Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn (17 Jahre, Gymnasium) soll an einer Disziplinarkonferenz teilnehmen, weil sein Verhalten angeblich nicht dem, eines Gymnasiasten entsprach und er gegen die Schulordnung verstoßen haben soll.
Er hat
1.) Die Jacke im Unterricht anbehalten, da er erkältet war und auch eine Entschuldigung von mir mitbekommen hat
2.) Während des Unterrichtes auf sein Handy geguckt, um nach der Zeit zu schauen (seine Armbanduhr ist momentan kaputt).
Der Schulleiter beruft sich auf die Schulordnung, die angeblich besagt, dass Handys in der Schule verboten seien und dass der Schüler (im Bezug auf die Jacke) das machen müsse, was der Lehrer im sage.
Für mich sind die besagten Gründe Kleinigeiten und stellen meines Erachtens keinen Grund dar, eine Disziplinarkonferenz einzuberufen.
Was meinen Sie dazu?
Vielen Dank
Disziplinarkonferenz wegen Kleinigkeiten?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zu dieser Konferenz hin gehen (ohne Anwalt), noch mal den Grund und die Ursache für das >Fehlverhalten< erläutern, Ihre Entschuldigung vorlegen - und warten was passiert.
Sollte eine Verweis o. ä. erfolgen, dagegen Einspruch einlegen und event. klagen.
Sachen gibt's.....
In welchem Bundesland befindet sich dieses Gymnasium?
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in NRW
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Ist euch denn die Schulordnung bekannt? Bei uns mußten sowohl die Schüler wie auch die Eltern diese unterschreiben und erhielten ein Exemplar zu eigenen Händen.
Bei Kleinigkeiten fängt es an - wo will man da die Grenze ziehen.
Kannst du deinen Sohn denn begleiten?
Nein, diese Schulordnung ist mir nicht bekannt und weder mein Sohn, noch ich, mussten sie unterschreiben.
Zumindest ist euch bekannt gewesen, dass Handys in der Schule verboten sind. Und gegen dieses Verbot hat dein Sohn verstoßen, auch wenn es in euren Augen eine Kleinigkeit ist.
Und hätte es statt einer Jacke nicht auch ein dicker Pullover getan? Ich denke, es gibt auch sowas wie Anstandsregeln, dass man nicht mit einer Jacke im Unterricht sitzt...
War Ihr Sohn nicht der arme Schüler, der schlimmerweise mit seinen Mitschülern nach Unterrichtsschluss den Klassenraum säubern musste, was Sie so garnicht einsahen?
Kleinigkeiten...
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"gruß azrael"
-- Editiert von azrael am 11.03.2007 20:53:02
sehr richtig, Kleinigkeiten.
Mit Kleinigkeiten meinte ich, dass Sie sich ernsthaft über so einen Käse aufregen, nicht dass wir uns missverstehen.
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"gruß azrael"
>>Nein, diese Schulordnung ist mir nicht bekannt und weder mein Sohn, noch ich, mussten sie unterschreiben.<<
Das ist peinlich, vor allem für den 17-jährigen Schüler.
Wenn es um seinen Vorteil geht kennt er die ausschlaggebenden Passagen mit Sicherheit!
Die Schulordnung muss nicht unterschrieben werden, um Gültigkeit zu haben.
Sie wird meist im Schulforum beschlossen und von Schüler- und Elternvertretern unterschrieben.
Bei den Eltern wundert mich die Disziplinarkonferenz allmählich nicht mehr.
Der Knabe wird durch Vorbild schon verinnerlicht haben, dass die anderen alles A..., die ihm nichts zu sagen haben, dass er seinen Drr... nicht wegräumen muss und auf die I... von Lehrer muss er nicht hören, da steht jurist ja auch voll hinter ihm.
Merkwürdig, wie manche Eltern ihre Kinder erziehen und sich dann wundern, wenn Maßnahmen ergriffen werden.
Und wie beratungsresistent ......
Guten Tag,
der Begriff der Disziplinarkonferenz wird im Schulgesetz Nordrhein-Westfalen nicht explizit erwähnt. Als „Disziplinarkonferenz“ werden Teilkonferenzen einer Lehrerkonferenz verstanden, die sich mit der Beratung und ggf. Umsetzung von Beschlüssen, dem erzieherischen Einwirken und den Ordnungsmaßnahmen auseinandersetzt. Der richtige Terminus ist mithin 'Teilkonferenz'
. Der betreffenden Schülerin/ dem betreffenden Schüler und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist vor der Beschlussfassung die Möglichkeit der Stellungnahme zu den Pflichtverletzungen zu geben. Der Beschluss ist den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten schriftlich bekannt zu geben und zu begründen. In der Einberufung der Teilkonferenz unter Würdigung des geschilderten Sachverhaltes ist mithin keine rechtswidrige Anwendung des Schulgesetzes zu erkennen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Cand. jur. Hr. J. Rönner am 13.03.2007 22:53:32
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