Drogenhandel mit Waffen

26. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
AS105
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenhandel mit Waffen

Hey Hey,

ich hätte eine dringende Frage, und zwar war bei einem guten Freund von mir eine Hausdurchsuchung wegen Drogen.
Bei ihm wurden 600g Cannabis gefunden, und leider auch zwei Schreckpistolen und eine Axt.
Die Axt hat er lediglich zum Holzhacken benutzt.
Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft
Meine Frage hierzu, wie lange er noch sitzen muss und vor allem kommt er auf Bewährung frei oder eher nicht?
Oder geht es nach guter Führung, oder wird er nach Jugendgesetz verurteilt oder wie ist das da?
Er ist 20 Jahre alt.
Wäre euch echt sehr sehr sehr dankbar für alle hilfreichen Antworten !!!
grüßchen



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wie wärs mit dem richtigen Forum, "Strafrecht"?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hpunkt
Status:
Schüler
(245 Beiträge, 131x hilfreich)

Tja, sollten die Waffen im Zusammenhang mit dem Drogenhandel stehen, beträgt die Mindeststrafe nach Erwachsenenstrafrecht fünf Jahre (§ 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG ). Diese könnte also nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
Mit 20 ist aber auch die Anwendung von Jugendstrafrecht möglich, dann gilt der oben genannte Strafrahmen nicht. Mit einer Jugendstrafe (also einer Haftstrafe) wäre trotzdem zu rechnen, diese würde aber möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt.

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-- Editiert hpunkt am 26.01.2012 19:25

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AS105
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Anwältin meint, das es ziemlich sicher nach Jugendstrafrecht ist, weil er vor 3 Monaten ein Wochenende arrest bekommen hatte und da wurde er auch nach Jugendstrafrecht verurteilt..
Ja, die Waffen waren eigentlich nicht im Zusammenhang mit den Drogen er hatte sich eine für Silvester gekauft um so Böller zu schießen und die andere einfach so eben..


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