Deutsche Bahn will Geld

12. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
h4ck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)
Deutsche Bahn will Geld

Ich bin morgens bei der Uni mit der Bahn gefahren und hatte auch einen gültigen Fahrschein, mein Semesterticket. Bei der Kontrolle zeigte ich meinen Fahrschein, alles gut. Ein Mensch der gegenüber von mir saß, hatte auch ein Sem.Ticket, dass aber scheinbar komisch war u. der Schaffner wollte das nicht anerkennen. Er wurf dem anderen nun vor, dass sein Tickets gefälscht ist. Bis hierher ist das ja alle nicht mein Bier u mir doch latte. Doch dann dreht er sich zu mir u sagt, ich stecke mit ihm unter einer Decke, und dass ich nun auch "dran bin". In der zwischenzeit hat der Schaffner die Polizei gerufen um meine Personalien festzustellen, da ich mich ja natürlich weigerte diese preiszugeben. Weil der andere Typ in der zwischenzeit kein bock mehr auf die Schose hatte und einfach gegangen ist. Da der Schaffner jedoch noch mein Ticket hatte und ich somit nich gehen konnte, hab ich das lustige Procedere nun einfach mal über mich ergehen lassen. BP kam, hat aufgeschrieben, gesehen dass ich der Mensch auf dem Perso und dem Sem. ticket bin und dann tschüss. Jetzt fordert die Bahn jedoch Geld von MIR, der damit überhaupt nichts zu tun hat. "Da an diesem Morgen 2 gleiche Semestertickets vorgezeigt wurden und nicht ermittelt werden konnte wer der rechtmäßige Besitzer ist, müssen wir eine Fahrpreisnacherhöhung bla bla bla...." Jetzt probiere ich denen schon mit dem zweiten Schreiben zu verklickern, dass ich doch eine Fahrkarte habe, habe denen auch eine Kopie inkl. Imma.-Bescheingung geschickt und schliesslich hat die BP ja auch die passenden Daten zu dem passenden Sem. Ticket aufgenommen. Soll ich mich da jetzt weiter ärgern oder einfach nicht reagieren ? Schliesslich sind die doch in der Beweislast, wie sollen die mir denn beweisen, dass ich da irgendwas gefälsch haben soll? Ich hab doch mit dem anderen Typen nichts am Hut. Eigentlich zum Todlachen, aber irgendwie nervts auch total ...... Sowas geht echt nur in Deutschland :D

Ps: Ich hoffe, dass ist das richtige Subforum hier, sorry falls nicht....

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

also der hat das des "Bösen Fremden" zurückgegeben, aber deines eingezogen ?!?!?

Wieso soll denn nun deines und das den Fremden das "selbe" sein ? Das selbe, das gleiche, ein Duplikat oder was denn nun.

Haben die denn beide Tickets ?

quote:
Schliesslich sind die doch in der Beweislast, wie sollen die mir denn beweisen, dass ich da irgendwas gefälsch haben soll?


Gefälschte Ziehen die aus dem Grund einfach ein



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
h4ck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Meins ist nichts gefälscht, hab es also auch wiederbekommen. Er hatte meins behalten bis die POL kam, da ich ihm ja meine Daten nich geben wollte. Der andere Typ hat sich das Ticket einfach gekrallt und ist gegangen. Als der Schaffner sagte "bleib stehen" hat ihn das nicht weiter gejuckt. Meins hatte er aber "sicher verwahrt".Die haben keins der Beiden. Hab meins wiederbekommen als die POL meine Daten aufgenommen hat.

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-- Editiert h4ck am 12.07.2012 21:23

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Da an diesem Morgen 2 gleiche Semestertickets vorgezeigt wurden und nicht ermittelt werden konnte wer der rechtmäßige Besitzer ist, müssen wir eine Fahrpreisnacherhöhung bla bla bla....


Das wird der Kontrolli bezeugen und du das Verfahren verlieren. Es sei denn es gibt irgendeinen Grund dem Zeuge nicht zu glauben.

War der Kontrolli denn alleine ?!?! Aber egal, die werden die Beweise ja vorlegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
h4ck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, war alleine.Aber der andere Typ ist doch komisch gefahren, bzw mit nem komischen Ticket, nicht ich. Da kann doch eine Behauptung eines Schaffners nicht ausreichen ?! Wenn ich irgendwo auf der Straße langgehe und dann ma jemanden aus Spaß anzeige und sage, er hat mich beleidigt, dann sagt er aus "ne hab ich gar nicht" , dann kann man ihm doch auch nicht einfach sowas "anhängen" nur weil ich das behaupte.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Nicht der Kontrolli zeigt dich wegen Leistungserschleichung an, sondern die Bahn. Der Kontrolli ist dabei Zeuge.
Genauso wenn es ein Strafverfahren wegen Betrug geben wird ist der Kontrolli Zeuge.

