Hallo,
ich hätte eine Frage:
Sind abfotografierte Dokumente rechtens?
Ich hätte hier bspw. eine Kündigungsbestätigung, die ich nicht unbedingt aufheben möchte, wenn ich nicht muss.
Darf ich diese mit einer Scanner App (Smartphone) abfotografieren und das Foto (jpg oder pdf) zur Not als Beweis heranziehen?
Vielen Dank!
-- Editier von xXmyselfXx am 22.09.2016 19:14
Dokumente abfotografieren
22. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 22. September 2016 | 19:14
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Dokumente abfotografieren
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#1
Antwort vom 22. September 2016 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (114528 Beiträge, 39012x hilfreich)
1.) Was als Beweis herangezogen wird, entscheidet der Richter.
2.) Die volle Beweislast das die Kopie mit dem Original übereinstimmt liegt bei Dir.
#2
Antwort vom 22. September 2016 | 19:30
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Ok. Werde es für unwichtige Sachen nutzen und alles andere selbstverständlich schriftlich aufbewahren.
Danke!
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#3
Antwort vom 22. September 2016 | 19:43
Von
Status: Unbeschreiblich (114528 Beiträge, 39012x hilfreich)
Besorg dir im Copy-Shop so einen Umkarton mit Deckel in dem die Papierpakete sind. Da passt genau DIN A 4 rein.
Abfotografieren tust Du alles, dann hat man ein digitales Archiv.
Die wichtigen Sachen kommen dann einfach in den Karton, Deckel drauf und schon nimmt das Zeug kaum Platz weg und ist mit einem Griff wieder da
#4
Antwort vom 23. September 2016 | 10:46
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat:Darf ich diese mit einer Scanner App (Smartphone) abfotografieren
Ja, das ist dir nicht verboten.
Zitat:und das Foto (jpg oder pdf) zur Not als Beweis heranziehen?
Probleme wird es geben, wenn die Gegenseite die Authentizität des Fotos bestreitet. Immerhin ist eine Manipulation heutzutage nahezu spurlos möglich - mit 50 Megapixel fotografieren, in Photoshop bearbeiten, auf 8-10 Megapixel runterverkleinern und schon ist jede Manipulationsspur kleiner als 1 Pixel und damit nicht sichtbar, sofern man sich nicht besonders ungeschickt angestellt hat. Hat man das Dokument erst gescannt, dann ausgedruckt und dann abfotografiert, läßt sich nicht mal mehr Fehleranalyse anwenden (die normalerweise manipulierte Bildinhalte aufdeckt), weil das *Foto* ja nicht verändert wurde.
An einem Original kann man eine Menge forensisch überprüfen - das Alter von Tinte, wie stark wo bei einer Unterschrift aufgedrückt wurde, die Unverändertheit der Tinte/Druckerschwärze... alles Dinge, die eine Fälschung aufdecken würden, was bei einer Kopie nicht geht.
Abgesehen davon ist schon formalrechtlich eine Kopie keine Urkunde, kann also auch nicht zum Beweis herangezogen werden.
#5
Antwort vom 23. September 2016 | 11:03
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Wow! Danke für die ausführliche und sehr nachvollziehbare Antwort!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#7
Antwort vom 26. September 2016 | 10:45
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1810x hilfreich)
Zitat:Das kann jeder gute Fotoforensiker heute nachweisen...
In manchen Fällen ja, in manchen nicht. Genau aus dem Grund sagt jeder gute Forensiker, daß die Prüfung der Echtheit anhand einer Kopie (selbst einer hochauflösenden) in den meisten Fällen sinnlos ist (außer wie gesagt man baut grobe Klöpse ein).
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