Durchsuchung nach Drogen bei Festivals

21. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
monsterenergy11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Durchsuchung nach Drogen bei Festivals

Guten Abend, Entschuldigung, falls es ein besseres Forum für diese Frage gegeben hatte.

Man hört ja häufig davon, wie auf einigen (Techno) Festivals Personen und Autos nach Drogen und anderen verbotenen Stoffen untersucht werden. Dazu habe ich einige Fragen:

1. Dürfen Autos ohne Verdacht aus dem Verkehr gezogen werden? Gilt die Fahrt zum Festival bzw. zum
Campinggelände bereits als Generalverdacht auf Drogen?
2. Wenn ja, dürfen dann ohne weiteren Verdacht (z.B. Geruch, Auftreten) sowohl Fahrer als auch Beifahrer mit
einem Drogentest auf Drogen getestet werden? Ich würde vermuten, hier dürfte nur der Fahrer getestet
werden, da nur er im Falle eines positiven Tests eine Straftat begehen würde, oder?
3. Dürfen, sollten die Drogentests negativ ausfallen, die Beamten die Personen, das Gepäck und das Auto nach
Drogen durchsuchen? Z.B. mit Drogenspürhunden oder mit den Geräten die man sonst nur vom Flughafen
kennt? Oder dürfen die das generell auch ohne irgendwelchen Verdacht und ohne Drogentests?
4. Gibt es da einen Unterschied zwischen den Befugnissen von Polizei und Zoll?

Sollte hier jemand schonmal auf der Nature One gewesen sein, was waren eure Erfahrungen bezüglich Polizeikontrollen? Im Internet findet man viel darüber, dass sehr strenge Kontrollen stattfinden, vor allem auch, weil die Veranstalter mit der Polizei zusammenarbeiten. Von anderen Quellen habe ich gehört, dass sie seit Jahren noch nie kontrolliert wurden, obwohl sie häufig hingegangen sind.

Ich finde, es klingt nicht sehr rechtens, würde man willkürlich jeden rausziehen können, nur weil er auf ein Festival geht und dann ohne weitere Gründe das komplette Auto durchsuchen. Ich weiß ja nicht, ob Polizei und Zoll das sonst auch immer dürften, so extrem passiert das ja aber höchstens an Grenzen zu Tschechien oder Holland. Wie sieht das also rechtlich aus?

Danke für eure Antworten

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16 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
Ich finde, es klingt nicht sehr rechtens, würde man willkürlich jeden rausziehen können,

Willkür ist nicht gestattet.

Sogenannte "verdachtslose Kontrollen" sind durchaus erlaubt, aber rechtlich auch durchaus problematisch.

Gut geschulte Polizisten werden aber immer einen bestimmten Verdacht haben - in solcher Umgebung kommt der Verdacht ja geradezu auf dem Silbertablett.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
monsterenergy11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Gut geschulte Polizisten werden aber immer einen bestimmten Verdacht haben - in solcher Umgebung kommt der Verdacht ja geradezu auf dem Silbertablett.


Sagen wir, sie haben einen Verdacht. Ein ihrer Meinung nach zu auffälliges Auto (z.B. ein VW T4), in dem sich das "Schmuggeln" von Drogen anbieten könnte. Was dürfen die Beamten dann und was nicht? Muss jeder einen Drogentest machen und wenn einer positiv ist, darf dann, wegen eines konkreteren Verdachts, durchsucht werden? Oder dürfen sie das auch vorher schon? Mache ich mich als Beifahrer mit einem positiven Drogentest, falls sie mich überhaupt testen dürfen, strafbar? Der Konsum ist an sich ja legal wenn ich richtig liege.

Zwar keine rechtliche Frage, aber könnte man nicht meinen, dass mit der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis solche Kontrollen auch kulanter und weniger gründlich ausfallen oder generell überholt sind? Wenn ich in Berlin im Park einen Joint dabei habe, ist das der Polizei meistens ja auch ziemlich egal. Warum hier nicht?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Grundsätzlich:
Die rechtliche Hürden zur Durchsuchung von Personen und Sachen (auch Auto=Sache) außerhalb von Wohnungen, sind sehr, sehr niedrig.

