Einbenanntes Kind möchte auf Erstnamen zurück

16. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
pommesgabel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)
Einbenanntes Kind möchte auf Erstnamen zurück

Schönen guten Abend,

in der Verwandschaft habe ich ein von den Eltern bei der Hochzeit einbenanntes Kind, dass gerne auf den Geburtsnamen der Mutter, unter dem es geburtlich / amtlich registriert wurde, zurückkehren möchte.

Frage: Ist das überhäupt möglich?

Wenn Ja: was muß das Kind dafür amtlich anschubsen?




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

siehe § 1617 Abs. 4 BGB

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50112 Beiträge, 17559x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
siehe § 1617 Abs. 4 BGB

Was hat der mit der Fragestellung zu tun?

Relevant wäre wohl eher der § 1617i BGB und daher die Antwort:

Zitat (von pommesgabel):
Frage: Ist das überhäupt möglich?

Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19124 Beiträge, 10304x hilfreich)

Wirdwerden meinte wohl den §1617e Abs. 4 BGB.

Und der ist sehr relevant.

Und ja, es geht.

-- Editiert von User am 17. Januar 2026 16:30

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pommesgabel
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und ja, es geht.


Vielen Dank. Herr drkabo, das war sehr hilfreich.
Tatsächlich treffen die Anforderungen in diesem Fall genau zu.

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