Diskreditierung / Diffamierung durch einen Amtsträger

28. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
LexaBing
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Diskreditierung / Diffamierung durch einen Amtsträger

Guten Tag,
anläßlich einer öffentlichen Sitzung hat mir aufgrund meiner Forderungen nach Informationen ein verantwortlicher Amtsträger nach Kurzerläuterung der gültigen Organisationsstruktur mit dem abschließenden Satz "So einfach ist das" sozusagen Dummheit vorgeworfen und mich damit öffentlich diskreditiert/diffamiert.
Im weiteren Verlauf der Sitzung bin ich von diesem Amtsträger mit nur einem Satz aus einem aus vielen Sätzen bestehenden Absatz eines meiner Schreiben zitiert worden, der völlig aus dem Zusammenhang gezerrt worden ist und damit ein weiterer manipulativen Versuch der Diskreditierung/Diffamierung darstellt.
Darauf hin habe ich einige Tage später einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Eilantrag) bei zuständigen Verwaltungsgericht gestellt. Die Forderung dieses Antrags ist, dass dieser Amtsträger in öffentlicher Sitzung mich insofern rehabilitiert, als das er sich für den ersten Satz entschuldigt und das von mir Geschriebene in vollem Zusammenhang verliest.
Die erste Antwort habe ich jetzt erhalten. Leider für mich in vielen Passagen unverständlich, da mit Juristendeutsch geantwortet ist.
Was kann ich tun? Wie kann ich dieses anonymisierte Schreiben auf dieser Plattform verfügbar machen?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich dieses anonymisierte Schreiben auf dieser Plattform verfügbar machen?

Einen Bild-Upload-Dienst nutzen und dort das anonymisierte Schreiben hochladen.

Zitat:
Was kann ich tun?

Das ist schwer zu sagen, ohne das gesamte Gesprächsprotokoll zu haben.
Aus einem „so einfach ist das" erkenne ich keinerlei Diskreditierung, auch würde ich Sie anhand dessen nicht für „dumm" befinden.

Bei dem aus dem Zusammenhang gerissenen Zitat kommt es drauf an, in welchem Zusammenhang das verwendet wurde und ob der Kern der Aussage dadurch verdreht wurde.
Selbst dann würde ich aber keine Diskreditierung sehen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40664 Beiträge, 6588x hilfreich)

Ganz großes Thema... :augenroll:

Zitat (von LexaBing):
nach Kurzerläuterung der gültigen Organisationsstruktur mit dem abschließenden Satz "So einfach ist das"
Er hielt das wohl für die Zusammenfassung seiner Erläuterung.
Zitat (von LexaBing):
sozusagen Dummheit vorgeworfen und mich damit öffentlich diskreditiert/diffamiert.
Ohh. Aber was hast du überhaupt gefragt? Das wäre ja mal Voraussetzung für eine evtl. weitere Diskussion hier. Aber du hast ja dein Karte ER schon gespielt...
Mir fällt wieder auf, dass du anderen viel vorwirfst, Romankapitel schreibst und hier nach Hilfe rufst, aber meist vermeidest, zu schreiben, ---was eigentlich die Fakten sind--- . schlecht
Zitat (von LexaBing):
damit ein weiterer manipulativen Versuch der Diskreditierung/Diffamierung darstellt.
So. So. Welcher Einzelsatz ohne Kontext war das denn? Ich war nicht dabei...
Zitat (von LexaBing):
Darauf hin habe ich einige Tage später einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Eilantrag) bei zuständigen Verwaltungsgericht gestellt.
Achherrje. Aber erlaubt ist auch das. :sad:
Zitat (von LexaBing):
Die erste Antwort habe ich jetzt erhalten.
Vom Gericht oder vom Amtsträger himself?
Zitat (von LexaBing):
Wie kann ich dieses anonymisierte Schreiben auf dieser Plattform verfügbar machen?
Wenns denn sein soll: Mit einem frei wählbaren Bilder/-Fotodienst aus dem Netz hochladen und hierher verlinken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LexaBing
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hoffe, dass mir das Hochladen der 1. Antwort der Gegenseite gelungen ist.
Hier der Link: https://i.postimg.cc/65rJ8XTc/Gegen-Antwort-Foto1.jpg
Grüße


-- Editiert von User am 28. Februar 2025 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
LexaBing
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
hoffe, dass mir das Hochladen der 1. Antwort der Gegenseite gelungen ist.
https://i.postimg.cc/65rJ8XTc/Gegen-Antwort-Foto.jpg
Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19210 Beiträge, 10342x hilfreich)

