Deutsche Bahn/Ticket verkauf

15. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
cleokeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutsche Bahn/Ticket verkauf

Hallo!

ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe bestimmt schon seit 2h das Internet durchsucht, finde aber nicht das passende. Meine frage ist, muss mir ein Zugbegleiter ein Ticket VOR Fahrantritt austellen?
Kurz zu meiner Geschichte : ich stand am Bhf wollte mir ein Ticket am Automaten holen, das ging aber nicht... am Bahnsteig stand aber eine Zugbegleiterin, sie habe ich auf das problem aufmerksam gemacht und fragte ob ich ein Ticket bei ihr lösen könnte. Sie sagte nein und drehte sich wieder weg.
Gibt es vlt ein § dafür?

Danke im Vorraus

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)




Wenn du am Automaten kein Ticket ziehen kannst, weil er defekt ist, dann informierst du den Zugbegleiter und löst nach (die Bahn kann feststellen, ob ein Automat tatsächlich defekt ist/war).

Wurdest du im Zug denn nach dem Ticket gefragt und dann wg. Schwarzfahrens angezeigt? Scheinbar nicht, dann ist die Reaktion der Zugbegleiterin war seltsam, aber zu deinem Vorteil.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cleokeks
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

der Automat hatte kein Wechselgeld. Also wollte ein 7,20€ Ticket mit einem 10€ schein bezahlen(was ja normal auch immer geht) und das ging ja nicht. und deswegen bin ich zu der Zugbegleiterin, die ja am Bahnsteig stand und da wurde ich so unfreundlich abgewiesen. danach ist ein anderer DB-Service Mitarbeiter mit mir zum Automaten und hat mir ein Ticket gelöst. Als ich dann im Zug saß wollte sie ja mein Ticket sehen, aber das war ein falsches Ticket was der DB-Mitarbeiter mir gelöst hat. Ende vom Lied ich muss jetzt 40€ bezahlen und hab eine anzeige bekommen.
deswegen ja meine frage ob es einen § gibt, wo steht das sie mir ein Ticket Austellen muss. Aber halt bevor ich in den Zug einsteige.

danke für die schnelle antwort

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Häää?
Einen Paragraphen dafür gibt es sicher nicht. Die Bahn-Tante konnte das auch sicher aus versch. Gründen nicht.
Auch plausibel, da es der andere scheinbar auch nicht konnte:

quote:

ein anderer DB-Service Mitarbeiter mit mir zum Automaten und hat mir ein Ticket gelöst. Als ich dann im Zug saß wollte sie ja mein Ticket sehen, aber das war ein falsches Ticket was der DB-Mitarbeiter mir gelöst hat.

Und prüfen hättest du müssen. Oder verweise an den Mitarbeiter.

Es gibt Ausnahmen wie im ICE, dort kann man Fahrkarten lösen. Von x-beliebigen Zugbegleitern Fahrkarten zu verlangen, die das vermutlich in dem Moment nicht konnten, ist etwas vermessen.

-----------------
" Gruss aus Offenbach"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119482 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Gibt es vlt ein § dafür?

Nein.



quote:
danach ist ein anderer DB-Service Mitarbeiter mit mir zum Automaten und hat mir ein Ticket gelöst.

Kann man das beweisen?



quote:
aber das war ein falsches Ticket was der DB-Mitarbeiter mir gelöst hat.

Warum hast du das Ticket nicht richtig gelöst?
Der Bahnmitarbeiter hat dir doch nur das Geld gewechselt?





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.741 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen