Drohung/Nötigung durch VM, bzw. Anwalt

18. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
VXYZ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung/Nötigung durch VM, bzw. Anwalt

Hallo,
folgender Fall und Eure Meinung würde uns wirklich sehr interessieren:

Wohnung in 02/2020 besichtigt und zum 01.05.2020 gemietet - Wohnungs/Schlüsselübergabe sollte am 15.04. erfolgen.
Unterschriebenen Mietvertrag am 03.03. zusammen mit Mängelliste (keine erheblichen Mängel) noch persönlich übergeben - in den rund 1 1/2 Monaten bis zur Übergabe sollten die Mängel problemlos in der leerstehenden Wohnung behoben werden, wie uns mitgeteilt wurde.
Kurz nach Abgabe des Mietvertrags dann der Lockdown - wir sind übrigens beide Mitglieder der Risikogruppe.
Jedoch passierte, trotz sogar Nachfrage unsererseits, keinerlei Beseitigung der Mängel - wie es aussah, wurde wirklich so ziemlich alles - es kommt ja noch mehr - vergessen.
Übergabe am 15.04. erfolgte ohne persönliches Treffen (was ja ok war) - Schlüssel holten wir selbst ab und das Übergabeprotokoll (fehlerhaft) fanden wir in der Wohnung vor.
Das zweite, wieder fehlerhaft, sollte uns eigentlich per Post erreichen - wir fanden es jedoch irgendwann und nur durch Zufall im Briefkasten der neuen Wohnung (wir hatten bereits einen Haustür- und Kellerschlüssel).
Nun sollten wir uns plötzlich - übrigens mitten im Lockdown! - gemeinsam mit einem Techniker zur Mängelbeseitigung in der Wohnung aufhalten - unser Schutz war egal, für diesen mussten wir daher selbst sorgen, was dem Techniker zum Glück auch so Recht war.
Auch bis einen Tag vor Umzug (Umzug war am 06.05.) hatten wir noch immer kein vernünftiges Übergabeprotokoll, lediglich eben die 2 fehlerhaften.
Auch die Wohnungsgeberbestätigung fehlte noch immer - obwohl bereits mehrfach angefragt.
Einen Tag vor Umzug (da hat man ja auch nichts anderes zu tun) sollten wir, da unsere Sachbearbeiterin nun in Urlaub war, den gesamten Vorgang nun nochmals einer weiteren Mitarbeiterin schildern, da dieser keinerlei Unterlagen vorlagen - ein gesamt auch unschönes Telefonat.
Insgesamt hatten wir zur extrem verspäteten Mängelbeseitigung DREI fehlerhafte Übergabeprotokolle (Mängel fehlten, mehrfach zu unseren Ungunsten fehlerhafte Heizungsablesedaten, Schlüssel fehlten immer komplett, für mehrere hundert Euro in unser Eigentum Übergangenes fehlte)!
Das dritte erhielten wir dann doch "schon" 2 Wochen nach unserem Umzug und mussten dies, per telef. Rücksprache, auch noch selbst innerhalb von 10 Min. prüfen und korrigieren, da eben wiederum fehlerhaft und ein Mitarbeiter extra darauf wartete.
Auch die Wohnungsgeberbestätigung erhielten wir tatsächlich "bereits" 6 Tage nach Umzug.
Informationen zur Müllentsorgung fehlen praktisch bis heute - unsere Restmülltonne fanden wir einfach vor Einzug vor der Wohnungstür unseres Mehrfamilienhauses - übrigens inkl. unseres aufgemalten Namens - vor.
Da hier wie bei Privathäusern gehandelt wird, wäre doch nett gewesen, uns mitzuteilen, dass wir die Tonne (wie auch gemeinsam die Papptonne) selbst und v. a. an eine ganz andere Straße stellen müssen und wie viele Leerungen überhaupt mit den Vorauszahlungen abgedeckt sind - aber: nichts. Zum Glück gibt es nette Nachbarn und den Rest recherchierten wir dann eben selbst - toll ist aber anders, zumal wir unseren Müll daher 1x extra zur Sammelstelle bringen mussten - wieder in Risiko, v.a. im Lockdaown.
Auf eine Beschwerde erhielten wir eine Schreiben von ganz oben, indem es z. B. hieß, die MitarbeiterInnen hätten sämtliche Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der derzeitigen Situation eingehalten - ein Hohn.
Ich denke, unsere Verärgerung - zumal in der außergewöhnlichen Situation und zusätzlich stark gefährdet - ist wohl verständlich.
Wir rezensierten dann recht ausführlich, aber natürlich sachlich, bei Google - ohne Nennung von Namen und diese Rezension konnte uns nicht einmal beweisbar zugeordnet werden, da Profil ohne Namen und auf privat gestellt ist.
Und erhielten darauf nun allen Ernstes einen Brief vom Anwalt, in dem natürlich alle Probleme auf Corona geschoben wurden (es gab zu der Zeit 4, 5 Wohnungen im Portfolio, mit denen scheinbar nichts passierte - und die sich ja auch auf diverse Mitarbeiter verteilten; die Zentrale war für Publikum geschlossen, die Mitarbeiter im Homeoffice).
Unsere Rezension wäre dreist - ganz sicher nicht.
Und zur Mieterpflicht gehöre es, den Vermieter nicht öffentlich zu verunglimpfen - was wir natürlich gar nicht getan haben. Aber meinen Vermieter darf ich sehr wohl und auch negativ bewerten.
Uns wurde also das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehrt.
Die Krönung aber:
"Da Sie sich offensichtlich mit Ihrem Vermieter nicht wohl fühlen, steht es Ihnen frei, zu kündigen. Sollte dies nicht in Ihrem Sinne sein, behält sich meine Mandantin allerdings ausdrücklich vor, das Mietverhältnis mit Ihnen zu kündigen".
Das ist ja wohl mal eine Nötigung par exellence - oder seht Ihr das anders?
Auf unsere Schreiben wurde übrigens nicht geantwortet.

