Dokumente Archivieren

12. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)
Dokumente Archivieren

Hallo,

ich möchte gerne meine Dokumente (Rechnungen, Versicherungen, VErträge) archivieren und papierlos werden.
Ist dies rechtlich so erlaubt? Sind Rechnungen, Verträge usw... eingescannt noch gültig, wenn ich das Original nicht mehr besitze?

Heutzutage bekommt man ja manche Rechnungen bereits nur noch per Mail (PDF).

Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat:
Ist dies rechtlich so erlaubt?

Wo soll da ein Problem sein? In der Regel werden die Dokumente ohnehin nicht geschützt sein (eine Rechnung dürfte deutlich unterhalb der Schwelle zur schöpferischen Höhe liegen) und zudem ist das durch §53 UrhG auch abgedeckt.

Zitat:
Sind Rechnungen, Verträge usw... eingescannt noch gültig, wenn ich das Original nicht mehr besitze?

Wem gegenüber gültig? Wenn irgendein Dokument zwingend im Original eingereicht werden muss, dann bringt die Kopie nichts. Ist aber eher selten. Ansonsten muss halt im Zweifelsfall ein Gericht inkl. Gutachter entscheiden, ob das ausreichend ist und ob evtl. etwas manipuliert wurde.

Ich würde anders vorgehen (hatte ich schon mal geplant, hab's aber noch nicht umgesetzt): Jedes Dokument bekommt mit einem Paginierstempel eine fortlaufende Nummer. Dann wird es eingescannt und zu den sonstigen Daten im Archiv (wird ja wohl irgendein DMS sein) kommt dann auch noch diese Nummer. Anschließend wird es einfach in der Reihenfolge der Nummern abgelegt.

Wenn man es nun braucht, kann man es im Archiv leicht suchen und falls doch mal das Original gebraucht wird, dann ist das schnell gefunden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2523 Beiträge, 2550x hilfreich)

Zitat:

Wenn man es nun braucht, kann man es im Archiv leicht suchen und falls doch mal das Original gebraucht wird, dann ist das schnell gefunden.


Der TE will aber doch offenbar die Originale wegwerfen und nur noch die digitalen Kopien behalten.

Da sehe ich im übrigen den nächsten Kandidaten für "mein Rechner ist kaputt/gestohlen/beschlagnahmt/... und ich habe kein Backup"...

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

genau, ich würde das Original entsorgen wollen.
Warum heutzutage noch mit Papier arbeiten, wenn jeder Zuhause einen Scanner hat?!?

Die Antworten bringen mich NULL weiter, deshalb hier nochmals meine Frage:

Ist es gesetzlich notwendig Dokumente im Papierform vorweisen zu können.

Wenn ja, welche Dokumente wären dies (Rechnungen, Verträge...), und wo steht dies geschrieben um welche Dokumente es sich handelt?

Danke

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114684 Beiträge, 39030x hilfreich)

Zitat:
Ist es gesetzlich notwendig Dokumente im Papierform vorweisen zu können.

Ja, ist es.

Wenn man z.B. Steuererklärungen macht, muss man die Original-Belege aufheben, bei Handwerkerleistungen muss man die betreffenden Original-Belege ebenfalls aufheben, ...



Zitat:
Wenn ja, welche Dokumente wären dies (Rechnungen, Verträge...),

Bankbelege, Stundenzettel ... halt alles was mit dem jeweiligen Vorgang im Zusammenhang steht



Zitat:
und wo steht dies geschrieben um welche Dokumente es sich handelt?

http://gesetze-im-internet.de/



Auch ohne gesetzliche Pflicht täte man gut daran Originale mindesten 4 Jahre nach Abschluss des letzten Vorganges aufzubewahren. Sonst kann es sein, das man ganz schnell in Beweisnot gerät.
Das kostet dann mehr ale der gesparte Platz gebracht hat ....


Rentenunterlagen und ärztliche Unterlagen sollte man im eigenen Interesse lebenslang aufbewahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2523 Beiträge, 2550x hilfreich)

Zitat:
Ist es gesetzlich notwendig Dokumente im Papierform vorweisen zu können.


Ja, z.B. bei einem Rechtsstreit, denn (nicht beglaubigte) Kopien gelten nicht als Urkunden. Und ohne Urkunde kein Urkundsbeweis.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.03.2018 23:04:01
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 67x hilfreich)

OK Danke. Die zwei letzten Antworten reichen mir, um das archivieren ad acta zu legen :-)

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