Dr. Titel auf Social Media Plattformen

20. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Gohagdo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dr. Titel auf Social Media Plattformen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich hätte mal eine brennende frage.

Ist es aus rechtlicher Sicht zulässig einen Doktortitel NUR im nutzernamen auf social media Plattformen in Form der Abkürzung dr. zu führen, ohne dass der volle Name dahinter steht? Also als Beispiel würde ich ein tiktok oder ein instagram Profil nehmen und es folgendermaßen darstellen:

Nutzername: dr.meier
Profilbiografie: Alexander Meier

Also das Dr. Würde nur im Nutzernamen vorkommen und nicht im Rest des Accounts.

Mit freundlichen Grüßen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 329x hilfreich)

Wenn man sich jetzt Dr. Meier nennt, sich dann ggf. ständig im Kittel ablichtet, könnten irgendwelche Werbedeals mit medizinischen Produkten durchaus unangenehm werden, wenn sich der Werbepartner getäuscht fühlt. Schreibt man nur seine Freunde mit Dr. Meier an, weil man es lustig findet, ist das eher problemlos.

Das würde ich also primär davon abhängig machen, ob der Titel dazu benutzt wird (bzw. überhaupt erstmal geeignet ist), einen Betrug, also im häufigsten Fall einen eigenen Vermögensvorteil, zu generieren. Das kann also durchaus problematisch sein.
Als reiner Künstlername ist das eher unproblematisch, wenn klar ist, dass der Titel hier rein den Zweck der "Selbstdarstellung eines Bildes" dient.
Dr. Motte hat nicht promoviert und dennoch sogar eine eigene "Praxxiz".
Anders bei Dr. Alban der ist tatsächlich Zahnarzt ;)

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17217 Beiträge, 9496x hilfreich)

Zitat:
Wenn man sich jetzt Dr. Meier nennt, sich dann ggf. ständig im Kittel ablichtet, könnten irgendwelche Werbedeals mit medizinischen Produkten durchaus unangenehm werden, wenn sich der Werbepartner getäuscht fühlt.

Das wäre auch ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz.
Deshalb wird bei der "Dr. Best"-Werbung auch immer eingeblendet, dass der gezeigte "Dr. Best" der Leiter der "Dr. Best-Forschung" ist (und damit kein Arzt, denn Werbung mit Ärzten oder Personen, die sich als Arzt ausgeben, ist hierzulande verboten).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 329x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Das wäre auch ein Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Das war nur ein Beispiel. Wir können das auch beliebig auf Dr.Ing. Müller applizieren, wenn der Missbrauch des "Dr.Ing." dazu beiträgt, dass der Maschinenhersteller XYZ meint, den perfekten Werbepartner gefunden zu haben.
Sicherlich besteht da noch die Frage wer kann wem was nachweisen, aber darum geht es im abstrahierten Fall natürlich nicht.

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