Auf ein Schreiben unserer Anwältin, praktisch ähnlicher wortlaut wie in unseren Schreiben:
Rücknahme dieser dreisten Drohung/Nötigung und Entschuldigung, ansonsten behalten wir uns eine Anzeige vor, würden uns bei übergeordneter Stelle beschweren und dann auch mit ALLEM rezensieren - kam ein erneutes Schreiben mit Folgendem:
Bei evtl. Ansprüchen gegen seine Mandantin sollen wir den Rechtsweg wählen (wir fordern lediglich eine Rücknahme sowie eine Entschuldigung).
Bei Zerrüttung des Mietverhältnis, Berechtigung, uns zu kündigen.
Interessanter Wortlaut: SOFERN seine Mandantin in vorherigen Schreiben darauf hingewisen hätte, würde dieser Hinweis nicht den Tatbestand der Nötigung efüllen, sondern wäre ein Hinweis auf geltendes Mietrecht - WAAAS? Welches geltende Mietrecht?
Und im Übrigen hat der RA diese Nötigung in seinem vorherigen Schreiben im Namen seiner Mandantin selbst ausgesprochen - also nix mit evtl. von seiner Mandantin in irgend einem Schreiben.
Weiterhin verweist er auf den § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) und reitet weiter auf der Zerrüttung und der fristlosen Kündigung rum.
Schlussendlich die nächste Nötigung: es wäre sehr sinnvoll, wir würden "verbal" abrüsten (hier kann er ja nur unsere RA meinen) - ansonsten zum dritten Mal Hinweis auf fristlose Kündigung wegen Zerrüttung.

Wir wissen wirklich nicht, WAS wir da vor uns haben, raufen uns die Haare und können nicht mehr aufhören, den Kopf zu schütteln.

Ob Ihr es glaubt, oder nicht:
Wir können natürlich, bis auf wenige Telefonate, ALLES schriftlich belegen - auch z. B. die Mail der Sachbearbeiterin, in der sie gleichzeitig sich und ihre Mitarbeiter schützen muss - uns aber mitteilt, wir sollen einen Termin zusammen mit dem Techniker in der Wohnung vereinbaren, mehrere Mails wegen der nun mal zum Ummelden benötigten Wohnungsgeberbestätigung und und und.
Uns kann, bis auf eine nicht einmal beweisbar zuzuordnende Rezension, überhaupt nichts vorgeworfen werden - im Gegenteil - wir haben sogar vor Frist und KOMPLETT die Kaution gezahlt, haben natürlich keinerlei Mietrückstände und uns auch sonst nichts zuschulden kommen lassen.

Weshalb der Vorstand einer Wohnungsgesellschaft derart auf eine sachliche Rezension reagiert, die er sogar komplett nachvollziehen kann, ist uns vollkommen unverständlich - und natürlich noch mehr, was hier der Anwalt veranstaltet.
Die Frage, die sich hier auch stellt: darf ein Anwalt eingentlich so etwas?
Der hat doch eigentlich die Verpflichtung. sachlich zu bleiben und ist für seine Schreiben verantwortlich.

