Eidesstattliche Versicherung - Es steht nicht drin um welche Summe es sich handeln soll??

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
slatka
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 2x hilfreich)
Eidesstattliche Versicherung - Es steht nicht drin um welche Summe es sich handeln soll??

Hallo alle zusammen,

also, mein Freund und ich sind im Juli 2007 aus unseren alten Wohnung ausgezogen, nachdem wir etwas ärger mit der Vermieterin hatten. Beim Auszug bestanden keine Mietschluden mehr, soweit waren wir quitt. Monate später (oktober) kam ein Brief von ihrem Anwalt das wir die Anwaltskosten übernehmen müssten, diese beliefen sich auf 1300,- Euro. Ich habe darauf geantwortet das diese Summe nicht im Verhälniss stünde und sie zudem auch nicht unsere Kaution in Höhe von 610 Euro wiedergegeben hat.

Daraufhin kam nichts mehr.Keine Mahnung nichts.

Gestern dann Brief vom GV, der von mir und von meinem Freund eine eidesstaatliche Versicherung verlangt.

Aufgrund was denn??? Es steht auch nicht drin um welche Summe es handeln soll???

1. EV wollen wir nicht abgeben.

2. Ist es möglich das ich die Schuld kommplett übernehme, sozusagen das ich alles auf mich nehme und mein Freund raus ist???




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 464x hilfreich)

Hallo,

mit dieser unkorrekten Schilderung kann man(n) keine Beurteilung vornehmen oder einen Rat erteilen.

MfG

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

zumal, wenn der GV auftaucht, hat der Bauftragende die Forderung tituliert, sprich es muss dem ein Vollstreckungsbescheid vorausgegangen sein, welchem nicht widersprochen wurde. Sommit ist die Forderung 30 Jahre lang vollstreckbar.

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#3
 Von 
guest123-1519
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 25x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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