Eidesstattliche Versicherung - Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?

8. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?

Hallo,

ich habe einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Was passiert mir wenn ich diese abgebe, und ich in einem festen Arbeitsverhältnis stehe?
Bekomme ich nächsten Monat eine Lohnpfändung?
Ich hab mal etwas von Kontopfändung gehört.
Komme ich um die Abgabe herum,
obwohl ich die Schuldsumme nicht innerhalb der nächsten 6 Monate zurückzahlen kann?

Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Bei einer Eidesstattlichen Versicherung ist man verpflichtet, alle Vermögenswerte, Konten, Versicherungsguthaben, Einkünfte, Wertsachen, Forderungen usw. offen zu legen.
Daraus werden die Gläubiger befriedigt. Eine evtl. Kontenpfändung kann natürlich die Folge sein.
Bei Verweigerung bzw. bewußt falschen Angaben drohen strenge Strafen.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,
ich werde sie wohl abgeben müssen.
Mein Problem ist jetzt:
Sollte ich meinen Arbeitgeber verständigen?
Kommt es in solch einem Fall generell zu einer Lohnpfändung?
Werde ich dadurch meinen Arbeitsplatz verlieren?
Wird auf jeden Fall gepfändet??
Auch wenn Ratenzahlung vereinbart werden könnte und der Betrag durch die Höhe dieser Rate nicht innerhalb von 6 Monaten abgetragen ist?
Wie ist es mit den anderen Gläubigern die man hat und auch regelmässig bezahlt?
Wenn gepfändet wird, könnte ich diese auch nicht mehr bezahlen.
Muss ich das dann überhaupt noch?

Ich hab da so viele Fragen zu,
aber mein Hauptproblem ist halt mein Arbeitsplatz.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Die Pflicht zum bezahlen von Verbindlichkeiten erlischt mit der Abgabe der EV nicht. Das naach der EV Lohn- bzw. Kontopfändungen kommen, ist eher wahrscheinlich. Eventuell lassen sich die Gläubiger dennoch auf eine Ratenzahlung ein. Immerhin beinhaltet die EV für alle Seiten Gebühren und da ist es besser, Geld zu bekommen, als welches zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst ,
im schlimmsten Fall --> Lohn-/Kontopfändung?

Und wenn mit den Gläubigern eine angemessene Rate ausgehandelt werden kann,
oder mit dem Gerichtsvollzieher,
muss es nicht sein, das trotz Abgabe der EV mein Gehalt bzw. mein Konto gepfändet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab da noch eine Frage...

Kann ein Konto überhaupt gepfändet werden, wenn es im Minus steht??
Das sind *meine Schulden* die regelmässig bei meiner Bank bezahlt werden.
Wenn man jetzt eine Kontopfändung durchzieht,
heisst das,ich kann meine Raten zum Ausgleich des Kontos auch nicht einhalten?

Besteht eigentlich eine Möglichkeit,
die Gesamtsummen verschiedener Gläubiger von meinem Ex zurückzufordern?
Bekannte meinen, nein, ich solle mir den Weg zum Anwalt sparen,
weil das zivilrechtlich ist (?) und weil ich damals für alles gebürgt habe und weil dann noch mehr Kosten auf mich zukämen,
die ich von ihm niemals wieder zurückbekommen würde.
Kann man Bürgschaften rückgängig machen?

So langsam wird mir das alles ein bisschen brenzlig.
Zumal ich von sowas überhaupt keine Ahnung habe.

An die beiden Herren die mir schon geantwortet hatten erstmal ein liebes Danke :o)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Das sind viele Fragen, es gibt viele Möglichkeiten und Antworten.
Ich empfehle, eine Schuldner-Beratungsstelle aufzusuchen, die evtl. kostenlos berät.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Genau so ist es. Die Verhandeln wenn nötig auch mit Gläubigern, insoweit daß u.U. keine Kontopfändung erfolgt. Nur keine falsche Scham. In der Institution, in der ich arbeite, haben wir auch eine Schuldenberatungsabteilung. Dort helfe ich bei Krankheit ab und an aus. Was glauben Sie wer da alles auftaucht.

Gute Schuldnerbratungen sind kostenlos! (gibt auch schwarze Schafe)

Wenden Sie sich an die

AWO
Caritas
Diakonie
oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband

Die sind kompentent, seriös und kostnelos.

Wenn Sie mir Ihre PLZ nennen helfe ich auch gerne mit einer Adresse weiter.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

Sollte die EV nicht abgegeben werden, können Sie soweit vom Gläubiger beantragt auch ins Gefängnis kommen!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Darleen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Erstmal ein grosses Dankeschön an Euch ...

Schuldnerberatungsstelle hört sich schonmal recht gut an ...
Danke für den Tip,...

Mittlerweile hab ich die EV abgegeben,
und ich denke, ich werde sowohl bei meinem Arbeitgeber als auch bei meiner Bank mit offenen Karten spielen.

Vielleicht der beste Weg.

Jetzt muss ich nur noch versuchen,
den eigentlichen, ich nenn ihn mal *Täter*,
zu kontaktieren,
um ihn irgendwie haftbar zu machen...

Wobei ich da denke, das meine Chancen echt schlecht stehen,
weil ich damals gebürgt habe...

Ich danke Euch !!

Und jetzt werde ich die nächstgelegene
Beratungststelle aufsuchen...
Grüße,
Darleen....

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.663 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen