Eigentums-/Besitzverhältnisse, Ablöse, Herausgabe

2. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
CoolHandLuke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentums-/Besitzverhältnisse, Ablöse, Herausgabe

Hallo,

zwei Privatpersonen (ein unverheiratetes Paar - A und B) nehmen zusammen einen Kredit auf und kaufen davon Mobiliar und eine EBK.

Der Kredit läuft auf beide Namen, somit sind beide Schuldner des Kredits.

Das Paar trennt sich und A zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus, lässt aber das Mobiliar und die EBK bei B und in der ehemaligen gemeinsamen Wohnung. A überlässt das Mobiliar und die EBK B, da beide zusammen Zwillinge haben und B auf das Mobiliar und die EBK (mehr) angewiesen ist. Und da A nun einmal kein Unmensch ist, will A dieses Mobiliar und die EBK (zur Hälfte) nicht mitnehmen oder sich dieses anteilig auszahlen lassen.

Beide zahlen den Kredit weitehrin in hälftigen monatlichen Raten ab. Jeder überweist monatlich von dem jeweils eigenen Konto die jeweilige Hälfte der monatlichen Gesamtrate an die Bank.

Sämtliche Rechnungen über dieses Mobiliar und die EBK laufen allerdings auf nur den Namen von A.

Wie A mittlerweile erfahren hat, hat B Mobiliar und die EBK (teilweise) verkauft, da B mit einem neuen Partner (C) in eine andere Wohnung zusammengezogen ist.

A möchte weiterhin kein Unmensch sein, sieht aber jetzt nicht mehr ein, nachdem B jetzt C hat und beide zusammen wohnen und gar nicht mehr das Mobiliar und die EBK von A und B nutzen und dieses verkauft wurde, weiterhin für diesen Kredit zu zahlen. A hat ja die ganze Zeit, nach der Trennung, für etwas bezahlt, von dem A nichts hatte. Da A allerdings mit B i. R. d. Gesamtschuldnerhaft den Kredit abbezahlen muss, hierzu ein paar Fragen:

1.) Wie sind überhaupt die Eigentums- und Besitzverhältnisse? Waren/Sind beide Eigentümer, da sie von dem gemeinsamen Kredit diese Einrichtungsgegenstände gekauft haben oder ist alleine A der Eigentümer und B einzig der Besitzer, da die Rechnungen nur auf A laufen und A die Gegenstände B überlassen hat?

2.) Welche generellen Rechte hat A gegenüber B bzgl. einer Herausgabe oder einer Ablöse? Welche Pflichten hat B gegenüber A bzgl. einer Herausgabe oder einer Ablöse?

3.) Hätte B A von dem Verkauf der Einrichtungsgegenstände informieren müssen? Es hätte ja u. a. sein können, dass A diese Gegenstände mittlerweile (zurück) haben möchte!

4.) Hat A Anspruch auf den (halben) Verkaufserlös aus dem Verkauf der Einrichtungsgegenstände?

Sind noch irgendwelche Fragen offen, dann fragt bitte! ;-)

Sind evtl. irgendwelche Fragen nicht gestellt worden, dann welche? ;-)

Ich hoffe auf eure hilfreichenden Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sämtliche Rechnungen über dieses Mobiliar und die EBK laufen allerdings auf nur den Namen von A. <hr size=1 noshade>



Dann bist, genauer gesagt warst nur du Eigentümer.

Das Eigentum ging aber nach § 932 BGB durch den Verkauf verloren, im Prinzip ergeben sich die Rechtsfolgen aus § 816 BGB , wenn darüber hinaus Schaden entstanden ist, Verkauf unter Wert, würde wohl § 823 BGB greifen.

Wegen eurer Partnerschaft, muss man aber Gesellschaftsrecht anwenden. Ansprüche daraus kann B gegenrechnen, unabhängig vom Eigentum. Den Kredit müsst ihr beide bis zum Ende bedienen. Wenn man mal vereinfachend unterstellt, dass das gemacht wird, gelten §§ 706 , 722 BGB , jeder zahlt/erhält 1/2.

Wird der Kredit wie auch immer nicht 50:50 bedient, wäre die Rechnung entsprechend zu quoteln.

Ob man das mit Juristen auszudiskutieren sollte weiss ich nicht so recht, ihr solltet euch so einigen.

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