Dürfen DIE das? Bearbeitung nur bei Anfrage eines Anwalts

17. August 2025 Thema abonnieren
 Von 
Ina Beyer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Dürfen DIE das? Bearbeitung nur bei Anfrage eines Anwalts

Hallo Forum,

schon seit längerem versuche ich in einer Erbangelegenheit Klarheit zu erlangen. Im Kern geht es darum, dass ich wissen will warum noch kein Erbe nach meinem Vater gefunden wurde und bspw. Staatserbe (ich hoffe das ist korrekt ausgedrückt) festgestellt wurde.

In Kurzform: Mein Vater verstarb vor 10 Jahren und hat ein Haus hinterlassen. Alle in Frage kommenden Erben haben das Erbe rechtlich gültig ausgeschlagen. Die Suche nach möglichen Erben zog sich über viele Jahre hin, ist aber seit nun drei Jahren eingestellt, da niemand mehr in Frage kommt. Für mich ein (jetzt) klarer Falls davon, dass das Land das Erbe antritt.

Vor ca. fünf Jahren durfte ich einmal die Akte dazu sichten. Seit einem Jahr wird mein Ersuchen nach Auskunft abgelehnt, mit dem Hinweis, dass dies nur über einen Anwalt gehen darf/soll. Ist es überhaupt zulässig mir Auskunft ohne Awalt zu verweigern?

Kurze Zusatzinfo: Durch den Tot meiner Mutter vor 40 Jahren bin ich Teil-Erbe an dem Haus geworden und im Grundbuch vermerkt.

Darf man mir Auskunft verweigern bzw. nur bei anwaltlicher UNterstützung geben? Ich möchte natürlich zunächst Geld sparen und nur zunächst den STatus Quo erfahren.

Weitere Frage (evtl. nicht das passende Unterforum): Habe ich die Möglichkeit das NAchlassgericht irgendwie dazu zu bewegen, nun endlich einmal das Staatserbe festzustellen?




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7480 Beiträge, 1694x hilfreich)

Zitat (von Ina Beyer):
In Kurzform: Mein Vater verstarb vor 10 Jahren und hat ein Haus hinterlassen. Alle in Frage kommenden Erben haben das Erbe rechtlich gültig ausgeschlagen.

Also Sie selbst auch.
Zitat:
Die Suche nach möglichen Erben zog sich über viele Jahre hin, ist aber seit nun drei Jahren eingestellt, da niemand mehr in Frage kommt. Für mich ein (jetzt) klarer Falls davon, dass das Land das Erbe antritt.

Es sei denn, das Erbe wäre überschuldet.

Zitat:
Vor ca. fünf Jahren durfte ich einmal die Akte dazu sichten. Seit einem Jahr wird mein Ersuchen nach Auskunft abgelehnt, mit dem Hinweis, dass dies nur über einen Anwalt gehen darf/soll. Ist es überhaupt zulässig mir Auskunft ohne Awalt zu verweigern?

Ich wüsste nicht, mit welcher Rechtsgrundlage jemand, der kein Erbe ist, überhaupt irgendeine Auskunft beanspruchen könnte.

Zitat:
Kurze Zusatzinfo: Durch den Tot meiner Mutter vor 40 Jahren bin ich Teil-Erbe an dem Haus geworden und im Grundbuch vermerkt.

Das ist ein Widerspruch zu "Alle in Frage kommenden Erben haben das Erbe rechtlich gültig ausgeschlagen."
Passt nicht zusammen.

Zitat:
Darf man mir Auskunft verweigern bzw. nur bei anwaltlicher UNterstützung geben? Ich möchte natürlich zunächst Geld sparen und nur zunächst den STatus Quo erfahren.

Einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Erbschaftsangelegenheiten haben nur Erben. Gesetzliche oder durch Testament bestimmte. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, hat keine Auskunftsansprüche.

Zitat:
Habe ich die Möglichkeit das NAchlassgericht irgendwie dazu zu bewegen, nun endlich einmal das Staatserbe festzustellen?

Nein. Davon abgesehen: was hätte man davon?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50125 Beiträge, 17561x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Erbschaftsangelegenheiten haben nur Erben.

Nein, das hat jeder, der ein berechtigtes Interesse hat.

Zitat (von Ina Beyer):
Kurze Zusatzinfo: Durch den Tot meiner Mutter vor 40 Jahren bin ich Teil-Erbe an dem Haus geworden und im Grundbuch vermerkt.