Was würdet Ihr nun tun? Wir sind älter, absolut nicht gesund haben endlich, nach 2 Umzügen innerhalb eines Jahres (Fern- und nochmaligem Umzug wg. Schimmel) diese Wohnung gefunden
Die Anzeige wäre ja begründet, die Verwerflicheit müsste gegeben sein und nicht wir haben hier etwas zerrüttet - eine Kündigung dürfte wohl ausgeschlossen sein - oder?
Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Vermieter derart agiert - ein Mietverhältnis praktisch im Alleingang zerrüttet - und dann kündigen kann - und dass man darauf nicht reagiert.
Und es kann doch wohl auch nicht sein, dass er Derartiges vielleicht (wahrscheinlich) öfter veranstaltet, um Mieter einzuschüchtern - vielleicht sogar einfach nur, wenn Mieter die Miete mindern.
Eigentlich wollten wir nun endlich nur unsere Ruhe - aber DAS lässt einem irgendwie keine Ruhe.
Also - WIE würdet Ihr weiter vorgehen?








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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Wenn du an mehreren Meinungen interessiert bist würde ich diese Wall of Text deutlich auf das mindeste reduzieren.
Den ganzen Text tun sich die wenigsten (mich eingeschlossen) an.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Wenn du an mehreren Meinungen interessiert bist würde ich diese Wall of Text deutlich auf das mindeste reduzieren.
Den ganzen Text tun sich die wenigsten (mich eingeschlossen) an.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von VXYZ):
Wir rezensierten dann recht ausführlich, aber natürlich sachlich, bei Google

Da wäre mal der Wortlaut interessant.



Zitat (von VXYZ):
- ohne Nennung von Namen und diese Rezension konnte uns nicht einmal beweisbar zugeordnet werden, da Profil ohne Namen und auf privat gestellt ist.

Hat ja prima geklappt ...



Zitat (von VXYZ):
Das ist ja wohl mal eine Nötigung par exellence

Nicht mal im Ansatz.



Zitat (von VXYZ):
WAAAS? Welches geltende Mietrecht?

Das in Deutschland geltende - siehe BGB. Und die dazu passende Rechtsprechung die bei bestimmten Lagen wie übler Nachrede, Verleumdung des Vermieter, Zerüttung des Mietverhältnis durchaus die Möglichkeit einer Kündigung vorsieht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Kurzfassung:
Mieter rezensierte recht ausführlich, aber vermeintlich sachlich, über den Vermieter bei Google.
Vermieter und sein Anwalt sehen das ganz anders.
Anwalt droht Kündigung wegen Zerrüttung an.
Mieter fassungslos über diese "Nötigung" von Vermieter und seinem Anwalt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16532 Beiträge, 9305x hilfreich)

Es ist bislang weder eine Nötigung noch ein Fehlverhalten des Vermieteranwalts zu erkennen.

Der Anwalt vertritt die Interessen des Vermieters. Von dem wird er schließlich bezahlt.

Ansonsten kommt es maßgeblich darauf an, was Sie genau in der Bewertung geschrieben haben. Das haben Sie ja trotz des vielen Textes verschwiegen.

Falls Sie übrigens glauben, dass bei Google irgendwas anonym / privat / nicht rückverfolgbar ist, dann glauben Sie sicher auch an den Osterhasen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Danke, Harry, für die Zusammenfassung.

Also, was haben wir? Einen etwas holprigen Start eines Mietverhältnisses, wie er öfters vorkommt. Nichts gravierendes. Dann eine Kritik, die offensichtlich so ausgefallen ist, dass selbst die professionelle Hausverwaltung einen Anwalt eingeschaltet hat.

