Details und Beweise in einer Abmahnung verschweigen

3. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
ujm24197
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Details und Beweise in einer Abmahnung verschweigen

Guten Abend

Ist es eig. zulässig einem Abgemahnten in seiner Abmahnung gegen ihn zu verwendende Beweise und Details seines Fehlverhaltens zu verschweigen, damit sich dieser in vermeintliche Sicherheit wiegt?

Nach einer Abweisung bzw. Verstreichung der gesetzten Frist würde man den Abgemahnten dann in einer einstweiligen Verfügung bzw. Klage mit diesen Beweisen und Details, wovon er nicht wusste dass die Gegenseite über diese verfügt, überraschend konfrontieren.

Mit freundlichen Grüßen

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von ujm24197):
Ist es eig. zulässig einem Abgemahnten in seiner Abmahnung gegen ihn zu verwendende Beweise und Details seines Fehlverhaltens zu verschweigen, damit sich dieser in vermeintliche Sicherheit wiegt?

Ja, ist es.

Die Abmahnung muss jedoch hinreichend konkret sein. Der Abgemahnte muss also den Fehler erkennen können.

Unterlässt man das, wird man zwar die Klage in der eigentlichen Sache gewinnen, bleibt jedoch auf sämtlichen Kosten sitzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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