Ich hab ne kurze Frage, und zwar wurde ich grade beim (Schwarzfahren) erwischt.
Meiner Meinung nach war es kein Schwarzfahren.
Ich habe ein Monatsticket von Oktober dabei gehabt das haben die Kontroleure nicht aktzeptiert.
Ich habe Ihnen darauf hin meinen Ausweiß nicht gezeigt weshalb die Polizei gerufen wurde.
Die Beamten waren weniger freundlich, ich habe darauf bestanden es schriftlich zu bekommen das ich mein Ticket aus Obtober dabei gehabt habe das wurde abgelehnt. Ich habe jetzt ganz normal ein Ticket wegen Schwarzfahren bekommen.
Jetzt war ich grad bei der Bahn die haben mir gesagt das Ticket ist ok wollen aber eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro haben das habe ich abgelehnt.
Was kann ich jetzt machen?
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Für mich sieht das sogar so aus, das ich eigentlich sogar noch bis Montag fahren könnte wegen dem Feiertag gestern.
Geltungsdauer:
Das Ticket2000 als Monatskarte gilt als Fahrberechtigung im angegebenen Monat bzw. im Abonnement (Chipkarte) bis auf weiteres bis zur Beendigung des Abonnements für beliebig häufige Fahrten im originären Geltungsbereich. Als Monatskarte gilt es weiterhin als Fahrberechtigung vom letzten Werktag des Vormonats bis zum Betriebsschluss des ersten Werktags des Folgemonats; ist dieser Werktag ein Samstag, so gilt das Ticket bis einschließlich zum Betriebsschluss des nächsten Werktags.
-- Editiert c.gehring am 02.11.2013 11:52
Deutsche Bahn (schwarzfahren)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
quote:
Für mich sieht das sogar so aus, das ich eigentlich sogar noch bis Montag fahren könnte wegen dem Feiertag gestern.
Sehe ich genauso, vorausgesetzt, du wohnst in einem dieser
Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz oder Saarland, denn nur dort ist der 1.11. gesetzlicher Feiertag. Bzw. kommt es wohl nicht auf den Wohnort an, sondern in welchen Bundesland die Fahrt statt fand.
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Das Ticket2000 ist ein Angebot des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), also in NRW. Da ist der 1.11. ein Feiertag. Ein Oktober-Ticket ist also bis zum 4.11. (einschließlich) gültig. Siehe hier:
http://www.rheinbahn.de/tickets/uebersicht/Seiten/Geltungsdauer-der-Monatskarten.aspx
Es gibt aber zwei Knackpunkte:
Aus den Tarifbestimmungen des VRR kann man lesen (Punkt 4.6), dass
(a) die Regelung mit der Geltung bis zum ersten Werktag des Folgemonats nur dann gilt, wenn es sich um eine einzelne Monatskarte handelt, aber nicht jedoch wenn es sich um ein Ticket2000 im Abo handelt. ("Bei dem Ticket2000 im Abonnement wird die Geltungsdauer des Ticket2000 Tag genau bestimmt.")
und
(b) das ein personalisiertes Ticket2000 (= mit Namensaufdruck) nur gültig ist, wenn ein Lichtbildausweis mitgeführt wird. Unpersonalisierte Tickets (= ohne Namensaufdruck) gelten auch ohne Ausweis.
Liegt einer dieser Fälle hier vielleicht vor?
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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