Anlasslos:
Wenn die Polizei auf einer typischen Anreisestraße zu einem Festival eine Kontrollstelle aufbaut und alle dort vorbeikommenden Fahrzeuge incl. Insassen und Gepäck "unter die Lupe nimmt", dürfte das nach den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer gedeckt sein.

Mit Verdacht:
Wenn ein Verdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung von Personen und Sachen auch möglich. Und ein Verdacht lässt sich immer irgendwie generieren.

Davon trennen muss man den Vor-Ort-Test auf Konsum (Urinprobe, Spucktest o.ä.). Der ist immer freiwillig.
Es wäre mir aber völlig neu, wenn die Polizei andere Personen außer dem Fahrer zu einem freiwilligen Vor-Ort-Drogentest auffordern würde.
Wenn ein Verdacht vorliegt, kann der Fahrer zu einer Blutentnahme gezwungen werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ein Drogentest wäre, außer für den Fahrer, völlig sinnfrei - der beweist lediglich den KONSUM von Drogen, und dieser ist nicht strafbar. Beim Fahrer hingegen könnte damit eine Ordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) nachgewiesen werden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
monsterenergy11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn die Polizei auf einer typischen Anreisestraße zu einem Festival eine Kontrollstelle aufbaut und alle dort vorbeikommenden Fahrzeuge incl. Insassen und Gepäck "unter die Lupe nimmt", dürfte das nach den Polizeigesetzen der meisten Bundesländer gedeckt sein.


Bisher habe ich gelesen, dass bei der anlasslosen Kontrolle nur Personalien und Sachen wie Verbandskasten am Auto gecheckt werden dürfen. Für die weitere Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeug bräuchte es dann einen Grund, wie z.B. Cannabisgeruch, rote Augen, etc. oder einen Durchsuchungsbeschluss. Ist es möglich, dass die Polizei sowas wie einen "allgemeinen" Durchsuchungsbeschluss für alle Fahrzeuge hat, die in diese Richtung fahren? Oder wie genau sieht das mit den Polizeigesetzen aus? Geben die ihnen weitere Befugnisse über die man nichts weiß?

Tatsächlich kann ich mir nicht vorstellen, dass die meisten Leute, die Drogen auf ein Festival mitnehmen wollen, so fahrlässig damit umgehen und das Auto verdächtig wirken lassen. Das müsste heißen, dass Polizei und Zoll nur bei den wenigsten Anreisenden einen Grund haben dürften, das Auto zu durchsuchen. Die Zahlen und Berichterstattungen beweisen jedoch das Gegenteil. Heißt das, dass die bloße Anreise zu einem Festival schon einen Grund darstellt? Das klingt für mich nicht rechtens. Oder missachtet die Polizei und der Zoll einfach die geltenden Gesetze und durchsucht ohne Grund die Autos. Denn wenn 4 Freunde zu einem Festival fahren kann das meiner Meinung nach noch kein Grund dafür sein, dass sie Drogen dabei haben.

