Eidesstattliche Versicherung, dann kam Pfändung

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
KarstenO
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung, dann kam Pfändung

Hallo,
ich bin ziemlich aufgeregt, da wir heute eine Pfändung auf unsere Konten erhalten habe. Im Internet finde ich aber nur allgemeine Infos.
Wir haben ein Kind und nur noch 30 € in der Tasche. Mich würde interessieren, ob das alles so richtig ist.
Leider ist unsere Schuldnerberatung erst nächste Woche wieder offen. Ich wäre also sehr dankbar,
wenn mir jemand meine Fragen beantworten könnte.
Zu den Tatsachen: Wir haben einen Rechtsstreit verloren. Deshalb mussten wir 1100 € zahlen.
Das konnten wir nicht. Ich beziehe Hartz4 und meine Partnerin ist Studentin. Sie hat einen Minijob.
Auf eine Ratenzahlung ist der Gläubiger nicht eingegangen. Vor 2 Monaten mussten wir deshalb die eid. Versicherung abgeben.
Heute haben wir zwei Briefe erhalten, dass unsere beiden Girokonten von Ihm gepfändet sind.
Ich habe -300 € (Dispo 800 €), meine Partnerin -190 € (Dispo 600 €) auf dem Konto (oder nicht).
Durch einen Fehler vom Arbeitsamt habe ich mein Geld erst am 16.01 erhalten. Es fehlen aber immer noch 343 €. Außerdem hat er
(da ehemals unser Vermieter ) unser Kautionssparbuch in Höhe von 600 €.
Diese wollte er aber nicht einlösen.

Meine Fragen: darf er nach der eid. Versicherung trotzdem unsere Konten pfänden? Wir brauchen aber Geld zum Leben.
Ich kann ja beim Amtsgericht die Auszahlung meines Hartz4 Geldes beantragen.
Ich bin aber im Minus auf meinem Konto. Bekomme ich trotzdem etwas? Gleiches gilt für meine Partnerin.
Bleiben unsere Konten jetzt solange gepfändet, bis alles beglichen ist?

Vielen Dank im Voraus
Karsten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@KarstenO

Die Konten bleiben so lange gepfändet, bis dass die Pfändung vom Gläubiger aufgehoben wird. Dieses passiert, wenn Ihr entweder alles bezahlt habt, oder wenn Ihr Euch mit dem Gläubiger sonst irgendwie geeinigt habt.

ALG II ist eine Sozialleistung, die der 7-Tage-Schutzfrist nach § 54 SGB I unterliegt. Das heißt, innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang kannst Du über dieses Geld verfügen, wenn Du der Bank (durch Vorlage des Bewilligungsbescheides) nachweist, dass es sich eben um eine Sozialleistung handelt.

Deine Partnerin kann beim Amtsgericht die Freigabe des Kontos bis zur Höhe des unpfändbaren Betrages beantragen. Dafür sollte Sie direkt zu dem zuständigen Rechtspfleger beim Gericht gehen. Dieser wird ihr sicherlich bei der Formulierung des Antrages behilflich sein.

Als zusätzliches Problem ist hier sicher zu sehen, dass sich beide Konten im Minus befinden. Solange dieses der Fall ist, wird die Bank möglicherweise trotzdem kein Geld auszahlen, obwohl meines Erachtens auch von den Banken die Vorschriften zum Pfändungsschutz einzuhalten sind. Deren AGB's sagen zwar häufig etwas anderes aus, ob das aber zulässig ist, bin ich mir nicht wirklich sicher. Allerdings solltet Ihr Euch schon mal darauf einstellen, dass von der Bank die Dispokredite, möglicherweise sogar die Kontoverbindung insgesamt, gekündigt werden. Das ist leider gängige Praxis.

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, handelt es sich bei dem Gläubiger um Euren Ex-Vermieter. Dieser verfügt noch über Eure Kaution. Diese Kaution ist u.a. auch dafür gedacht, bei Beendigung des Mietverhältnis bestehende Zahlungsrückstände oder sonstige Forderungen des Vermieters zu decken. Damit hat er schon mal rund die Hälfte des geschuldeten Betrages erhalten. Ob er das Sparbuch auflösen möchte, oder nicht, ist letztendlich sein Problem. Was will er denn damit bezwecken, dass er einerseits den vollen Betrag von Euch einfordert und dann die Kaution wieder zurück zahlen muss? Oder sind da noch weitere Forderungen seinerseits zu erwarten?

Ich würde also dem Vermieter schriftlich die Aufrechnung nach § 387 BGB erklären und für den verbleibenden Restbetrag nochmals eine angemessene Ratenzahlung anbieten. Dabei solltet Ihr darauf hinweisen, dass der Vermieter ansonsten, auf Grund Eurer finanziellen Situation, auf unbestimmte Zeit gänzlich leer ausgehen wird. Daran wird er sicherlich auch kein Interesse haben, und seine Haltung überdenken.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#2
 Von 
KarstenO
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich war gleich bei meiner Bank und habe mein Geld bekommen.

Ich habe noch einige allgemeine Fragen: ist es normal, dass man eine eidesstattliche Versicherung verlang, die ja aussagt, dass man kein Geld hat und danach ein Konto pfändet? Müssen wir diese Kosten auch tragen? Wir hoch sind diese etwa? Meine Angst ist, dass er z.B. eine Gehaltspfändung, Taschenpfändung oder ähnliches versucht, obwohl es ja sinnlos ist, da wir echt nichts haben und dadurch nur die Gebühren steigen.

zum Kautionssparbuch: Es bestehen keine Forderungen weiter. Nebenkostenabrechnungen sind beglichen. Mietschulden etc. bestehen nicht. Er könnte, wenn er wollte. Er könnte auch eine Teilzahlung akzeptieren. Er will nicht. Wir wollten es gegenrechnen. Leider ohne Reaktion.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Die Aufrechnung müsste Ihr einfach nur schriftlich erklären. Der Gläubiger muss dieser nicht zustimmen, damit sie wirksam wird. Lies Dir einfach mal den § 387 BGB durch. Findest Du bei www.gesetze-im-internet.de


Gruß,

Axel

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