Dieser hat auf die Rechtslage hingewiesen. Wenn man ein Interesse am Verbleib in der Wohnung hat, sollte man nicht weiter zur Zerrüttung beitragen, sondern vielleicht auch mal eigenes Verhalten kritisch überdenken. Und sich darüber klar werden, dass eine Strafanzeige, für die absolut kein Grund besteht, weil kein Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist, sehr wahrscheinlich eine Kündigung des Mietverhältnisses zur Folge hat.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von VXYZ):
Uns wurde also das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehrt.
Absolut nicht. Ihr habt euch geäußert.
Zitat (von VXYZ):
Das ist ja wohl mal eine Nötigung par exellence - oder seht Ihr das anders?
Nein - Ja.
Zitat (von VXYZ):
Ob Ihr es glaubt, oder nicht:
Ja, das kann man glauben.
Zitat (von VXYZ):
darf ein Anwalt eingentlich so etwas?
Ja.
Zitat (von VXYZ):
Was würdet Ihr nun tun?
Sämtliche mögliche folgende Texte (in alle Richtungen) eindampfen auf die nötigsten Infos. Prosa vermeiden. *Geschehnisse des Alltags im Jahr 1 von Corona* besser im Selbstverlag herausgeben.
Zitat (von VXYZ):
eine Kündigung dürfte wohl ausgeschlossen sein -
Nein. Ist nicht ausgeschlossen.
Zitat (von VXYZ):
WIE würdet Ihr weiter vorgehen?
Schon mal vorausschauend nach neuer Unterkunft gucken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Prosa vermeiden. *Geschehnisse des Alltags im Jahr 1 von Corona* besser im Selbstverlag herausgeben.

LOL - der ist echt gut ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von VXYZ):
Es kann doch wohl nicht sein, dass ein Vermieter derart agiert - ein Mietverhältnis praktisch im Alleingang zerrüttet

Ihr habt doch damit angefangen. Wie kann man nach wenigen Wochen auf so eine Idee kommen?
Zitat (von VXYZ):
Wir rezensierten dann recht ausführlich, aber natürlich sachlich, bei Google


Zitat (von VXYZ):
Eigentlich wollten wir nun endlich nur unsere Ruhe

Das habt ihr selber vermasselt.
Bei zukünftigen Mietverhältnissen anders agieren und aus den derzeitigen Fehlern lernen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

..... abgesehen davon, ist doch äußerst fair von der Gegenseite, dass hier keine Überraschungskündigung kommt, sondern ganz klar auf die rechtlichen Möglichkeiten hingewiesen wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Vielleicht sollte man erst einmal klären, wo sich das Ganze abspielen soll. In Deutschland gab es keinen Lockdown, das scheidet also aus.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Vielleicht sollte man erst einmal klären, wo sich das Ganze abspielen soll. In Deutschland gab es keinen Lockdown, das scheidet also aus.


In Deutschland gab es natürlich einen Lockdown, schon vergessen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von VXYZ):
Wir wissen wirklich nicht, WAS wir da vor uns haben, raufen uns die Haare und können nicht mehr aufhören, den Kopf zu schütteln.
Was das ist, ist erklärt. Haare raufen dürfte irgendwann aufgrund von Mangel sinnlos werden. Als Angehörige einer Risikogruppe sollte man in sich gehen---dort bleiben...und möglichst zeitnah aufhören mit dem Kopfschütteln.

Daraus könnten sich ansonsten uU ernsthafte neurologische Symptome verfestigen. Nicht nur in Expertenkreisen nennt man das Tic bzw. Tic-Störung.
Diese dann im Zusammenhang mit einer erwartbaren Kündigung und der Anstrengung zur erneuten Wohnungssuche--- sind evtl. schlimmer als der Anwaltsbrief?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von hiphappy):
Vielleicht sollte man erst einmal klären, wo sich das Ganze abspielen soll. In Deutschland gab es keinen Lockdown, das scheidet also aus.


In Deutschland gab es natürlich einen Lockdown, schon vergessen?

Stimmt nicht, einen Lockdown gab es nicht, nur einen Shutdown

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3541 Beiträge, 559x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Stimmt nicht, einen Lockdown gab es nicht, nur einen Shutdown


Natürlich gab es einen Lockdown und es wird bereits ein 2. befürchtet.

Lockdown = Ausgangssperre. Wie durften den Kreis nicht mehr verlassen, einkaufen, arbeiten und Bewegung innerhalb des Kreises waren erlaubt.


Shutdown = Schließung der Geschäfte und Schulen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Natürlich gab es einen Lockdown


Bei "uns" durfte man sich frei bewegen. Es gab regionale Lockdown, aber keinen bundesweiten.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Darum geht es doch gar nicht. Jedenfalls durften die Nachbesserungen auch in der kritischen Zeitphase von März bis Mai durchgeführt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von VXYZ):
(wir fordern lediglich eine Rücknahme sowie eine Entschuldigung)


Darauf gibt es nur halt leider genau gar keinen Rechtsanspruch...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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