Schönen guten Abend,
in der Verwandschaft habe ich ein von den Eltern bei der Hochzeit einbenanntes Kind, dass gerne auf den Geburtsnamen der Mutter, unter dem es geburtlich / amtlich registriert wurde, zurückkehren möchte.
Frage: Ist das überhäupt möglich?
Wenn Ja: was muß das Kind dafür amtlich anschubsen?
Einbenanntes Kind möchte auf Erstnamen zurück
16. Januar 2026
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Frage vom 16. Januar 2026 | 21:49
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 11x hilfreich)
Einbenanntes Kind möchte auf Erstnamen zurück
#1
Antwort vom 17. Januar 2026 | 08:19
Von
Status: Unbeschreiblich (42372 Beiträge, 14725x hilfreich)
siehe § 1617 Abs. 4 BGB
wirdwerden
#2
Antwort vom 17. Januar 2026 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (50112 Beiträge, 17559x hilfreich)
Zitat :siehe § 1617 Abs. 4 BGB
Was hat der mit der Fragestellung zu tun?
Relevant wäre wohl eher der § 1617i BGB und daher die Antwort:
Zitat :Frage: Ist das überhäupt möglich?
Nein
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#3
Antwort vom 17. Januar 2026 | 16:29
Von
Status: Legende (19124 Beiträge, 10304x hilfreich)
Wirdwerden meinte wohl den §1617e Abs. 4 BGB.
Und der ist sehr relevant.
Und ja, es geht.
-- Editiert von User am 17. Januar 2026 16:30
#4
Antwort vom 17. Januar 2026 | 21:47
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 11x hilfreich)
Zitat :Und ja, es geht.
Vielen Dank. Herr drkabo, das war sehr hilfreich.
Tatsächlich treffen die Anforderungen in diesem Fall genau zu.
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