Dhl wegen nichtzustellung belangrn

24. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
SirGodber
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Dhl wegen nichtzustellung belangrn

Hallo,

ich habe ein Paket bestellt, dass mit Dhl geliefert werden sollte. Ich war ganze Zeit zu Hause. Irgendwann gucke ich, angeblich war ich nicht anwesend. Ich soll das Paket abholen. Habe zwei mal online einen Termin für neuen Lieferversuch gemacht. Wird ignoriert. Jetzt 2 wochen später. Wurde es angeblich aus dem Nichts wo eder versucht. Um 8:30 morgens...klar. habe Browserverlauf durchgesehen und da war ich auch zu hause.

Für euch ist das vielleicht kleinlich aber ich sehe nicht ein warum ich für jemanden den Job machen soll und dann noch weil er es entscheidet. Das ist eine ne Dienstleistung die ich bezahlt habe.

Wie sollte ich am besten vorgehen um mein Recht(!) durchzusetzen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128126 Beiträge, 40933x hilfreich)

Zitat (von SirGodber):
Wie sollte ich am besten vorgehen um mein Recht(!) durchzusetzen?

Etwas das es nicht gibt, kann man nicht durchsetzen.

Insofern sollte man erst mal verifizieren, woher das Recht auf Zustellung an die Haustüre kommen soll.



Zitat (von SirGodber):
Das ist eine ne Dienstleistung die ich bezahlt habe.

Nun, dann lese man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc., denn da pflegen mitunter hilfreiche / aufklärende Details drin zu stehen.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17954 Beiträge, 9783x hilfreich)

Zitat (von SirGodber):
Wie sollte ich am besten vorgehen um mein Recht(!) durchzusetzen?

Das Problem ist, dass Sie als Empfänger überhaupt keine Rechte haben - die hat nur der Absender. Denn der Absender hat das Porto an DHL bezahlt.
Entweder ist der Absender Kleinkunde bei DHL, dann interessiert es DHL nicht.
Oder Absender ist Großkunde mit Sonderkonditionen bei DHL, dann wird sich der Absender nicht bei DHL beschweren, um die Sonderkonditionen nicht zu verlieren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8716 Beiträge, 1848x hilfreich)

Anstrengungen das Paket dennoch zu erhalten hat man anscheinend auch nicht getätigt. Zb. Zustellung in eine Filiale oder Packstation?!

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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