Hallo zusammen ,
Bin neu hier und brauche euren Rat.
Folgende Situation :
Ich meine Freundin und ihr Sohn (jetzt 17)ziehen zusammen , nach fast 4 Jahren beschließt sie Hals über Kopf auszuziehen. Ich bleibe in der Wohnung jetzt alleine , das ist ok. Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Es ist ein älteres Haus wo Nachtspeicheöffen verbaut sind. ( die verbrauchen viel Strom, das ist klar.) Der Strom Vertrag ist auch auf uns beide angemeldet. Ich habe mir alle Zählerstände aufgeschrieben mit ihr zusammen. Die Nebenkosten Abrechnung kommt Ende des Jahres . Die Abrechnung vom Stromanbieter hab ich sofort gemacht und es kamm zu einer Nachzahlung von 1160€ ( es wurde monatlich ohne Rückstände dauerhaft bezahlt) . Wir habe ein Kamin im Haus womit wir die Stromkosten für das heizen niedrig gehalten haben. Nach einem Bandscheiben Vorfall konnte ich mich nicht mehr darum kümmern. Deswegen mussten zwangsläufig die Heizkörper in Betrieb genommen werden. Deswegen die hohe Nachzahlung .
Wie wird das Ganze jetzt aufgeteilt ? Auf uns beide ? Oder auf die 3 Personen die im Haushalt gelebt haben ?
-- Editiert von Moderator topic am 13.07.2021 16:36
-- Thema wurde verschoben am 13.07.2021 16:36
Eheähnliche Gemeinschaft 3 Personen
Von wem soll hier in welchem Zusammenhang irgendetwas aufgeteilt werden?
Eine Stromrechnung bezahlt der Auftraggeber/Vertragspartner. Dem Anbieter ist es egal, woher er sein Geld bekommt. Wird die Summe nicht bezahlt, wird er gegen euch beide Vollstreckungsmaßnahmen überprüfen und dort zupacken, wo er am schnellsten zu Geld kommt.
Ob du einen zivilrechtlichen Anspruch gegen deine Ex-Mitbewohnerin geltend machen könntest? Keine Ahnung. Da bist du hier im falschen Unterforum. Mit Familienrecht hat das nicht wirklich etwas zu tun.
Danke für die Antwort
In welches Forum gehört das den , Ka sry
Ich weiß das sich das Geld so oder so holen , ich werde das auch bezahlen , so ist das nicht .
Wollte halt nur wissen ob der Junge anteilsmäßig mit gezählt wird oder nicht , schließlich war ich alleine und die zu zweit.
Wir wollen es unter uns klären und ich wissen was richtig ist .
-- Editiert von WalSa am 12.07.2021 08:48
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Das kommt auf den Kontext an. Nach deiner Schilderung gibt es aber scheinbar gar kein rechtliches Problem. Wenn du die Rechnung bezahlst, gibt es kein Problem mit dem Stromanbieter. Wenn ihr euch untereinander einigt, gibt es auch kein Problem zwischen euch. In welcher Höhe ihr euch über die Aufteilung einer Gesamtschuld einigt, darüber gibt es nach meiner Auffassung allenfalls allgemeine gesetzliche Regelungen, z.B. § 426 BGB.Zitat :In welches Forum gehört das den
Danke
Und jetzt?
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