In dieser Situation wird man aber wahrscheinlich nicht viel sagen können, wenn die Polizei darauf besteht, das Auto zu durchsuchen. Sagen wir, sie finden dann nichts. Kann man rechtlich gegen die Beamten vorgehen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Was haben Sie denn an "Wenn ein Verdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung von Personen und Sachen auch möglich. Und ein Verdacht lässt sich immer irgendwie generieren." nicht verstanden?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31925 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
dass mit der bevorstehenden Legalisierung von Cannabis solche Kontrollen auch kulanter und weniger gründlich ausfallen oder generell überholt sind?
NÖ. Es wird auch jetzt nicht nur wegen C kontrolliert. :wink: .
Zitat (von monsterenergy11):
Warum hier nicht?
Dann und wann haben sie einen Verdacht und durchsuchen. Evtl. haben sie auch Anlass. Dort vermutlich immer. Man hat Erfahrung aus 25 Jahren.
Zitat (von monsterenergy11):
Tatsächlich kann ich mir nicht vorstellen,
Es geht auch anlasslos---weil man dort hin will. Ob solche Festivals ganz ohne Drogen gar nicht auszuhalten wären? Wäre das dann evtl. das Argument der erfolgreich Durchsuchten?
Zitat (von monsterenergy11):
Sagen wir, sie finden dann nichts. Kann man rechtlich gegen die Beamten vorgehen?
Wogegen? Du hast doch gelesen, dass sie durchaus einen Verdacht oder einen Anlass haben können oder auch ohne Anlass durchsuchen dürfen.

Dagegen vorgehen, weil sie mal nichts fanden ?- Seltsames Rechtsverständnis.
Zitat (von monsterenergy11):
Denn wenn 4 Freunde zu einem Festival fahren kann das meiner Meinung nach noch kein Grund dafür sein, dass sie Drogen dabei haben.
Stimmt. Es geht dort nicht nach deiner Meinung. Evtl. haben die Polizisten trotzdem einen Verdacht...und einen Anlass sowieso--- der sich dann eben auch mal nicht bestätigt. Die Polizisten kennen die 4 im T4 vermutlich nicht. Sind T4 auffällige KFZ für Drogenkontrolleure?

-- Editiert von Moderator am 22.07.2022 15:19

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)

Für die Durchsuchung eines Autos braucht man keinen Durchsuchungsbeschluss. Der ist nur bei Wohnungen notwendig.

Polizeirecht ist Landesrecht - jedes Bundesland hat eigene Vorschriften. Ich nehmen mal Baden-Württemberg als Beispiel (klick):
Durchsuchung ist §35 geregelt. Wenn Sie da Nr. 7 anschauen und sich dann zu §27 Abs. 1 Nr. 5 durchklicken, sehen Sie, dass an Kontrollstellen, die zur Verhinderung von erheblichen Straftaten eingerichtet sind, auch ohne Verdacht durchsucht werden kann. Die Verhinderung von Straftaten reicht als Grund.
Ansonsten ist halt in §35 Nr. 3 geregelt, dass ein auf Tatsachen gestützter Verdacht ausreicht, um auch sonst eine Durchsuchung von Auto und Gepäck zu rechtfertigen.

Ich erwähnte bereits:
Die rechtliche Hürden zur Durchsuchung von Personen und Sachen (auch Auto=Sache) außerhalb von Wohnungen sind sehr, sehr niedrig.

Zitat:
In dieser Situation wird man aber wahrscheinlich nicht viel sagen können, wenn die Polizei darauf besteht, das Auto zu durchsuchen. Sagen wir, sie finden dann nichts. Kann man rechtlich gegen die Beamten vorgehen?

Vorgehen: Ja
Vorgehen mit Erfolgsaussicht: Nein, denn es hat ja der Verdacht gereicht. Ob sich der Verdacht nachher bestätigt, ist egal. Und jeder halbwegs mittelmäßige Polizist wird etwas aus dem Ärmel schütteln können, warum er einen Verdacht hatte.

Zitat:
Tatsächlich kann ich mir nicht vorstellen, dass die meisten Leute, die Drogen auf ein Festival mitnehmen wollen, so fahrlässig damit umgehen und das Auto verdächtig wirken lassen.

Ich sag das mal ganz allgemein: Es gibt genug Leute, die einfach nicht intelligent genug sind, die Drogen gut genug zu verstecken. Und es gibt Leute, die aufgrund des (jahrelangen) Drogenkonsums nicht mehr in der Lage sind, die Drogen gut genug zu verstecken. Und oft wird die Polizei unterschätzt. Besondere geistige Fähigkeiten sind kein Einstellungskriterium - aber in Sachen "Lernfähigkeit" und "aus Erfahrung schöpfen" sind Polizisten halt ziemlich gut. Die wissen halt beim wem sie wo und wonach suchen müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2276 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
Für die weitere Kontrolle von Personen, Gepäck und Fahrzeug bräuchte es dann einen Grund


Polizist 1: "Kollege, guck mal...sind die Pupillen von dem Fahrer wirklich so groß oder täusche ich mich da?"
Polizist 2: "Ne, hast Recht...sieht verdächtig aus..."

