Hallo,
ich habe eine Frage und vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen denn ich weiß hier nicht weiter:
Eine Bekannte von mir, ist am 01.07.2009 in die Insolvenz gegangen. Nun wurde eine Forderung gegen Sie geltend gemacht, die vor der Zeit des 01.07.2009 stammt. Es geht hier um einen Verkauf von Eintrittskarten die sie nicht liefern konnte.
Nun wurde im Jahr 2011 Klage erhoben in Form einer Klage. Die Klage wurde jedoch dem Anwalt meiner Bekannten zugestellt, der hat hierauf nicht reagiert und es ist nun ein Versäumnisurteil ergangen. Dieses wurde auch an meine Bekannte nicht weitergeleitet. Die Forderung ist unstreitig, jedoch stammt die Forderung noch vor der Insolvenz.
Der Gerichtsvollzieher will dies nicht akzeptieren und die Eidesstaatliche Versicherung abnehmen lassen. Hier jedoch droht eine Kontopfändung wenn die Kontodaten angegeben werden, obwohl sich meine Bekannte in der Insolvenz befindet und diese auch von dort aus stammt. Muss meine Bekannte die EV abgeben oder wie kann Sie sich hiergegen wehren. Muss Sie das Insolvenzgericht aufrufen? Die Insolvenzverwalterin fühlt sich nicht dafür verantwortlich.
Eidesstaatliche Versicherung abgeben
8. April 2012
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Frage vom 8. April 2012 | 14:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Eidesstaatliche Versicherung abgeben
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#1
Antwort vom 8. April 2012 | 16:08
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 507x hilfreich)
Zahlen wäre hier besser als Eingehungsbetrugsanzeige.
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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"
#2
Antwort vom 8. April 2012 | 16:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
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#3
Antwort vom 8. April 2012 | 21:07
Von
Status: Unbeschreiblich (38353 Beiträge, 13981x hilfreich)
Wenn es um einen Schaden handelt, der seinen Grund in einer kriminellen Handlung hat, dann ist dieser ohnehin außerhalb der Insolvenz abzuwickeln.
wirdwerden
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