Ehrenamt / keine Gemeinnützigkeit / Mindestlohn

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)
Ehrenamt / keine Gemeinnützigkeit / Mindestlohn

Kann man ehrenamtlich beispielsweise für eine UG tätig sein? Die Gemeinnützigkeit wird angestrebt, Verfahren läuft aber noch. Liegt hier eine Umgehung des Mindestlohns vor?

Was, wenn der Ehrenamtler der Gesellschafter, nicht aber der Geschäftsführer ist?

Das Unternehmen schreibt Rechnungen für vom Ehrenamtler erbrachte Dienstleistungen. Vorsteuer wird ausgewiesen. Am Studensatz ist erkennbar, dass der Mindestlohn nicht drin ist.

Von welcher Seite könnte das Unternehmen Probleme bekommen?

PS: es geht nicht um mich, ich habe auf der Suche nach einem Dienstleister ein solches Unternehmen gefunden. Da sind auch tatsächlich Idealisten am Werk, ich mache mir aber etwas Sorgen, dass da was schief läuft.



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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wie soll denn eine UG gemeinnützig werden?

Ausnahmen für den Mindestlohn sind evtl. für den Bereich der Vereine vorgesehen, fix ist da aber noch nichts.

Auf den ersten Blick sieht es also ganz klar nach Umgehung des Mindestlohn aus, da kann eine Menge Ärger nachkommen (von der Nachzahlung bis hin zur Strafe).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie soll denn eine UG gemeinnützig werden? <hr size=1 noshade>

Wie jede andere GmbH auch ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nun ein Ehrenamtler wird nicht zum Ehrenamtler, indem er sich ein entsprechendes Schild umhängt. Genauso wenig, wie ein Affe zum Löwen mutiert, indem er sich das Schild umhängt.

Hier scheint es sich doch um eine Scheinselbständigkeit zu handeln, oder aber der "Ehrenamtler" ist eben selbständig als Unternehmer tätig, erbringt als solche auch Dienstleistungen. Anders sähe es aus, wenn der Ehrenamtler lediglich seine Kosten (Benzin, Papier, Druckerschwärze) in Rechnung stellt.

wirdwerden

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#4
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Mittlerweile wurde die Gemeinnützigkeit erteilt.

Es soll mit den Erträgen dieses "Geschäftszweigs" der andere "Geschäftszweig" subventioniert werden. Dieser macht viele Einsätze, die niemand bezahlt und ist daher auf Hilfe angewiesen. Daher auch die Gemeinnützigkeit, jetzt werden wohl auch entsprechend Spenden fließen.

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