Hallo!
Eigentlich eine ganz einfache juristische Frage... kann mir jemand eine Fundstelle o.ä. nennen, die besagt, dass der Adressat einer Postsendung (egal ob Brief, Paket o.a.) mit Zustellung Eigentümer (nicht Besitzer) wird?
Die dingliche Herleitung über § 929 BGB
gelingt idR einfach, aber ich bräuchte dennoch eine Fundstelle - das wäre echt spitze!!!
Gruß,
Heini
Eigentum an einem Brief
17. Februar 2004
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Frage vom 17. Februar 2004 | 23:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum an einem Brief
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#1
Antwort vom 23. Februar 2004 | 11:17
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 150x hilfreich)
Das sollte doch rechtlich zu konstruieren sein. Eine gute Argumentation ist besser als jede Fundstelle!
Ich sage nur Stichwort Geheißperson, mehr nicht...
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