Datenverlust - Cloud Server gelöscht

4. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
thomas78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Datenverlust - Cloud Server gelöscht

Ich habe bei einem Provider einen Cloud-Server gemietet, welcher monatlich abgerechnet wird und ohne Vertragslaufzeit ist. Ein Monatsbeitrag konnte nicht vom Konto eingezogen werden, was mir erst nach der Mahnung aufgefallen ist. Der Anbieter hat den Server eingefroren.
Nach der Bezahlung wurde der Server wieder frei gegeben. Aber: mit anderen Logindaten und anderer IP-Adresse. Alle Domains laufen nun ins Leere. Schlimmer noch: der Server wurde komplett zurück gesetzt, alle Daten sind weg. Ich wurde darüber nicht informiert. Auf dem Server liefen mehrere Webseiten und Projekte von mir, meine Programmierprojekte mit unendlichen Stunden Arbeit. Es lief darauf ein eigener Cloud-Server auf dem ich wichtige Dokumente und Bilder gespeichert habe. Zudem waren hier wichtige Backups für Kunden abgelegt worden. Alle existierenden Backups existieren nur auf dem Speicherplatz dieses Servers.

Der Anbieter sagt mir der Server wurde gelöscht aufgrund der unbezahlten Rechnung und die sind sich nicht sicher, ob die noch eine Sicherung herstellen können, da inzwischen 1,5 Monate vergangen sind.
Was kann ich tun? Wie soll ich mich verhalten?

Die Daten sind unersätzlich. Bilder meines verstobenen Vaters existierten nur in dieser Cloud, da ich mein Handy verloren habe.
Was ist, wenn die Daten nicht mehr hergestellt werden können? Steht mir Schadenersatz zu? Wie wird dieser beziffert?
Dürfen die Daten einfach so löschen, nur weil einmal die Zahlung nicht abgebucht werden konnte?


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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

WYas sagen denn die vertraglichen Bedingungen dazu?

Zitat (von thomas78):
Steht mir Schadenersatz zu?


Vermutlich nicht. Zum einen hättest du ein Backup anlegen können. Zum anderen ist die Löschung selbst verursacht durch sie Nichtzahlung. Und bei gewerblichen Kunden gibt es da nun mal keinen Verbraucherschutz.

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#2
 Von 
thomas78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Also ich bin dort als Privatkunde registriert.
Es ist keine Nichtzahlung,sondern eine verspätete Zahlung. Ich war nur 2 Wochen zu spät mit der Zahlung, es kann doch nicht sein, dass die dann alle Daten vernichten!
Backups lagen auch auf dem Server. Zudem gibt es Images der Partition durch den Provider, die auch nicht mehr verfügbar sind.

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von thomas78):
Also ich bin dort als Privatkunde registriert.


Ahhh jaaa ...

Zitat (von thomas78):
Zudem waren hier wichtige Backups für Kunden abgelegt worden.

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von thomas78):
Ich war nur 2 Wochen zu spät mit der Zahlung, es kann doch nicht sein, dass die dann alle Daten vernichten!


Doch natürlich. Auch 2 Wochen später ist nicht zum vereinbartem Termin.
Außerdem bekommst du im privaten Bereich eben nur den Cloud-Speicher zur Verfügung gestellt. Und den hast du umgehend wieder erhalten, nachdem du gezahlt hast.

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Außerdem bekommst du im privaten Bereich eben nur den Cloud-Speicher zur Verfügung gestellt. Und den hast du umgehend wieder erhalten, nachdem du gezahlt hast.


Korrekt. Gerade in dem Bereich ist es doch üblich, über die reine Bereitstellung des Speicherplatzes hinaus, weitere Service Level Agreements abzuschließen, welche genau solche Szenarien regeln.

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#7
 Von 
Darween-91
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Interessant wäre es zu wissen, wie es im Dienstleistungsvertrag genau beschrieben ist.

Sollte hier vermerkt sein, das es aufgrund von Zahlungsverzug oder einfieren des Konto zu Datenverlust kommen kann, hast du das wohl Akzeptiert.

Oder der Anbieter hatte dich im Vertrag hingewiesen, da du selber für das Backup verantwortlich bist, dann wäre der Anbieter aus dem Schneider.

Signatur:

Alle Beiträge sind meine persönliche Meinung/Interpretation
und haben keine Verbindlichkeit.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von thomas78):
Was ist, wenn die Daten nicht mehr hergestellt werden können?

Dann sind die Weg und man hat Pech gehabt.



Zitat (von thomas78):
Also ich bin dort als Privatkunde registriert.

Wenn man betrügerisch / rechtsmißbräuchlich handelt, drocht nicht nur strafrechliche Verfolgung, sondern man kann Verbraucherrechte nicht gelgend machen, da sie einem nicht zustehen.



Zitat (von thomas78):
Steht mir Schadenersatz zu? Wie wird dieser beziffert?

Zum einen steht einem her das betrügerische / rechtsmißbräuchliche Handeln im Weg.
Zum anderen - der wesentlichere Teil - hat man hier gegen die Kardinalpflichten verstoßen.
Von daher dürfte die Tendenz hier gegen 0 EUR gehen.



Zitat (von thomas78):
Dürfen die Daten einfach so löschen, nur weil einmal die Zahlung nicht abgebucht werden konnte?

Um das zu beurteilen müsste man den Wortlaut der jeweiligen Klauseln kennen.

Aber man kann das Prinzip "kein Geld = keine Leistung" mal als Richtlinie nehmen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aber man kann das Prinzip "kein Geld = keine Leistung" mal als Richtlinie nehmen.


Insbesondere ergibt sich (ohne entsprechende vertragliche Regelung, wofür die Wahrscheinlichkeit Null sein dürfte) auch keine "Aufbewahrungspflicht" nach Ende der Leistungspflicht, auch nicht für den Fall, daß der Betreffende vielleicht doch noch seine Rechnungen zahlt.

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#10
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Insbesondere ergibt sich (ohne entsprechende vertragliche Regelung, wofür die Wahrscheinlichkeit Null sein dürfte) auch keine "Aufbewahrungspflicht" nach Ende der Leistungspflicht, auch nicht für den Fall, daß der Betreffende vielleicht doch noch seine Rechnungen zahlt.
Im Gegenteil: man könnte sogar durchaus ein korrektes Vorgehen im Sinne des Datenschutzes argumentieren, wenn Daten gelöscht werden, sobald die Vertragsgrundlage entfällt.

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#11
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

vielleicht hilft folgender Artikel weiter:

https://www.ferner-alsdorf.de/cloud-computing-it-vertragsrecht-anbieter-vorsichtig-loeschen-daten/

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