Und warum schlägt man bei so einer Konstellation das Erbe aus?

Zitat (von Ina Beyer):
Ist es überhaupt zulässig mir Auskunft ohne Awalt zu verweigern?

Du hast doch bereits Alteneinsicht gehabt. Welches berechtigte Interesse sollte an einer erneuten Einsicht in die gleiche Akte bestehen?

Zitat (von Ina Beyer):
Habe ich die Möglichkeit das NAchlassgericht irgendwie dazu zu bewegen, nun endlich einmal das Staatserbe festzustellen?

Ja, dadurch dass Du einen Antrag auf eine entsprechende Feststellung stellst.





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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42385 Beiträge, 14730x hilfreich)

Ich weiss aus meinem örtlichen Umfeld, dass da noch nach 20 Jahren verwaltet wurde. Und das nur, weil der Erblasser mitunter nach mehreren Bieren am Stammtisch damit geprahlt hatte, dass er als blutjunger Soldat im 2. Weltkrieg mindestens ein Kind in Frankreich gezeugt hatte. Glückliche Mutter und Kind namentlich unbekannt, nie Unterhalt bezahlt; spricht viel für einen tollen Märchenerzähler.

Warum möchtest Du denn jetzt Akteneinsicht? Was sind Deine Ziele?

wirdwerden

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#4
 Von 
Ina Beyer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Einen Auskunftsanspruch hinsichtlich der Erbschaftsangelegenheiten haben nur Erben. Gesetzliche oder durch Testament bestimmte. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, hat keine Auskunftsansprüche.


Ich bin noch Erbe durch das Erbe meiner Mutter.Zur Erklärung: Es geht ausschließlich um ein kleines Häuschen, es gibt keinen anderen Nachlass. Meinem Rechtsempfinden nach hätte ich schon einen Anspruch auf Auskunft . Der wird ja auch gar nicht in Abrede gestellt, sondern nur der direkte Weg abgelehnt.

Zitat (von eh1960):
Das ist ein Widerspruch zu "Alle in Frage kommenden Erben haben das Erbe rechtlich gültig ausgeschlagen."
Passt nicht zusammen.


Nein, das ist kein Widerspruch! Meine Eltern besaßen gemeinsam ein Haus. Nach Ihrem Tod wurde mein Vater Erbe als auch ich.

40 Jahre später ist nun mein Vater verstorben und DIESES Erbe haben alle ausgeschlagen. Erbe nach meiner Mutter bin ich also immer noch.

Zitat (von hh):
Und warum schlägt man bei so einer Konstellation das Erbe aus?

Ist der Grund rechtlich relevant?

Zitat (von hh):
Du hast doch bereits Alteneinsicht gehabt. Welches berechtigte Interesse sollte an einer erneuten Einsicht in die gleiche Akte bestehen?


Ganz einfach... als Erbe nach meiner Mutter würde ich gern wissen wem ich meinem Anteil am Haus anbieten kann. Im Moment gehen alle Rechnungen an mich und ich habe nicht einmal Zutritt.

Zitat (von hh):
Ja, dadurch dass Du einen Antrag auf eine entsprechende Feststellung stellst.


Das ist ein interessanter Hinweis. Wie und wo kann man sowas einleiten?

Und meine ursprüngliche Frage: Darf mir das Nachlassgericht Informationen vorenthalten nur weil ich keine anwaltliche Unterstützung bemühe?

-- Editiert von User am 17. August 2025 18:09

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5937 Beiträge, 2617x hilfreich)

Alles was das Haus betrifft, kannst du im Grundbuch nachschauen. Dazu braucht es keine Auskunft vom Nachlassgericht.

Und wie wirdwerden schon schrieb: das kann Jahrzehnte dauern, bis sich da was tut. So etwas ist bekannt, deshalb schlägt man in solchen Konstellationen auch in aller Regel das Erbe nicht aus sondern führt zur Not halt selbst ein Nachlassinsolvenzverfahren durch.