Kurzfassung:
- Das Gericht hat Zweifel, ob einstweiliger Rechtsschutz überhaupt zulässig ist. Denn im einstweiligen Rechtsschutz soll nur eine vorläufige Entscheidung getroffen werden, bis die Hauptsacheentscheidung im normalen Verfahren folgt. Sie klagen im einstweiligen Rechtsschutz aber auf eine endgültige Lösung (nämlich die Entschuldigung). Grundprinzip: Man darf im einstweiligen Rechtsschutz nur auf vorläufige Regelungen klagen, nicht auf endgültige Regelungen, die das Hauptsacheverfahren überflüssig machen würden. Der einstweilige Rechtsschutz soll das Hauptsacheverfahren nicht vorwegnehmen.
- Das Gericht hat Zweifel, ob überhaupt ein Fall für einstweiligen Rechtsschutz vorliegt. Dafür muss es unzumutbar sein, bis zum Ende eines normalen Hauptsacheverfahrens zu warten. Das Gericht sieht bislang nicht, warum die Sache so dringend ist, dass ein normales Verfahren nicht ausreicht.
- Das Gericht hat Zweifel, ob Sie überhaupt einen Anspruch haben, weil (nach dem ersten Eindruck, den das Gericht hat) der Amtsträger Ihre Rechte nicht beeinträchtigt hat.

Sie sollen dem Gericht jetzt weiter vortragen
- warum Sie denken, dass die Sache so dringend ist, dass Sie nicht auf eine normales Verfahren warten können.
- warum Sie denken, dass der Amtsträger durch seine Äußerung in Ihre Rechte eingegriffen hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130342 Beiträge, 41516x hilfreich)

Zitat (von LexaBing):
hoffe, dass mir das Hochladen der 1. Antwort der Gegenseite gelungen ist.

Nein, das war das falsche Dokument.
Statt der Antwort der Gegenseite hat man das Schreiben mit den Gerichtlichen Hinweisen veröffentlicht.



Der Versuch einer Kurzfassung des Inhalts des gerichtlichen Schreibens in für Laien verständlicher Ausführung

Der gewählte
Zitat (von LexaBing):
Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (Eilantrag).

ist hier das falsche Rechtsmittel

Für das Gericht ist das
Zitat (von LexaBing):
mit dem abschließenden Satz "So einfach ist das" sozusagen Dummheit vorgeworfen und mich damit öffentlich diskreditiert/diffamiert.

aus den bisherigen Ausführungen des Kläger in keinster Weise nachvollziehbar

Es fehlen valide Vorträge für
1. den Anordnungsgrund
2. den Anordnungsanspruch
3. die Begründung der besonderen Dringlichkeit


Das Gericht räumt freundlicherweise eine Frist von 2 Wochen ein, um die Mängel zu beseitigen, ansonsten dürfte sicherlich eine Abweisung auf Kosten des Klägers erfolgen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 549x hilfreich)

Zitat:
Kurzfassung

So verstehe ich das auch.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9978 Beiträge, 2092x hilfreich)

Zitat (von LexaBing):
anläßlich einer öffentlichen Sitzung hat mir aufgrund meiner Forderungen nach Informationen ein verantwortlicher Amtsträger nach Kurzerläuterung der gültigen Organisationsstruktur mit dem abschließenden Satz "So einfach ist das" sozusagen Dummheit vorgeworfen und mich damit öffentlich diskreditiert/diffamiert.


Ich sehe keinen Vorwurf der Dummheit

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42754 Beiträge, 14778x hilfreich)

Nur weil jemandem persönlich etwas eilig ist, ist es keinem Eilverfahren zugängig. Man müsste jetzt also darstellen, dass die von meinem Vorschreiber genannten formellen Gründe für einen vorläufigen Rechtsschutz vorliegen. Darüber hinaus hat das Gericht auch Zweifel auf der materiell-rechtlichen Seite. Eine einfache, damit transparentere Darstellung eines auf den ersten Blick kompliziert erscheinenden Konstrukts mit einem entsprechenden Satz abzuschließen, lässt keinen Rückschluss auf den IQ des Fragestellers zu, sondern ist eine übliche Vorgehensweise. Ebenso, dass man zitiert wird, wenn man einen Brief an einen Amtsträger schreibt.

Wenn einem Antrag in einem Eilverfahren mit so deutlichen Hinweisen seitens des Gerichts seitens des Gerichts reagiert wird, muss man sich fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt, das Verfahren weiter zu betreiben. Mir ist nicht nur die materiell-rechtliche Grundlage schleierhaft, sondern auch, wie man die formellen Voraussetzungen darlegen will.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20339 Beiträge, 7363x hilfreich)

Zitat (von LexaBing):
"So einfach ist das"

Was objektiv gesagt worden ist, klafft gegenüber dem, was lexabing mit ihrem inneren Ohr gehört bzw. verstanden zu haben vermeint. Aber was lexabing meint, verstanden zu haben, hat die andere Person nicht zu verantworten, selbst wenn es ein Amtsträger ist.

1x Hilfreiche Antwort

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