Hallo,
ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen.
Kann ich das von meiner Mutter an mich überschriebene Haus auf unseren Sohn überschreiben. Die Mutter lebt in dem Haus und es würde sich für meine Mutter nichts ändern. Vielleicht noch wichtig: Meine Mutter hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Ich danke und liebe Grüße
Das Haus überschreiben, von der Oma über die Mama zum Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Der Eigentümer einer Immobilie kann diese verkaufen oder verschenken, wie immer er das tun möchte. Ggf. wird Schenkungssteuer fällig.
Am Nießbrauchsrecht der Mutter ändert sich dadurch nichts.
wie alt ist denn der Sohn?
wirdwerden
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32 Jahre ist er alt.
Zitat:Kann ich das von meiner Mutter an mich überschriebene Haus auf unseren Sohn überschreiben.
Wenn die Mutter sich keine Rückauflassung für den Fall der Schenkung vorbehalten hat, kann das Haus an den Sohn überschrieben werden. Der Nießbrauch bleibt bestehen.
Hallo,
ich stelle mal den Begriff "Kettenschenkung" in den Raum.
Stefan
Hallo reckoner,
was ist das denn schon wieder ;-)?
Also, das Haus gehört der Tochter schon 18 Jahre lang. Die Tochter hat aber noch ein Haus auf ihren Namen und ist jetzt sehr krank. Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, was die 500.000 Euronen überschreiten würde, deshalb die Idee mit der Übertragung an den Sohn, der es ja sowieso mal bekommt.
Ich danke dir
Hallo,
Aha, und das wusste ich jetzt woher?Zitat:Also, das Haus gehört der Tochter schon 18 Jahre lang.
Die Themenüberschrift lässt eher anderes vermuten, und zwar das die beiden Schenkungen zeitnah erfolgen sollen.
Nochmal aha, es geht also gar nicht um Steuern oder das Nießbrauchsrecht, sondern um (ent)erben (oder wie). Warum hast du nicht im Unterforum "Erbracht" gefragt?Zitat:Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, was die 500.000 Euronen überschreiten würde, deshalb die Idee mit der Übertragung an den Sohn, der es ja sowieso mal bekommt.
Ich kenne mich da nicht so gut aus, was ich aber weiß ist, dass man Pflichtteile nicht einfach durch vorherige Schenkungen ausschalten kann.
Den Sohn gibt es doch auch noch, auch der ist erb- und pflichtteilsberechtigt.Zitat:Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, ...
Du meinst den Freibetrag? Das kann man ja leicht umgehen, einfach Testament aufsetzen und alle Erbteile auf den Höchstbetrag begrenzen (das geht auch wenn dabei ein Pflichtteil angeschnitten wird, niemand* ist verpflichtet den Pflichtteil auch einzufordern).Zitat:... was die 500.000 Euronen überschreiten würde,
*von ein paar Ausnahmen mal abgesehen, etwa insolvente Erben
Stefan
-- Editiert von reckoner am 10.12.2017 11:12
Ok, dankeschön.
Dir noch einen schönen Sonntag
Petra
Zitat:Aha, und das wusste ich jetzt woher?
Die Themenüberschrift lässt eher anderes vermuten, und zwar das die beiden Schenkungen zeitnah erfolgen sollen.
Das ist Deine Interpretation.
Zitat:Ich kenne mich da nicht so gut aus, was ich aber weiß ist, dass man Pflichtteile nicht einfach durch vorherige Schenkungen ausschalten kann.
Wenn es nur darum geht, die Freibeträge auszuschöpfen, ist die Schenkung an den Sohn kein Problem. Etwaige Pflichtteils- bzw. Ergänzungsansprüche müssen ja nicht eingefordert werden.
Man sollte einen Steuerberater einschalten.
Danke cruncc1, ja das haben wir vor. Aber ich gehe gerne mit etwas Ahnung zu so einem Gespräch. Wir haben hier schon ganz viel Pech mit schlechter Beratung gehabt.
Ganz lieben Dank für deinen Beitrag und einen schönen Restsonntag
Petra
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