Ich interessiere mich ein bisschen für Jura, habe es aber nie studiert. Oftmals musste ich schon feststellen, dass es gar keinen Sinn macht zu versuchen ein Gesetz zu interpretieren ohne Expertenmeinungen oder Gerichtsentscheidungen dazu zu lesen.
Mein Verständnis ist, dass Juristen über Datenbanken (oder Zugriff auf diese) verfügen in denen sie nach Gesetzen, Kommentaren, Gerichtsentscheidungen und vielleicht auch noch mehr suchen können, um sich ein viel klareres Bild über bestimmte Fälle oder Gesetze machen zu können.
Nun würde mich mal interessieren, was da so verwendet wird, ob es einen Industriestandard gibt und was es so an kostenlosen und kostenpflichtigen Möglichkeiten gibt und wie teuer die kostenpflichtigen Möglichkeiten so wären, vor allem für eine Privatperson.
Datenbanken für Kommentare, Gesetze, Gerichtsentscheidungen, Definitionen, ...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatNun würde mich mal interessieren, was da so verwendet wird, ob es einen Industriestandard gibt und was es so an kostenlosen und kostenpflichtigen Möglichkeiten gibt und wie teuer die kostenpflichtigen Möglichkeiten so wären, vor allem für eine Privatperson. :
Kostenpflichtig: beck online (für die Online-Ausgabe des Münchener Kommentars) und juris (dito für den Staudinger). Preisgestaltung ist darauf ausgelegt, dass du mit den Informationen Geld verdienst, und macht für Privatpersonen keinen Sinn (jeweils mehr als 200 Euro pro Monat).
Zitatund macht für Privatpersonen keinen Sinn (jeweils mehr als 200 Euro pro Monat) :
Manche Leute haben ja teure Hobbys.
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Soweit es Urteile in Strafsachen von Obergerichten (also OLGe und BGH) angeht, verwende ich ebenfalls dejure.org
Was Kommentare angeht braucht man ja nicht zig verschiedene für's selbe Gesetz. Und wenn nicht gerade große und/oder signifikante Gesetzesänderungen stattgefunden haben, muss es auch nicht die allerneueste Auflage sein.
Da würde ich auf die klassische Printversion zurückgreifen. Ich habe dienstlich letztes Jahr (also 2019) mir die 65. Auflage vom "Fischer" (StGB) und die 61. vom Meyer-Goßner (StPO) besorgt. Die sind beide von 2018. Gebraucht (Behördenexemplare) für 75,00 EUR für beide zusammen. Bei eBay von einem Händler, der immer die aussortierten Exemplare von verschiedenen Gerichten und StA'en aufkauft. Aktuell gibt's beide Teile zusammen bei eBay für 60,00 EUR, oder wahrscheinlich sogar noch günstiger, wenn man intensiver sucht.
Mein "Körner" (BtMG) und "Diemar/Schoreit/Sonnen" (JGG) sind noch älter. Da ändert sich auch nicht so furchtbar oft etwas.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.08.2020 23:00
Ich mache es inzwischen für den Privatgebrauch ähnlich. Im Zivilrecht ist ja der Palandt ein "muss," der ja so regelmäßig raus kommt, dass es jede Menge alte Exemplare zum Schleuderpreis gibt, teilweise noch im Original verpackt, für einfaches angewandtes Verwaltungsrecht ist der deutsche Gemeindeverlag eine wahre Fundgrube. Klassiker wie juristische Methodenlehren sind seltener auf dem "Altpapiermarkt". Noch ein Tipp: fürs Verständnis, zum Erarbeiten der Grundlagen sind auch nach wie vor juristische Repetitorien großartig. Einfach geschrieben, verschaffen einen guten Überblick. Und da Studis traditionell nicht so furchtbar viel Geld haben, sind die auch wirklich erschwinglich, denn das ist ja da die Zielgruppe.
Tolle Fundgruben sind auch einige spezialisierte Buchläden, in denen man viel aus Praxisauflösungen gebraucht finden kann, teilweise im Mix mit den Neuauflagen. Findet man häufig in der Nähe großer Gerichte oder aber in Universitätsstädten. Auch preiswert, auf dem Versandwege oder direkt zu bekommen, sind die Universitätsverlage. Nur mal ein Hinweis insoweit: Gesetze für Sozialberufe, Hochschule Frankfurt. Auch andere Veröffentlichungen, preiswert.
Also, man kann sich für wirklich wenig Geld da schon was vernünftiges selbst aufbauen.
wirdwerden
ich habe dienstlich Spezialkommentare, die Kosten so zwischen 50 und 100 €/ Monat mit ich meine 2 bis 4 Persinenlizenzen je nach Verlag, Gebiet und Paketumfang. (hier gibt es nichts was es nicht gibt )
Kommentare oder auch Urteile halte ich persönlich für den "Anfang" nicht zielführend. Erst Recht nicht repititorien wie sie hier empfohlen wurden.
Ich bin ein Freund davon, das man erstmal die Grundsätze versteht und dann Details auch einordnen zu können.
Gerade Repetitorien, da gibt es doch gute Einführungen, eben auch für die unteren Semester, die noch unbelastet von jedweder Sachkunde sind.
wirdwerden
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