Hallo.
Ich habe eine Frage zum Thema: elektronisch gesicherte Dokumente.
Ich möchte als Selbständiger alle Dokumente die täglich anfallen digital archivieren (Rechnungen, Briefe, Garantien, Belege, Quittungen... ect.) Also einscannen und mit einer dafür vorgesehenen Software Archivieren.
Verlieren diese Dokumente dann an Rechtskraft, wenn ich die Originale wegschmeisse.
vielen Dank und schöne Grüße,
marcel
Dokumente digitalisieren.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ja, ich meine schon. Es sind z.B. für das Finanzamt die Dokumente im Original aufzubewahren. Häufig bekommt man ja seine Telefon und Internet-Rechnung per Mail übersandt. Diese kannst du zwar digital archivieren (mache ich auch), für das Finanzamt müssen diese zwingend ausgedruckt werden. Habe für jmd. die Buchhaltung gemacht und dort war Steuerprüfung. Es wurde bemängelt, dass die Rechnungen nicht im Original vorlagen, sonder nur auf den Kontoauszügen der Abbuchungsbetrag stand.
Auch würde ich meinen, dass wenn du wichtige Briefe nach dem einscannen vernichtest, diese niemals (z.B. in Prozess) Beweiskraft erlangen könnten. Wenn der Gegener davon weiß, könnte er den Ausdruck anzweifeln und behaupten es wäre daran manipuliert. Mit dem Original könntest du das Gegenteil beweisen.
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ob das so richtig ist... - vielleicht bekommst du ja noch ein paar schlaue Antworten hier.
Schönen 1. Advent!
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"Scientia potentia est."
Hallo,
nach meinem Wissen und meiner Erfahrung müssen so genannte 'gerichtswertbare' Beweise immer im Original vorgelegt werden können.
Zivilrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Sozialrecht usw.
Dazu zählen auch Geschäftsunterlagen mit Aufbewahrungsfristen von 6, 7 oder 10 Jahren. Selbst wenn die Unterlagen nach der Digitalisierung wieder auf Papier gebracht werden können, entsprechen diese dann nicht mehr dem Original.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
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