Das "Kein Zeugen" Märchen funktioniert nur bei Erstsemestern :-)

Es kommt auf die "Glaubwürdigkeit des Zeugen an, und ein Kontrolli hat nichts davon dich des Betrugs zu überführen.

Wobei die Geschichte an sich schon unglaubwürdig ist, aber das musst du wissen

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Man zeigt sein Ticket, Kontroletti nickt ab und man steckt es wieder ein.
Kontroletti geht zum nächsten.


Jetzt frage ich mich, wie genau bekam der Kontroletti das Ticket in die Hand? Und wieso hat er es eingesteckt (=sicher verwahrt)?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

Genau dieses Thema wurde schon in einem anderen Thread gepostet, allerdings war der TE offenbar mit der Antwort nicht so ganz zufrieden.

http://www.123recht.net/Deutsche-Bahn-will-Geld-__f373140.html

Unser TE hatte wohl für seinen Kumpel das eigene, echte Semesterticket kopiert, und beide sind zusammen Bahn gefahren. Der TE mit dem echten Semesterticket, der Kumpel mit dem kopierten. Und beide waren wohl der Meinung, das würde nicht auffallen.

Dann war unser TE der Meinung, dass man ihm "nix nachweisen" kann, weil ja "Aussage gegen Aussage" steht.

Nachdem ihm auch dieser Zahn gezogen wurde, versucht er es dann nochmal mit einem neuen Thread.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Tip:
Strafantrag gegen den Schaffner stellen.
Er darf einen Fahrer mit gültigem Fahrschein nicht einfach zwingen, im Zug zu bleiben, um auf die Polizei zu warten.
Das Zurückhalten des Semestertickets werte ich als Nötigung.

Zivilrechtlich hat die Bahn eigentlich keine Chance gegen den Betroffenen.
Der Betroffene soll unbedingt dem Mahnbescheid widersprechen, der bald kommen wird.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Stimmt er muss dem Betrüger ein Taxi rufen das in zum kostenlosen Urlaub nach Malle fährt - auf Privatkosten des Schaffners :-(

Selbstverständlich wird kein Schaffner jemanden im Zug halten bis die Polizei kommt. Da die keine Züge mit Blaulicht haben wird das nichts.
Üblicherweise steigt der Schaffner mit dem Täter aus und die Polizei kommt zu Bahnhof. Und klar darf er ihn festhalten damit die Polizei die Personalien feststellt. Dazu kann er auch das Ticket als Pfand gehalten, ist ja nicht klar ob es seins ist.

Nötigung sollte man mal nachschlagen

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Der Schaffner darf den Fahrgast nicht festhalten oder mit anderen Mitteln nötigen, da zu bleiben, wenn der Fahrgast vorher einen gültigen Fahrschein vorgezeigt hat. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

Wenn der Fahrgast laut den Beförderungsbestimmungen verpflichtet sei, seine Identität per Lichtbildausweis nachzuweisen (wg. personengebundenen Ticket), sieht die Sache natürlich anders aus.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
h4ck
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

Also auf die Antworten, die hier in sarkastischer Art u. Weise gepostet wurden geh ich einfach mal nicht ein, das ist mir einfach zu doof. Auch auf die unnötige Frage, wie selber bemerkt, ob ich Germanistik studiere, gehe ich nicht weiter ein...

Hier scheinen sich einige der Anonymität des Internets zu erfreuen um ggf. ihr verpatztes Jura-Studium zu kompensieren? Mir egal ! Danke an die, die es hier ernsthaft versucht haben, eine weiterhelfende Antwort zu geben.

Ende vom Lied ist:

- Anruf bei der DB , und die Sache ist zum Glück vom Tisch
- Strafverfahren wegen "Erschleichen von Leistungen" wurde fallengelassen, da Ticket vorhanden ist/war.

Villt hilft das ja anderen die das mal lesen sollten. Ich werde in dieses Forum jedenfalls nicht mehr posten, zu viel unnötiger in der Anonymität des Internets.

Ahoi....

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