Fahrpreisnacherhebung trotz korrekter Bezahlung bei falschem Ticket
Meine 14 jährige Tochter hat in der S-Bahn statt zweier Kindertickets (je 1,20€ für Hin bzw. Rückfahrt) sogenannte KinderStagestickets (auch 1,20€) gezogen. Die begleitende Großmutter kann bezeugen, dass sie die falsch gezogenen KinderSTickets wie Kindertickets genutzt hat.
Auf dem Rückweg wurde sie kontrolliert und hat beide Tickets vorgezeigt. Dennoch sollten wir zunächst 40€, nach Einspruch noch 10€ zahlen, obwohl meine Tochter den Fahrpreis in voller Höhe bezahlt hat.
Die Tickets sehen übrigens fast gleich aus, das KinderSTagesticket ist kinderfreundlicher, da tiefer am Automaten angebracht.
Und als ich verschiedene Eltern fragte, hatten alle schon diese Erfahrung gemacht und zähneknirschend bezahlt.
Mir geht es nicht um diese 10 € aber wie kann es sein, dass bei korrekter Fahrpreisbezahlung ein Strafgeld fällig wird? Könnte hier ein einträglicher Nebenerwerb liegen?
-- Editiert theo-dor am 28.08.2012 21:17
Deutsche Bahn - falsches Ticket - richtiger Preis
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



worin unterscheiden sich denn die Tickets?
- optisch
- funktionell
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optisch unterscheiden die Tickets sich kaum, wohl aber in der eigentlichen Funktion:
das KinderSTicket erlaubt Kindern mit Sozialausweis ist ein Tagesticket, das normale Kinderticket ist für eine Fahrt gedacht.
Hier (und auch bei den Freundinnen, die das Gleiche schon erlebt haben) wurde die "Zusatzfunktion" Tagesticket eindeutig nicht genutzt (da ja für Hin- und Rückfahrt jeweils ein solches Ticket gekauft wurde).
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
wenn das Kind seinen Irrtum nicht erkennen kann (Preis, optische Gestaltung, Name) - und diese Möglichkeit sehe ich hier durchaus - würde ich der Bahn empfehlen, das zu ändern und Beschwerden kulant zu handhaben.
Ich vermute sogar, dass durchschnittliche Erwachsene den Unterschied zwischen einem KinderSTicket und einem KinderTicket nicht (er-)kennen.
Für eine konkrete Abschätzung müsste man natürlich auch schauen, wie das Ticket denn gelöst wird (ob es da eindeutig ist, aber vermutlich ja nicht).
Ob sich der Aufwand zu streiten für 10,- EUR lohnt ist natürlich eine andere Frage.
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quote:
wie kann es sein, dass bei korrekter Fahrpreisbezahlung ein Strafgeld fällig wird?
Grundsätzlich schon - immerhin könnte man, wenn nicht kontrolliert wird, ein "falsches" Ticket auch noch mal auf der "richtigen" Strecke einsetzen.
Wenn du also ein Ticket für die Strecke A-B auf der Strecke C-D einsetzt, ist irrelevant, ob das "falsche" Ticket gleich viel kostet oder sogar teurer ist.
In diesem Einzelfall dürfte hingegen eher ein nachvollziehbarer Irrtum vorliegen.
quote:
Könnte hier ein einträglicher Nebenerwerb liegen?
Wieso, man kann das falsch gezogene Ticket doch nach wie vor noch einsetzen. Nur halt auf der richtigen Strecke.
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Nachdem das Thema in der lokalen Presse auftauchte, zeigte sich die Bahn plötzlich kulant.
Ein Lob auf die Presse!
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Ich würde den Vertrag gemäß §107 ff. wiederrufen.
Der §110 würde ja für die 1,20 gelten, aber decken bestimmt nicht die 10€ oder gar 40€.
Hier handelt es sich ja unstrittig um eine Zivilrechtliche Forderung der Bahn, und nicht um eine Strafrechtliche.
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quote:
Ich würde den Vertrag gemäß §107 ff. wiederrufen.
Ein nichtiger Beförderungsvertrag vernichtet aber keinen Schadensersatzanspruch.
Ansonsten könnten eingeschränkt Geschäftsfähige jederzeit problemlos "schwarzfahren", wenn es so einfach wäre. :P
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