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#6
 Von 
Ina Beyer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Alles was das Haus betrifft, kannst du im Grundbuch nachschauen. Dazu braucht es keine Auskunft vom Nachlassgericht


Das ist mir bekannt, hier steht auch zehn Jahre nach seinem Tod mein Vater noch drin. Und genau das möchte ich ja ändern (lassen) indem Staatserbe festgestellt wird. Nach Auskunft des Nachlassgerichts ist die Erbensuche seit längerem schon abgeschlossen. Ich frage mich also, warum wurde das Grundbuch noch nicht angepasst.
Zitat (von hiphappy):
deshalb schlägt man in solchen Konstellationen auch in aller Regel das Erbe nicht aus sondern führt zur Not halt selbst ein Nachlassinsolvenzverfahren durch.


Das wäre auch jetzt noch möglich, denn ich bin ja selbst noch Erbe nach meiner Mutter und stehe im Grundbuch. Das ganze hat nur sehr erheblich Haken, nämlich die Kosten. Das Haus ist verfallen und nicht mehr bewohnbar. Zudem existieren noch Restschulden aus der Haus-FInanzierung. Diese hat die Bank (2016) an ein Inkassounternehmen verkauft und das hat sich nie gemeldet (Verjähren solche Forderungen eigentlich?).

Soweit man mir erklärt hat wäre für ein solches Verfahren - in diesem Fall - ein Wertgutachten für das Haus notwendig. Allein der Anruf beim Gutachter kostet mehr als das Haus aktuell Wert ist.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

Zitat (von Ina Beyer):
Ich frage mich also, warum wurde das Grundbuch noch nicht angepasst.

Ganz einfach: Weil es niemand beantragt hat.
Grundbücher werden nie automatisch angepasst. Dass muss immer jemand initiieren (der Notar bei Kauf/Verkauf, die Erben bei einem Erbfall).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Ina Beyer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ganz einfach: Weil es niemand beantragt hat.
Grundbücher werden nie automatisch angepasst. Dass muss immer jemand initiieren (der Notar bei Kauf/Verkauf, die Erben bei einem Erbfall).

Oh, das ist eine neue Information für mich. Danke dafür.

Wenn nun die Erbensuche eingestellt wurde, sollte ja das Staatserbe feststehen und die auch im Grundbuch vermerkt sein. Ist aber nicht.....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

Zitat (von Ina Beyer):
Wenn nun die Erbensuche eingestellt wurde, sollte ja das Staatserbe feststehen und die auch im Grundbuch vermerkt sein. Ist aber nicht.....


Der "Staatserbe" hat halt keinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gestellt. Gab ja auch keinen Grund dafür.

Vielleicht stellen Sie einfach einen solchen Antrag?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50125 Beiträge, 17561x hilfreich)

Zitat (von Ina Beyer):
ich bin ja selbst noch Erbe nach meiner Mutter und stehe im Grundbuch.

Und was hat das mit der Nachlassakte Deines Vaters zu tun?

Zitat (von Ina Beyer):
Wenn nun die Erbensuche eingestellt wurde, sollte ja das Staatserbe feststehen

Nein, das ist nicht so.

Zitat (von drkabo):
Der "Staatserbe" hat halt keinen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs gestellt.

Was wohl daran liegt, dass das Staatserbe noch gar nicht festgestellt wurde und der Staat einen solche Antrag somit nicht stellen konnte.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ina Beyer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Gab ja auch keinen Grund dafür.

Vielleicht stellen Sie einfach einen solchen Antrag?


Sowas erfolgt nicht zwangslläufig nach der Feststellung?
So einen Antrag stelle ich beim Nachlass- (Amts.) Gericht?

Zitat (von hh):
Was wohl daran liegt, dass das Staatserbe noch gar nicht festgestellt wurde und der Staat einen solche Antrag somit nicht stellen konnte.

Und das ist ja mein (Verständnis-) Problem. Wenn die Erbensuche nach diversen Funden und Ausschlagungen "beendet" wurde, wird dann nicht automatisch der Staat Erbe?

In der ganzen Geschichte sehe ich eine gewisse und gefällige Sackgasse der Bürokratie und jede befasste Stelle hält sich schön zurück. Ich erhalte weiter Rechnungen über Grund-Steuer, Abwasser etc und kann diese gar nicht weitergeben weil kein Erbe bekannt ist.

Nochmal zurück: Darf mir das Nachlassgericht Informationen nur über anwaltliche Hilfe ausgeben und mich damit zwingen mir dazu einen Anwalt zu suchen? Recht dürfte doch auch normalen Bürgern zustehen.

UNd wenn nun die Erbensuche eingestellt ist - das habe ich schriftlich - was hält das NAchlassgericht davon ab ein Staatserbe einzuleiten?

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