Datenschutz Veröffentlichung Fotos operierter Kinder

24. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anti-Rassismus-Queen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Datenschutz Veröffentlichung Fotos operierter Kinder

Wir sind ein eingetragener Verein, der über Spenden Operationen für Kinder in Nepal finanziert.
Dürfen wir Fotos von operierten Kindern auf unserer Facebookseite posten? Die einzelnen Großspender
würden sich das wünschen. Manche Eltern sind Analphabeten und es wird schwierig Unterschriften von
ihnen zu bekommen. Da gibt es neben der Datenschutzverordnung das KUG §22 Satz 2 mit dem Text:
"hat der Abgebildete jedoch eine Entlohnung dafür bekommen, dass er sich abbilden ließ, so ist die Einwilligung als im Zweifel erteilt anzusehen....trifft das im Zweifel zu oder ist das absolut unzulässig.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129812 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Anti-Rassismus-Queen):
trifft das im Zweifel zu

Nö.



Zitat (von Anti-Rassismus-Queen):
Manche Eltern sind Analphabeten und es wird schwierig Unterschriften von
ihnen zu bekommen

Dann wird man sich überlegen müssen, wie man die Einwilligung ohne Unterschrift umsetzen kann.



Zitat (von Anti-Rassismus-Queen):
Fotos von operierten Kindern

Bedeutet was genau?
Unter Umständen könnte da noch der § 201a StGB zum tragen kommen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz621718-85
Status:
Schüler
(481 Beiträge, 50x hilfreich)

Sind das nepalesische Kinder auf den Fotos? Dürfte das Klagerisiko in Deutschland reduzieren..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13394 Beiträge, 4791x hilfreich)

Zitat (von amz621718-85):
Sind das nepalesische Kinder auf den Fotos? Dürfte das Klagerisiko in Deutschland reduzieren..

Von den Nepalesischen Eltern wohl definitiv, man sollte dabei aber nicht außer acht lassen, dass es auch andere Organisationen gibt, die gegen eine solche Veröffentlichung klagen können.

Zitat (von Anti-Rassismus-Queen):
Manche Eltern sind Analphabeten und es wird schwierig Unterschriften von
ihnen zu bekommen.

Ich kenne mich mit nepalesischem Recht nicht aus, dass wird hier wohl niemand, aber müssen diese Eltern nicht auch in irgendeiner Art der Operation zustimmen?
Auf dem gleichen Wege sollte eine Zustimmung zur Veröffentlichung von Bildern doch zu bekommen sein.

Ganz allgemein möchte ich behaupten, dass es auch sehr stark darauf ankommt, WAS dort auf den Bildern zu sehen sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7521 Beiträge, 1695x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Von den Nepalesischen Eltern wohl definitiv, man sollte dabei aber nicht außer acht lassen, dass es auch andere Organisationen gibt, die gegen eine solche Veröffentlichung klagen können.

Nein, solche Organisationen gibt es nicht.

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht. Klageberechtigt sind ausschließlich der Abgebildete selbst (ggf. vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, also hier die Eltern), und die hinterbliebenen Angehörigen (bis zehn Jahre nach Tod des Abgebildeten).

Irgendwelche "Organisationen" können in dieser Hinsicht weder klagen noch abmahnen.

-- Editiert von User am 25. März 2024 13:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129812 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nein, solche Organisationen gibt es nicht.

Mal wieder keine Ahnung vom Thema ...


Selbstverständlich gibt es Organisationen welche sich um die Einhaltung des Datenschutz kümmern, sogar staatliche, bekannt unter dem Namen "Landesdatenschutzbeauftragte" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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