Und schon hast Du Deinen Verdacht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
monsterenergy11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was haben Sie denn an "Wenn ein Verdacht vorliegt, ist eine Durchsuchung von Personen und Sachen auch möglich. Und ein Verdacht lässt sich immer irgendwie generieren." nicht verstanden?


Was ich daran nicht verstanden hatte war, wie ein solcher Verdacht definiert wird. Natürlich, jetzt, wo ich verstanden habe, dass der Polizist quasi alles behaupten kann, ist es klarer geworden. Ob man das so hinnehmen sollte oder nicht lasse ich stehen. Gut für den Bürger ist das jedenfalls nicht.

Zitat (von Anami):
Dagegen vorgehen, weil sie mal nichts fanden ?- Seltsames Rechtsverständnis.


Mir ging es darum, dass man dagegen vorgehen kann, wenn kein einleuchtender Grund genannt wird, der zur Durchsuchung führt. Wenn es weitere Gesetzte auf Landesebene dazu gibt, dann erübrigt sich das natürlich. Aber ich finde nicht, dass es sich rechtlich besonders gut geregelt anhört, dass der Polizist ALLES als Grund nehmen darf. Sie tragen eine Sonnenbrille, also haben Sie gekifft. Sie fahren auf ein Festival, also haben Sie MDMA dabei. Sie haben Bier im Kofferraum, deshalb ist der Fahrer betrunken. Und so wie es klingt kann er das ja. Wenn das für dich ein gutes Rechtsverständnis ist, dann sind wir da nicht gleicher Meinung.

Danke für die Antworten @drkabo
Die Landesregelungen machen es leider nicht transparenter für den Bürger. Schade, dass man sich also kaum gegen Willkür von Seiten der Polizei wehren kann. Im rechtlichen Sinne ist es eventuell keine Willkür, weil der Polizist ja angibt, einen Grund zu haben. Betrachten wir es aber als Mensch und nicht als Jurist ist es natürlich willkürlich, dass quasi alles als Grund gewertet werden kann, um Leute zu durchsuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31925 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
Gut für den Bürger ist das jedenfalls nicht.
Ich meine, doch. Das kann durchaus für sehr viele Bürger sehr gut sein. Ist es grundsätzlich auch. Was meinst du, was soll verhindert/vermieden werden durch solche Kontrollen?
Zitat (von monsterenergy11):
wenn kein einleuchtender Grund genannt wird, der zur Durchsuchung führt.
Was hast du immer mit *Grund*? Die Polizei darf einen Verdacht haben und kontrollieren. Sie darf einen Anlass haben und kontrollieren.
Zitat (von monsterenergy11):
dass der Polizist ALLES als Grund nehmen darf.
ALLES darf und wird er nicht *nehmen*.
Zitat (von monsterenergy11):
Sie tragen eine Sonnenbrille, also haben Sie gekifft. Sie fahren auf ein Festival, also haben Sie MDMA dabei. Sie haben Bier im Kofferraum, deshalb ist der Fahrer betrunken.
Das ist Unsinn. Das sagt kein Polizist.
Zitat (von monsterenergy11):
Und so wie es klingt kann er das ja.
NÖ. Das klingt nicht so und er wird es nicht tun. Die Polizei kontrolliert und fragt evtl.
Zitat (von monsterenergy11):
Wenn das für dich ein gutes Rechtsverständnis ist,
Moment.
Zitat (von Anami):
Dagegen vorgehen, weil sie mal nichts fanden ?-
Das wäre dein seltsames Rechtsverständnis.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
monsterenergy11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, die Frage ist geklärt. Dich weiterhin über meine Formulierungen austauschen und aufregen darfst du dich gerne mit deiner Ehefrau oder deinem Ehemann. Neben dem willkürlichen Einsatz von Polizei- und Zollbeamten, welche du im übrigen auch bezahlst, ist wohl die Freundlichkeit der Deutschen der Top-*Grund* dafür, das Land möglichst bald zu verlassen.

