Sehr geehrte Damen und Herren,
meine ehemalige Firma wurde auf gegeben, die neue Firma die die Räumlichkeiten übernommen haben habe mich als Angestellten übernommen und meine persönlichen Sachen wie Eigentüme verblieben da. In meinem Urlaub wurde ich dann gekündigt, Schlösser wurden ausgetauscht und trotz mehrfacher Aufforderung wurde mir kein Termin zur Abholung genannt. Ich benötige dringend diese Sachen, was kann ich jetzt tun? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Ehemaliger Arbeitgeber rückt Eigentum nicht raus
24. April 2019
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Frage vom 24. April 2019 | 11:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger Arbeitgeber rückt Eigentum nicht raus
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#1
Antwort vom 24. April 2019 | 11:26
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitatmehrfacher Aufforderung wurde mir kein Termin zur Abholung genannt. Ich benötige dringend diese Sachen, was kann ich jetzt tun? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar. :
Schriftlich nachweisbar die Herausgabe unter angemessener Fristsetzung fordern. Ankündigen, bei Ablauf der Frist eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten (und dies dann auch tun).
#2
Antwort vom 24. April 2019 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (38365 Beiträge, 13981x hilfreich)
Um was handelt es sich denn überhaupt? Was haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 24. April 2019 | 15:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUm was handelt es sich denn überhaupt? Was haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen? :
wirdwerden[/
Wie oben geschrieben war das mal meine Firma und daher ist z. B. Pc und Werkzeug noch da!
#4
Antwort vom 24. April 2019 | 16:36
Von
Status: Unbeschreiblich (38365 Beiträge, 13981x hilfreich)
Dass Du Eigentümer warst, dass geht da nicht so klar hervor. Und dann stellt sich die Frage, was da verkauft worden ist.
wirdwerden
#5
Antwort vom 24. April 2019 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatund meine persönlichen Sachen wie Eigentüme verblieben da. :
Dann würde ich als erstes mal prüfen, ob die nicht mit verkauft / mit übenommen wurden.
Der zweite Schritt wäre dann, zu überlegen, wie man die Behauptung, dass die Sachen noch dort seien bewiesen werden könnte.
Parallel dazu dann die gerichtsfeste Aufforderung, das man die Sachen herauszugeben hat.
#6
Antwort vom 25. April 2019 | 12:07
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Mir wäre kein Gesetz bekannt, was das Mitbringen persönlicher Gegenstände zum Arbeitsplatz verbietet. Entsprechend Frage ich mich, wieso man eine solche durchaus provokante Frage stellen muss?ZitatWas haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen? :
Ich kenne ihren Arbeitsplatz nicht, bei mir ist es jedoch üblich aller Hand persönlicher Gegenstände am Arbeitsplatz zu haben. Und wenn es nur das Müsli für die Pausen ist.
#7
Antwort vom 25. April 2019 | 13:08
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
Zitatbei mir ist es jedoch üblich aller Hand persönlicher Gegenstände am Arbeitsplatz zu haben. :
Tja, das ist Einzelfallabhängig.
ZitatMir wäre kein Gesetz bekannt, was das Mitbringen persönlicher Gegenstände zum Arbeitsplatz verbietet :
Kommt darauf an, wo genau man arbeitet, was genau man arbeitet.
#8
Antwort vom 25. April 2019 | 13:42
Von
Status: Unbeschreiblich (38365 Beiträge, 13981x hilfreich)
....und was der Arbeitgeber dazu sagt.
wirdwerden
#9
Antwort vom 25. April 2019 | 14:35
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatTja, das ist Einzelfallabhängig. :
Sicherlich. Wenn der Einzelfall dann jedoch erfahrungsgemäß 99,X% der Praxis ausmacht, ist es fragwürdig ob es diesbezüglich unaufgefordert Diskussionsbedarf gibt. Kann natürlich sein, dass unser TE mit seinem, verbotenerweise, selbst mitgebrachten Werkzeugen Reaktoren zurückgebaut hat. Wer weiß.
Zitat....und was der Arbeitgeber dazu sagt. :
Mir wäre, mit angemessener Phantasie, kein Szenario geläufig, in welchem Eigentum allein durch widerrechtliches mitbringen übertragen wird.
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