Dokument weiterverkaufbar?

16. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
go735486-86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dokument weiterverkaufbar?

Hallo, folgende zwei fiktive Konstellationen.

A hat einen Artikel gekauft, dem eine Art Dokument oder Urkunde beilage, auf dem sowas in der Art steht wie "Wir beglückwünschen Sie zum Kauf eines Exemplars von Artikel XY aus der limitierten Sonderserie etc pp". Mit dabei ist das Firmenlogo und das wars auch schon. Er benötigt diesen Wisch nicht und würde es auf Kleinanzeigen verkaufen. Daran dürfte ja nichts verboten sein?

B hat ebenfalls einen solchen Artikel gekauft. Da der Hersteller des Artikels je nach Vertriebsweg nicht jedem Exemplar solch ein Dokument beigelegt hat, stellt er es online zum Download als PDF bereit. B hat es sich heruntergeladen und ausgedruckt. Dann fällt ihm auf dass er es eigentlich gar nicht benötigt. Kann er das rechtmäßig verkaufen oder verletzt er damit irgendwelche Markenrechte?




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20399 Beiträge, 7375x hilfreich)

Also: Ein Dokument trifft sicher nicht zu, Urkunde - zweifelhaft, eher nicht.
Der übliche Geschäfts-Sprech zu einem Produkt - findet sich in jeder Bedienungsanleitung; alleinige Auffälligkeit die Behauptung, das Produkt gehöre zu einer limitierten Edition.
Aber solange da nicht bescheinigt wird, es sei die Nr. x von Auflage y ...


M.E. kannst du das Papier verkaufen.
zu B: wenn er es nicht als 'Original' verkaufen will ... Verkaufe die Kopie eines Downloads der Firma .. käme nicht sonderlich sexy, oder ?

Was sehr anzuzweifeln ist, ist die Sinnhaftigkeit der Idee; die Fragwürdigkeit liegt vor allem in dem Bezug zu einer angeblich limitierten Sonderserie; das Papier suggeriert eine besondere Wertigkeit aus diesem Umstand und das Papier so anzubieten, setzt darauf.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

Zitat (von go735486-86):
Daran dürfte ja nichts verboten sein?

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

A sollte mal als erstes durch lesen der uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc., prüfen, ob er entsprechende Nutzungs- und Eigentumsrechte erworben hat.



Zitat (von go735486-86):
Kann er das rechtmäßig verkaufen oder verletzt er damit irgendwelche Markenrechte?

Auch das ist aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Dazu müsste der B mit dem Download entsprechende Nutzungs- und Eigentumsrechte erworben haben, was voraussetzen würde, das der Uploader zuvor entsprechende Nutzungs- und Eigentumsrechte erworben hat.



Zitat (von blaubär+):
Dokument trifft sicher nicht zu

Warum nicht? Ein Dokument ist ein Träger von Informationen, der Daten (wie Text, Bilder oder Zahlen) physisch analog oder digital speichert.



Zitat (von blaubär+):
Urkunde - zweifelhaft, eher nicht.

Urkunde ist eine schriftlich niedergelegte Erklärung, die einen Sachverhalt beweist und ihren Aussteller erkennen lässt, wobei es sich hier nur um eine Privaturkunde handeln dürfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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