Ehemaliger Arbeitgeber rückt Eigentum nicht raus

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go513751-42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger Arbeitgeber rückt Eigentum nicht raus

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine ehemalige Firma wurde auf gegeben, die neue Firma die die Räumlichkeiten übernommen haben habe mich als Angestellten übernommen und meine persönlichen Sachen wie Eigentüme verblieben da. In meinem Urlaub wurde ich dann gekündigt, Schlösser wurden ausgetauscht und trotz mehrfacher Aufforderung wurde mir kein Termin zur Abholung genannt. Ich benötige dringend diese Sachen, was kann ich jetzt tun? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von go513751-42):
mehrfacher Aufforderung wurde mir kein Termin zur Abholung genannt. Ich benötige dringend diese Sachen, was kann ich jetzt tun? Ich bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.


Schriftlich nachweisbar die Herausgabe unter angemessener Fristsetzung fordern. Ankündigen, bei Ablauf der Frist eine Anzeige wegen Unterschlagung zu erstatten (und dies dann auch tun).

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Um was handelt es sich denn überhaupt? Was haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen?

wirdwerden

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#3
 Von 
go513751-42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Um was handelt es sich denn überhaupt? Was haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen?

wirdwerden[/


Wie oben geschrieben war das mal meine Firma und daher ist z. B. Pc und Werkzeug noch da!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Dass Du Eigentümer warst, dass geht da nicht so klar hervor. Und dann stellt sich die Frage, was da verkauft worden ist.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go513751-42):
und meine persönlichen Sachen wie Eigentüme verblieben da.

Dann würde ich als erstes mal prüfen, ob die nicht mit verkauft / mit übenommen wurden.
Der zweite Schritt wäre dann, zu überlegen, wie man die Behauptung, dass die Sachen noch dort seien bewiesen werden könnte.

Parallel dazu dann die gerichtsfeste Aufforderung, das man die Sachen herauszugeben hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Was haben persönliche Sachen am Arbeitsplatz zu suchen?
Mir wäre kein Gesetz bekannt, was das Mitbringen persönlicher Gegenstände zum Arbeitsplatz verbietet. Entsprechend Frage ich mich, wieso man eine solche durchaus provokante Frage stellen muss?
Ich kenne ihren Arbeitsplatz nicht, bei mir ist es jedoch üblich aller Hand persönlicher Gegenstände am Arbeitsplatz zu haben. Und wenn es nur das Müsli für die Pausen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
bei mir ist es jedoch üblich aller Hand persönlicher Gegenstände am Arbeitsplatz zu haben.

Tja, das ist Einzelfallabhängig.



Zitat (von Guruhu):
Mir wäre kein Gesetz bekannt, was das Mitbringen persönlicher Gegenstände zum Arbeitsplatz verbietet

Kommt darauf an, wo genau man arbeitet, was genau man arbeitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

....und was der Arbeitgeber dazu sagt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Tja, das ist Einzelfallabhängig.


Sicherlich. Wenn der Einzelfall dann jedoch erfahrungsgemäß 99,X% der Praxis ausmacht, ist es fragwürdig ob es diesbezüglich unaufgefordert Diskussionsbedarf gibt. Kann natürlich sein, dass unser TE mit seinem, verbotenerweise, selbst mitgebrachten Werkzeugen Reaktoren zurückgebaut hat. Wer weiß.

Zitat (von wirdwerden):
....und was der Arbeitgeber dazu sagt.


Mir wäre, mit angemessener Phantasie, kein Szenario geläufig, in welchem Eigentum allein durch widerrechtliches mitbringen übertragen wird.

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