldscheine zu Gunsten von Kind A angerechnet werden. Beispielsweise Erbmasse ist 500.000. Schuldscheine von Kind A an die Eltern beträgt 50.000. Würde bideuten Kind A bekommt 300.000 und Kind B 200.000.
Ist diese Auslegung korrekt oder würden die Darlehen als Schulden gelten, welche Kind A und B zu jeweils 50 % erben und somit Kind A des Geld nicht wieder sieht?
Mit freundlichen Grüßen
Paul. H.123
-- Editiert von Moderator topic am 31. August 2025 16:44
-- Thema wurde verschoben am 31. August 2025 16:44
Darlehen von Kind an Eltern
31. August 2025
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Frage vom 31. August 2025 | 15:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehen von Kind an Eltern
#1
Antwort vom 31. August 2025 | 16:43
Von
Status: Praktikant (779 Beiträge, 500x hilfreich)
Hier soll offensichtlich Schenkungsteuer hinterzogen werden, indem Schenkungen als "Darlehen" getarnt werden - daher geschlossen.
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