Danke für eure Zeit und besonderen Dank an drkabo.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Die Landesregelungen machen es leider nicht transparenter für den Bürger.
Tun Sie das nicht? Der Begriff der "Gefahr" sowie der Begriff des "Verdachts" wird durch viele Jahrzehnte alte Rechtsprechung weiter definiert. Wann auch ohne Verdacht/Gefahr eine Kontrolle möglich ist, kann man in den Landesregelungen ebenfalls nachlesen. Soweit dabei Begriffe auftauchen, die wieder unterschiedlich interpretiert werden könnten, werden diese entweder an anderer Stelle genauer definiert oder werden durch die Rechtsprechung weiter konkretisiert.

In dem Bereich der polizeilichen Gefahrenabwehr, die tagtäglich mit immer neuen Sachverhalten konfrontiert ist, die aber alle von den bestehenden Polizeigesetzen irgendwie erfasst werden können sollen, ist es (leider) aus praktischen Gründen notwendig, dass die polizeilichen Befugnisse nicht bis in das allerletzte Detail gesetzlich geregelt sind, sondern manche Begriffe etwas "schwammig" bleiben müssen und dann erst im Einzelfall auf ihr Vorliegen geprüft werden können. Aufgrund der schon genannten Rechtsprechung und den relevanten verfassungsrechtlichen Vorgaben sind diese Begriffe am Ende aber gar nicht soooo schwammig (und schon gar nicht dem Belieben der Polizei überlassen, wie Sie das vielleicht befürchten.

Zitat:
Aber ich finde nicht, dass es sich rechtlich besonders gut geregelt anhört, dass der Polizist ALLES als Grund nehmen darf. Sie tragen eine Sonnenbrille, also haben Sie gekifft. Sie fahren auf ein Festival, also haben Sie MDMA dabei. Sie haben Bier im Kofferraum, deshalb ist der Fahrer betrunken.
Der Polizist darf nicht alles als Grund heranziehen. Es müssten (bei Maßnahmen, die eine Gefahr bzw. einen Verdacht verlangen) tatsächliche, einzelfallbezogene Anhaltspunkte dafür vorliegen, für die es einen "Erfahrungsatz" gibt, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit Drogen mitgeführt werden. Die von Ihnen genannten Szenarien rechtfertigen solche Annahmen jeweils NICHT. Bekanntermaßen hat die Polizei auch nichts gegen Autofahrer mit Sonnenbrille auf der Nase und Bier im Kofferraum. Diese Umstände lassen (nach polizeilichen Erfahrungssätzen) absolut keine Schlüsse auf den akuten Einfluss von Alkohol/THC auf den Fahrer zu. Dementsprechend handelt die Polizei dann auch nicht.

Zitat:
Gut für den Bürger ist das jedenfalls nicht.
Die Medaille hat zwei Seiten. So mancher Bürger hat durchaus ein Interesse daran, dass die Polizei effektiv arbeiten kann und schwere Straftaten verhindert werden.

Zitat:
Neben dem willkürlichen Einsatz von Polizei- und Zollbeamten, welche du im übrigen auch bezahlst
Sie wollen anscheinend suggerieren, dass der Einsatz hier "blind" erfolgt und staatliche Ressourcen verschwenderisch eingesetzt werden. Das sehe ich nicht so. Die Erfolgsquote der Polizei bei solchen Einsätzen (und das obwohl solche Kontrollen im Voraus absehbar sind!) gibt diesen Maßnahmen Recht. Nirgendwo sonst kann die Polizei mit so wenig Aufwand so viel illegale Verbreitung von Betäubungsmitteln eindämmen.

