E-Mail-Anbieter blockt Emails an mich

4. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Amselchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail-Anbieter blockt Emails an mich

Hallo,
ich habe aktuell ein Problem mit meinen E-Mail-Anbieter (freenet.de), dieser blockt automatisch Emails die an meine Emailadresse geschickt werden.
Ganz genau geht es um ein Spiel dessen Entwickler offenbar in Russland sitzen. Wenn ich mich einloggen möchte erhalte ich normalerweise einen Bestätigungs-Code an meine Emailadresse geschickt, mit dem Code kann ich mich dann einloggen, diese Email kommt nun aber nicht mehr an und wird blockiert. Laut freenet müssen sie dies machen auf Grund der Sanktionen und zum Schutz vor Cyberangriffen. Gibt es da irgendwas dass ich machen kann?

-- Editiert von User am 4. Januar 2023 10:54

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da irgendwas dass ich machen kann?


Man sucht sich einen anderen Anbieter.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Amselchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Man sucht sich einen anderen Anbieter.

Problem ist es ist nicht möglich die Emailadresse zu ändern in dem Spiel

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Dann müssen Sie sich jetzt aussuchen, ob Sie sich bei dem Spiel einfach neu und mit einer anderen Mailadresse registrieren, ob Sie dem Spieleanbieter schreiben und um Hilfe in diesem speziellen Fall bitten oder ob Sie sich einen Anwalt nehmen und gegen einen großen Konzern bei komplizierter Rechtslage klagen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Amselchen):
Laut freenet müssen sie dies machen auf Grund der Sanktionen

Da mögen sie doch mal die dazugehörigen Rechtsgrundlagen benennen.



Zitat (von Amselchen):
und zum Schutz vor Cyberangriffen

Das wäre in der Tat ein veritabler Grund.



Zitat (von Amselchen):
es ist nicht möglich die Emailadresse zu ändern in dem Spiel

Was ist denn das für ein unseröser und inkompetenter Verein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Amselchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was ist denn das für ein unseröser und inkompetenter Verein?

Tja was soll man machen. Um die Mailadresse zu ändern wollen die einen Zahlungsbeleg, den habe ich aber nicht mehr (das Konto mit dem ich damals bezahlt habe existiert seit 2017 nicht mehr). Hab also keinen Beleg, hätte ja auch niemals damit gerechnet auf so ein Problem zu stoßen.

Schätze mal der Account ist dann futsch, zumindest so lange bis die Sanktionen wegfallen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Amselchen):
Hab also keinen Beleg

Ok, es ginge also, nur liegen aktuell die Voraussetzungen nicht vor ...



Zitat (von Amselchen):
zumindest so lange bis die Sanktionen wegfallen.

Wie gesagt, das mit den Sanktionen ist wohl Unfug.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da mögen sie doch mal die dazugehörigen Rechtsgrundlagen benennen.
Die könnten wohl in der Außenwirtschaftsverordnung zu finden sein.

Erst vor wenigen Stunden wurde ein Strafverfahren gegen Jemanden eingeleitet der PRIVAT eine CD von Jemandem aus Russland gekauft hat.

Es ist schon sehr gut vorstellbar, dass hier die Sanktionen/Aussenwirtschaftsverordnung die Geschäftsbeziehung des TE untersagen. Ein Einloggen und nutzen des Spieles könnte da evtl genau so zu einem Starfverfahren führen wie bei dem CD Käufer...

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Erst vor wenigen Stunden wurde ein Strafverfahren gegen Jemanden eingeleitet der PRIVAT eine CD von Jemandem aus Russland gekauft hat.

Da wäre mal eine Quelle sehr sinnvoll ...


Ich kenn im übrigen diverse Fälle wo ein Strafverfahren gegen Jemanden eingeleitet der privat eine CD von Jemandem aus Deutschland gekauft hat...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Zitat:
Ich kenn im übrigen diverse Fälle wo ein Strafverfahren gegen Jemanden eingeleitet der privat eine CD von Jemandem aus Deutschland gekauft hat...
Kommt ja dann auch auf den Inhalt drauf an, dann kann das ganz schnell gehen!

hier mal der Artikel zumindest von T-Online, ist abert auch auf andeen Seiten zu finden:

Eine zwölf Euro teure CD ist einem 48-Jährigen aus Hannover zum Verhängnis geworden: Denn sie ist aus Russland – und ihr Kauf daher ein Verstoß gegen das Wirtschaftsembargo. Wie der Betroffene der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" (HAZ) erzählte, hatte er im Internet eine seltene CD gesucht.

Weil die nicht mehr im Handel erhältlich sei, habe er sich in einem Forum auf einen Handel mit einer Privatperson eingelassen – einer Privatperson aus Russland. Alles inklusive zahlte er dem Mann dem Bericht zufolge rund 30 Euro und wartete. Vergeblich.

Im November, knapp zwei Monate nach dem Kauf, wurde er dem Bericht zufolge zum Zoll zitiert. Dort sei dann der Tonträger beschlagnahmt worden.
Strafverfahren wegen CD-Kauf

Der nächste Schritt folgte demnach kurz vor Weihnachten. Ein Brief flatterte ins Haus: "Anhörung im Strafverfahren", zitiert die "HAZ", und: "Paragraf 18 Abs. 1 Nr. 1a) AWG i.V.m. Artikel 3i Abs 1 i.V.m. Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr.833/2014". Er soll also gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) verstoßen haben. Sein Einspruch, er habe nicht vorsätzlich gehandelt, habe ihn nicht vor dem Verfahren retten können.

Dennoch sollte ihn sein CD-Kauf nicht ins Gefängnis bringen: Zwar stehen auf vorsätzliche Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz drei Monate bis hin zu fünf Jahre Haft – fahrlässige Verstöße werden dem AWG zufolge jedoch als Ordnungswidrigkeit gehandelt, womit es bei einer Geldstrafe bleiben sollte.

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#10
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Dass freenet.de Mails aus Russland blockiert, war mal vor 6-8 Monaten so. Das ist aber längst wieder aufgehoben. Man sollte also mal die Einstellungen für sein persönliches Postfach überprüfen, welche Mails dort als Spam gewertet werden und ob diese sofort gelöscht werden.

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#11
 Von 
Amselchen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Dass freenet.de Mails aus Russland blockiert, war mal vor 6-8 Monaten so. Das ist aber längst wieder aufgehoben. Man sollte also mal die Einstellungen für sein persönliches Postfach überprüfen, welche Mails dort als Spam gewertet werden und ob diese sofort gelöscht werden.

Nein wird definitiv von denen blockiert. Habe entsprechende Emailadressen auch schon auf die Whitelist gesetzt und Spam landet sowieso nur im Spamordner und wird nicht direkt gelöscht.

Hab denen jetzt nochmal eine Mail geschrieben und gefragt auf welcher Rechtsgrundlage da geblockt wird, mal sehen was zurück kommt. Die erste Antwort war nur der Standard Textblock.

"Sehr geehrter Herr *****,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund des andauernden Krieges in der Ukraine besteht zurzeit eine erhöhte Gefahr von Cyberangriffen aus den beteiligten Ländern. Als Anbieter kritischer Infrastruktur ist freenet seitens deutscher Behörden angehalten, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, die leider auch zur Folge haben können, dass der E-Mail-Versand und -Empfang in diese Länder zeitweise nicht möglich ist. Wir bedauern diesen Umstand sehr und hoffen möglichst bald wieder hier zur Normalität übergehen können.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr freenet.de Team"

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