Die Eigentumswohnung den Kindern verschenken

7. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482606-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Eigentumswohnung den Kindern verschenken

Guten Tag,

ich habe eine Frage und hoffe, dass einige erfahrene Leute sich mit solcher Situation auskennen.

Vor 4 Jahren haben wir (mein Ehemann und ich) eine Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus gekauft. Wir besitzen beide die Eigentumswohnung je zur Hälfte.
Jetzt wollen wir diese Wohnung den beiden unseren Kinder verschenken. Die Kinder sind minderjährig, also 7 und 9 Jahre alt.

Wie läuft den Vorgang der Schenkung ab?
Was sollen wir beachten?
Welche Kosten müssen wir tragen?

Vielen Dank im Voraus.
Beste Grüße

-- Editiert von Moderator am 07.08.2018 15:43

-- Thema wurde verschoben am 07.08.2018 15:43

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wie läuft den Vorgang der Schenkung ab?


Zusätzlich zu den üblichen Dingen ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen.

Zitat:
Was sollen wir beachten?


Die Schenkung gilt nicht als rechtlich ausschließlich vorteilhaft für die Kinder. Ihr solltet Euch daher Gedanken darüber machen, ob Ihr die mit der Schenkung verbundenen Lasten den Kindern tatsächlich aufbürden wollt.

Um da einen Ratschlag zu geben müsste man natürlich wissen, welches Motiv dazu führt, dass die Schenkung erfolgen soll. Außerdem wäre eine Angabe erforderlich, ob die Wohnung vermietet ist und/oder ob der Nießbrauch vorbehalten werden soll.

Zitat:
Welche Kosten müssen wir tragen?


Notar und Grundbucheintrag und ggf. für den Ergänzungspfleger.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Jetzt wollen wir diese Wohnung den beiden unseren Kinder verschenken. Die Kinder sind minderjährig, also 7 und 9 Jahre alt.

Weshalb?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karla76
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Verrate uns doch erst einmal den Grund der Schenkung, bitte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go482606-66
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Grund der Schenkung: irgendwann wird unser Eigentum sowieso an Kinder übertragen. Wenn es jetzt erledigt wird, dann später entstehen keine weitere Kosten.

oder wäre Nießbrauch besser?

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go482606-66):
Wenn es jetzt erledigt wird, dann später entstehen keine weitere Kosten.

Ja, aber jetzt könnten die Kosten höher sein (z.B. durch Steuern), sollte man also prüfen.



Zitat (von go482606-66):
oder wäre Nießbrauch besser?

Das hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Bei Niesbrauch ist der Verschenker etwas sicherer.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Grund der Schenkung: irgendwann wird unser Eigentum sowieso an Kinder übertragen. Wenn es jetzt erledigt wird, dann später entstehen keine weitere Kosten.

oder wäre Nießbrauch besser?


Dass ihr die Schenkung unter Nießbrauchvorbehalt macht, hätte ich jetzt vorausgesetzt. Andernfalls riskiert Ihr, von Euren eigenen Kinder aus der Wohnung geworfen zu werden, wenn diese volljährig sind. Oder ist die Wohnung vermietet?

Wie Ihr darauf kommt, durch so eine Schenkung Kosten sparen zu können, erschließt sich mir nicht. Tatsächlich ist das mit Zusatzkosten verbunden. Was ist denn, wenn später eines der Kinder die Wohnung übernehmen möchte und das andere Kind ausgezahlt werden soll? Dann fallen die Kosten erneut an.

Wenn die Kinder die Immobilie verkaufen sobald sie volljährig sind und das Geld dann verprassen könnt Ihr übrigens nichts dagegen machen.

Ich persönlich halte überhaupt nichts davon, minderjährigen Kindern ohne zwingenden Grund eine Immobilie zu übertragen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Der Sinn würde sich mir allenfalls erschließen, wenn der Schenkungs- bzw. die Ebrschaftsfreibeträge eine einmalige Schenkung/Erbe sehr teuer machen würden, oder der Tod eines/beider Elternteile in absehbarer Zeit (also 5-15 Jahre) bevorsteht.
Da reden wir jedoch von Summen, welche die durchschnittliche Wohnung in der Regel nicht erreichen wird.

Wenn die Wohnung also keine 800.000€+ wert ist oder in absehbarer Zeit werden wird, ergäbe sich daraus auch eher kein Anlass

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn die Kinder die Immobilie verkaufen sobald sie volljährig sind und das Geld dann verprassen könnt Ihr übrigens nichts dagegen machen.


Kann man im Übergabevertrag regeln. Bei mir steht, dass das Haus ohne meine Zustimmung nicht verkauft werden darf, falls mein Sohn Geld für große Reparaturen aufnehmen müsste, bedarf es meiner Unterschrift.

Bei Arbeitslosigkeit hätte kein Amt Zugriff auf das Haus, es würde in diesem Fall an mich zurückgehen.

Ich habe Wohnrecht, in gen. Fall würde ich auf jeden Fall Nießbrauch vereinbaren.

Eine jetzige Übergabe hätte im Falle einer Scheidung schon einen Sinn. Die Wohnung würde auf jeden Fall den Kinder gehören.

0x Hilfreiche Antwort

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