Diskriminierung bei Bewerbung

13. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Diskriminierung bei Bewerbung

Guten Tag,

wusste garnicht dass ich hier einen Account habe, mein letzter Beitrag ist 8 Jahre her.

Es geht darum dass ich beim Bewerbungsprozess diskriminiert wurde. Es ist zu lange her um da zu klagen.

Mein Frage ist, ob die Firma etwas rechtlich gegen mich machen kann, wenn ich mich darüber in den Google Bewertungen beschwere.

Ich würde ein Bild der Mail in der Rezension anhängen, Namen würde ich Zensieren:

Guten Tag Herr X,

schön das Sie nachfragen. Richtig so. Ihre Bewerbungsunterlagen sind vorbildlich.
Jedoch suchen wir eine Dame für´s Büro. Aus Grunden der Gleichberechtigung müssen wir jedoch anders Inserieren.



Bleiben Sie gesund und auf bald!

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 13:40

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37468 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Mein Frage ist, ob die Firma etwas rechtlich gegen mich machen kann, wenn ich mich darüber in den Google Bewertungen beschwere.
Ja, möglich ist das. Ob die Fa. sich mit solch altem *** abgibt, weißt du erst danach.

Und was wäre die *Beschwerde*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und aus welchen Grund könnte die gegen mich vorgehen? Ich poste da ja nur eine Tatsache.

Was meinst du mit „und was wäre deine Beschwerde"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37468 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Und aus welchen Grund könnte die gegen mich vorgehen?
Was möglich ist, muss längst nicht getan werden. Die Fa. könnte Gründe suchen, evtl. auch welche finden.
Ich lese hier als Tatsache nur die Erklärung dieser Fa. zu diesem Stellenangebot bzw. die Antwort auf deine Frage.
Das ist mE keine Diskriminierung.

Worüber willst du dich beschweren?
Was war die Diskriminierung oder was genau stand im Stellenangebot?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann leider nicht zitieren.

Anami lies mal nochmal die Mail genau durch.

Was soll denn möglich sein?

Er schreibt sie suchen explizit nach einer Frau, und sogar dass in der Stellenbewchreibung m/w geschrieben werden muss zwecks Gleichstellung

Das verstösst gegen das Gleichstellungsgesetz!

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 15:39

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1859 Beiträge, 239x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Es geht darum dass ich beim Bewerbungsprozess diskriminiert wurde. Es ist zu lange her um da zu klagen.


Und warum möchtest du der Firma aufgrund dieses Vorfalles jetzt eine schlechte Rezension reindrücken?

Damit erreichst du nichts in deinem Sinne positives...ggf. geht der Schuss sogar nach hinten los.

Ich würde davon also dringend abraten.

Zitat (von Pk-obg):
Ich würde ein Bild der Mail in der Rezension anhängen, Namen würde ich Zensieren:

Guten Tag Herr X,

schön das Sie nachfragen. Richtig so. Ihre Bewerbungsunterlagen sind vorbildlich.
Jedoch suchen wir eine Dame für´s Büro. Aus Grunden der Gleichberechtigung müssen wir jedoch anders Inserieren.

Bleiben Sie gesund und auf bald!


Diese Absage ist wirklich an Dämlichkeit nicht zu überbieten.

Allerdings frage ich mich, warum du nicht sofort dagegen vorgegangen bist?

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 17:26

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, Genugtuung.

Und Warnung an andere. Man soll wissen dass die Firma sexistisch ist.

Selten dämlich, weil er es einfach per Email geschrieben hat?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37468 Beiträge, 6269x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Das verstösst gegen das Gleichstellungsgesetz!
Wenn du sie unbedingt schlecht bewerten willst, dann formuliere deine Beschwerde doch mit deinen eigenen Worten.

Zitat (von Pk-obg):
Was soll denn möglich sein?
Du wolltest wissen, ob die Firma etwas rechtlich gegen dich machen kann, wenn du dich SO in den Google Bewertungen beschwerst.

1. Ja, möglich ist das.
2. Was möglich ist, muss längst nicht getan werden.

Was meinst du denn selbst, was die Fa. tun würde, wenn sie diese Info (wie von dir hier getextet) jetzt nach langer Zeit evtl. liest?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Das verstösst gegen das Gleichstellungsgesetz!

Nö, tut es nicht.



Zitat (von Pk-obg):
Man soll wissen dass die Firma sexistisch ist.

Ach, und diese Erkenntnis hat man nun woher?



Zitat (von Pk-obg):
Mein Frage ist, ob die Firma etwas rechtlich gegen mich machen kann, wenn ich mich darüber in den Google Bewertungen beschwere.

