Dropshipping bezogene Frage

16. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Dropshipping bezogene Frage

Hallo zusammen,

ich möchte mich mit Dropshipping beschäftigen. Alles klar, außer eine Dinge, und zwar ich versuche alles zu erklären.

Ich stelle einige Ware bei Amazon auf. Jemand dann bei mir diese Ware bestellt. Daraufhin bestelle ich wiederum diese Ware bei Aliexpress. Der Store, wobei ich die Ware bestellt habe, lässt die Ware zu meinem Kunden zukommen, steht aber seinen Namen auf dem Paket.

Der Kunde begleicht die Rechnung, worauf mein Name bzw. der Name meiner Firma steht, erhält aber die Ware aus China. Auf dem Paket steht überhaupt kein meinen Namen. Das kann ich nicht nachvollziehen - wie kann das überhaupt möglich sein? Meiner Meinung nach, ist dies ein bisschen widerrechtlich, aber dann kann ich nicht verstehen, wie Dropshipping funktioniert? Ist das in Ordnung, dass der Kunde die Rechnung mit meinem stehenden Namen begleicht, aber die Ware nicht von mir bekommt?

-- Editiert von mkr1983 am 16.06.2020 18:01




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Auf dem Paket steht überhaupt kein meinen Namen.

Auf dem Paket müsste natürlich Dein Name stehen.
Wenn der Anbieter ordentlich arbeitet steht da Dein Name und Deine Anschrift etc. drauf.



Zitat (von mkr1983):
Ist das in Ordnung, dass der Kunde die Rechnung mit meinem stehenden Namen begleicht, aber die Ware nicht von mir bekommt?

Er bekommt sie ja von Dir. Das da ein oder mehrere Erfüllungsgehilfen dazwischen stehen ist unerheblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auf dem Paket müsste natürlich Dein Name stehen.
Wenn der Anbieter ordentlich arbeitet steht da Dein Name und Deine Anschrift etc. drauf.

In Betracht nehmend, dass das Paket vom China kommt, wie das möglich sein kann? Grob gesagt, ich bin Franz Müller und möchte ein Paket nach Frankreich schicken, auf dem Paket als Absender gebe jedoch kein Franz Müller sondern Jonas Schiller. Bei der Post bin ich dazu verpflichtet, meine Ausweis vorzuzeigen, woraus mein echter Name folgt. So... ein bisschen unklar, wie das zu passieren ist.

Nochmal... das Paket kommt auf China, wieso kann meiner echten Anschrift dort stehen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
In Betracht nehmend, dass das Paket vom China kommt, wie das möglich sein kann?

In dem man dem Dropshippingpartner die Angaben zuvor mitteilt.



Zitat (von mkr1983):
Bei der Post bin ich dazu verpflichtet, meine Ausweis vorzuzeigen, woraus mein echter Name folgt.

Bei welcher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mkr1983
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In dem man dem Dropshippingpartner die Angaben zuvor mitteilt.

Ja, kein Problem. Aber dann es sieht so aus, dass der Absender vom China muss so das Paket versenden, als ob er in Deutschland wäre, nicht in China. Ich kann davon ausgehen, dass ich etwas nicht nachvollziehen kann, das ist aber unmögliche Situation. Wäre es eigentlich möglich, könnte jede Person jede Anschrift angeben... das würde zum Anarchie führen :)

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5436 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Wäre es eigentlich möglich, könnte jede Person jede Anschrift angeben... das würde zum Anarchie führen


Wieso? Auch hier in Deutschland kann Hans Meier ein Paket an Fritz Müller schicken und als Absender Clara Puppes angeben. Die Post prüft nicht, ob der Absender existiert oder mit dem Einlieferer übereinstimmt (sonst bräuchte man ständig Vollmachten, wenn man Pakete für Freunde oder Familienmitglieder aufgibt).

Im internationalen Shipping wird der Zoll sich sicherlich eine Ware, die aus China nach Deutschland kommt und einen deutschen "Absender" hat, etwas genauer ansehen, aber verboten ist das nicht.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 17.06.2020 09:21

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Zitat (von mkr1983):
Wäre es eigentlich möglich, könnte jede Person jede Anschrift angeben...

Ja, so ist es - seit Jahrzehnten wird das so praktiziert.



Zitat (von mkr1983):
das würde zum Anarchie führen

Bis jetzt noch nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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