Hallo !
Ich bin kein Jurist, muss aber ein Seminar halten in dem ich den Begriff Eigentum erklären muss. Deshalb hab ich ein paar Fragen.
1) Wo gibt es eine schöne Definition im Internet die ich also pp-Folie zeigen kann und die sinnvoll und verständlich ist?
2) Soweit ich weiß ist Eigentum ein Bündel von Rechten während Besitz das tatsächlich haben eines Gegenstandes ist. Sehe ich das richtig.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Tom
Eigentum und Besitz
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
wikipedia hilft;)
Und wenn du Wikipedia nicht vertraust, würde ich mit Google starten. Die beiden Suchworte mußt du aber schon selber erraten.;)
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Ich habe vor folgendes Beispiel zu nennen:
Es gibt eine Wiese, diese ist mein Eigetum und ich vermiete diese Wiese, abgesichert durch das Nutzungsrecht, an einen Pächter. Kann ich dann mit Hilfe des Nutzungsrecht auch veranlassen, dass er dort keine Apfelbäume anpflanzt ?
Ist es okay wenn ich das so begründe ?
--- editiert vom Admin
Hallo,
@toom
.... alle Theorie ist grau. Mit der Beispiel-Wiese wird das nix!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Ihr Beispiel ist wirr und dazu noch falsch.
Seltsam, wer alles so Seminare hält, mit welchem Hintergrundwissen.
Vielleicht hilft Ihnen einschlägige Fachliteratur, z.B. Medicus, Bürgerliches Recht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Medicus völlig ohne Vorwissen...schwierig...
Wahrscheinlich ist das für die Schule, oder?
Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kann man gut an einer Mietwohnung erklären.
Der Vermieter ist der Eigentümer.
Der Mieter ist der Besitzer.
Z.B. "Du bist in Besitz meines Schlüssels."
Also der Schlüssel gehört mir, ich bin der Eigentümer; aber Du bist
der Besitzer, da der Schlüssel in Deiner Hand ist.
Die Definition, wie man sie immer im Studium hört ist:
Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat.
Angenommen, mir würde mein Auto geklaut wären. Dann bliebe ich dennoch Eigentümer, aber der Dieb wäre Besitzer.
Des weiteren muss man die verschiedenen Arten von Besitz unterscheiden, so gibt es zum Beispiel den mittelbaren, oder unmittelbaren Besitz, den Eigenbesitz usw.
Ich kann in dieser Frage nur das Lehrbuch von Wolf zum Sachenrecht empfehlen, und die Lektüre von §§ 854 ff. BGB
, evtl. mit Hilfe eines Kommentars.
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
Ich kann Eigentümer sein, bin aber nicht im Besitz, kann aber auch Besitzer sein und es ist trotzdem nicht mein Eigentum
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"gruß azrael"
--- editiert vom Admin
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