Selbstverständlich.



Zitat (von Pk-obg):
Was soll denn möglich sein?

Strafbewerte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage sowie Schadenersatz
Aber in der Regel reicht ein entsprechenden Anwaltsbrief und die Bewertung verschwinden zu lassen



Zitat (von Pk-obg):
Er schreibt sie suchen explizit nach einer Frau, und sogar dass in der Stellenbewchreibung m/w geschrieben werden muss zwecks Gleichstellung

Nö, in der Mail steht Gleichberechtigung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@harry

doch tut es?? Für was soll das Gleichstellungsgesetz sonst da sein? Um Diskriminierung wegen des Geschlechts zu vermeiden.

Die Erkenntnis liest du in der Mail.


In der Mail steht, dass er nur Männlich/Weiblich ein der Stellenanzeige schreibt, damit es so wirkt als wäre es Gleichberechtigung. Handelt aber anders.


Was ist das bitte für ein Forum? Lies nochmal..

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 18:40

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

2. In welchen Bereichen des Arbeitslebens schützt das AGG vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts?
Der Schutz des AGG umfasst den gesamten Bereich des Arbeitslebens, von der Bewerbung über den Berufsalltag und den beruflichen Aufstieg bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schon bei der Einstellung darf das Geschlecht nicht zum Hindernis werden. Die Gleichbehandlung muss während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses gewährleistet sein. Das umfasst die Gleichbehandlung bei Fortbildungen, Beförderungen, Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und bei der Bezahlung. Weiterhin gilt der Diskriminierungsschutz auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. So darf eine Kündigung nicht wegen des Geschlechts erfolgen.

Quelle: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/diskriminierungsmerkmale/geschlecht-und-geschlechtsidentitaet/geschlecht-und-geschlechtsidentitaet-node.html

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
doch tut es??

Nö, immer noch nicht.



Zitat (von Pk-obg):
Für was soll das Gleichstellungsgesetz sonst da sein?

Man könnte es mal komplett lesen, dann hätte man auch die ganzen §§ mit den Ausnahmen gefunden und herausgefunden des es nur unerlaubte Benachteiligungen aus den in § 1 genannten Gründen verhindern soll.



Zitat (von Pk-obg):
Handelt aber anders.

Und wenn das berechtigt ist, dann darf man das auch. Steht ja extra im Gesetz drin.

Und da man damals nicht geklagt hat, wurde keine Diskriminierung geprüft und durch Urteil belegt. Und somit gibt es auch keine Diskriminierung.

Und je nachdem wie lange das schon her ist, könnte einem sogar eine gerichtlich festgestellte Diskriminierung nichts halfen, da nach der Zeit kein Recht mehr auf negative Bewertung besteht (Stichwort Verwirkung, Rechtsmissbräuchlichkeit).



Zitat (von Pk-obg):
Was ist das bitte für ein Forum?

Auch das kann man nachlesen:
Zitat:
Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich
https://www.123recht.de/info.asp?id=nutzeragb#agb21

Wunschantworten bekommt man hier jedenfalls nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry

Da es nur um eine Bürokaufmann/frau Stelle geht, ist es in dem Fall keine Ausnahme. Die Firma ist eine Fleischerei.

Geklagt habe ich damals leider nicht, Diskriminierung ist das trotzdem.

Den gleiche Fall hatte ich auch schon in der Zeit der Ausbildungssuche..
„Nö wir mehmen nur Bürokauffrauen"

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 18:57

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Da es nur um eine Bürokaufmann/frau Stelle geht, ist es in dem Fall keine Ausnahme.

Keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Theorie kommt, denn aus dem Gesetz ergibt sich durchaus anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Gelöscht wegen Verstoß gegen Nutzungsrechte

-- Editiert von Moderator am 13. Februar 2024 19:30

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die damals ausgeschriebene Stelle war nur eine gewöhnliche Büro/Sachbearbeiterstelle. Es gibt Ausnahmen, dafür ist das Gesetz aber nicht gedacht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41031x hilfreich)

Zitat (von Pk-obg):
Es gibt Ausnahmen, dafür ist das Gesetz aber nicht gedacht.

Jetzt wird es absurd ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pk-obg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, ich wechsel das Forum.

Auf Wuschantworten war ich nicht aus, keinesfalls.

Aber so ein Halbwissen von angeblichen „Top-Mitgliedern".. Nein Danke.

-- Editiert von User am 13. Februar 2024 19:13

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 289.951 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.872 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.