Ebay Kleinanzeigen Kauf eskaliert, was nun?

10. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.08.2019 14:55:38
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen Kauf eskaliert, was nun?

Hallo, ich habe mein Gebrachtes Notebook in Ebay Kleinanzeigen verkauft, in der Beschreibung war auch angegeben das das Gerät Gebrauchsspuren hat. (Deshalb wurde das Notebook unter dem Gebrauchswert angeboten)
Ein Käufer holte das Gerät ab, schaute sich Dieses an und zahlte bar.

2 Tage später erhielt ich eine E-Mail von Käufer, diese bemängelte die Tropfen (Nagellack von meiner Frau) auf dem Display (Der Käufer hätte dies bei Abholung nicht gesehen), nach langen hin und her (habe ich nachgegeben) man einigte sich auf eine Rückzahlung von 10 € (Diese wurden direkt überweisen).
Ein Paar tage später kam erneut eine Email vom Käufer, dieser teilte mit das die Tropfen auch nicht mit BENZIN oder einem Messer zu entfernen waren.
Der Käufer wollte das Gerät zurückgeben und das Geld wiederbekommen, unangemeldet stand dieser bei mir vor der Tür.
Das Notebook, hatte durch die Behandlung mit Benzin und Messer, nun extreme Spuren auf dem Display.
Ich verweigerte die Rücknahme, der Käufer zog beleidigt ab.

Nun kam erneut eine Mail, der Käufer droht mit einem Anwalt, und einer Anzeige wegen Betrugs. Des Weiteren müsse ich die Anwaltskosten Tragen.



Habe ich mich richtig verhalten?
Bin ich im Recht?
Was sollte ich nun machen?

Notfall oder generelle Fragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Habe ich mich richtig verhalten?

Nö, man hätte sich schon beim ersten Mal in Schweigen hüllen sollen.
Er hats besichtigt, er hat so gekauft - Ende der Fahnenstange ...



Zitat (von Darween1991):
Bin ich im Recht?

Klar.
Wer so blöde ist, mit Benzin auf dem Display rumzuschrubben und mit dem Messer auf dem Display rumzukratzen, muss mit den Folgen alleine leben.



Zitat (von Darween1991):
Was sollte ich nun machen?

Kommunikation erst mal einstellen, seine Inkompetenz ist alleine sein Problem


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Darween1991):
Nun kam erneut eine Mail, der Käufer droht mit einem Anwalt, und einer Anzeige wegen Betrugs. Des Weiteren müsse ich die Anwaltskosten Tragen.


Drohung = Nicht einschüchtern lassen
Anzeige = Jeder kann alles anzeigen = Davor sollt eman keine Angst haben
Kosten = Das ist an Bedingungen geknüpft die derzeit nicht erfüllt sind.

Kommunikation mit Käufer einstellen. Sein Gerät, sein Problem

Zitat (von Harry van Sell):
Wer so blöde ist, mit Benzin auf dem Display rumzuschrubben und mit dem Messer auf dem Display rumzukratzen, muss mit den Folgen alleine leben.
Definitiv

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Andererseits hätte der Käufer aber durchaus die seinerzeitige Übernahme verweigern können!

Nagellacktropfen auf dem Display sind keine Gebrauchsspuren sondern Beschädigungen. Je nach dem wo und wie viele Tropfen sich auf dem Display befinden kann der Nutzwert des Gerätes erheblich eingeschränkt sein.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
2 Tage später erhielt ich eine E-Mail von Käufer, diese bemängelte die Tropfen (Nagellack von meiner Frau) auf dem Display (Der Käufer hätte dies bei Abholung nicht gesehen)
Ich eiss nicht, wieso Anderen noch nichts dazu gesagt haben, aber der Nagellack ist schon ein Mangel, der hätte erwähnt werden MÜSSEN! Er muss nicht vom K gesehen werden, sondern vom VK expilziet genant werden!

Nachdem das nicht geschehen ist, kann man durchaus auch mal darüber nachdenken, ob sich der VK nicht strafbar gemacht hat. Arglist kann man hier dem VK schon uterstellen, denn der Nagellack geht sicher nicht mehr unter "Gerauchsspuren" durch, vorallem nicht da dieser dem VK kannt war...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Nachdem das nicht geschehen ist, kann man durchaus auch mal darüber nachdenken, ob sich der VK nicht strafbar gemacht hat.

Nö, der Käufer konnte und hat das Gerät vor Kauf besichtigt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Im übrigen war das Thema Nagellack mit der 10EUR Zahlung erledigt.

Wenn der Käufer nun selbst Hand anlegt - seine Schuld.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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