Zitat:
Wenn ich in Berlin im Park einen Joint dabei habe, ist das der Polizei meistens ja auch ziemlich egal. Warum hier nicht?
So ganz "egal" ist es auch in Berlin der Polizei nicht, wenn diese Sie beim Spaziergang mit illegal besessenen Betäubungsmitteln erwischt. Berlin ist in vielerlei Hinsicht aber sowieso ein Sonderfall und eignet sich nicht als Vergleich für den Rest des Landes. Auch ansonsten ist der Vergleich nicht besonders gut. Bei einem Techno/Trance/Hardcore-Festival werden mit Sicherheit noch ganz andere Drogen mitgeführt als ein Joint. Auch für die Menge gilt das. Bei so einem Festival gibt es auch direkt immer Gelegenheit zum Verkauf (!) und es befinden sich direkt neben Ihnen weitere Festival-Besucher, die durch den Drogenkonsum gestört werden. Auf einem solchen Festival mit wenig Schlag, schlechter Ernährung, schlechten Sanitäterbedingungen, direkte Sonneneinstrahlung, hohen Temperaturen und einem gehörigen (Mischkonsum) sind gesundheitliche Gefahren auch größer als beim Parkspaziergang. Bei 70.000 Besuchern (plus Personal) in einem Dorf mit 500 Einwohnern kommt der örtliche Rettungsdienst dann durchaus auch an seine Grenzen. Über einen riesigen Festival- und Campingplatz fährt man dann auch nicht so einfach mit dem Rettungswagen.

Sie haben sich an der Kostenbelastung und Ressorucenverwendung gestört. Mit dieser polizeilichen Vorgehensweise wird die örtliche Notaufnahme aber ganz spürbar entlastet.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119424 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
Mir ging es darum, dass man dagegen vorgehen kann, wenn kein einleuchtender Grund genannt wird, der zur Durchsuchung führt.

Nichts.

Denn zum einen ist es vollkommen irrelevant ob Verdächtigen / Beschuldigten irgendwas einleuchtend ist.
Zum anderen wird die Maßnahme durchgeführt, ein "Widerstand gegen die Staatsgewalt" seitens der Verdächtigen / Beschuldigten wird entsprechend beantwortet.



Zitat (von monsterenergy11):
Schade, dass man sich also kaum gegen Willkür von Seiten der Polizei wehren kann.

Das kann man durchaus.



Zitat (von monsterenergy11):
Im rechtlichen Sinne ist es eventuell keine Willkür,

Dann gibt es auch keine Willkür.



Zitat (von monsterenergy11):
Betrachten wir es aber als Mensch





Zitat (von monsterenergy11):
Neben dem willkürlichen Einsatz von Polizei- und Zollbeamten,

Davon ist mir nichts bekannt, zumal die unter großen Kapazitätsproblemen leiden.
Gibt es da valide Beispiele?
Oder geht es da um die "gefühlte Willkür"? Die wäre denn auf der gleichen Ebene wie die "gefühlte Temperatur" bei Frauen ...



Zitat (von monsterenergy11):
ist wohl die Freundlichkeit der Deutschen der Top-*Grund* dafür, das Land möglichst bald zu verlassen.

Dann gibt es diverse Länder die man meiden sollte (z.B. Spanien, USA, ...), weil das was hier schon weinerlich als "Polizeigewalt" bezeichnet wird, dort als (übliche) Aufforderung gilt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31925 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von monsterenergy11):
Neben dem willkürlichen Einsatz von Polizei- und Zollbeamten, welche du im übrigen auch bezahlst,
Ach was. Hattest du den Unterschied zwischen Willkür, Anlass und Verdacht doch nicht verstanden?
Es wäre mir neu, dass das ein *Topgrund* wäre, D zu verlassen. Aber wer will, kann doch gehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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