Einberufungsplanung kurz vor 25. Geburtstag

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Toldrabald
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einberufungsplanung kurz vor 25. Geburtstag

Hallo,
ich habe heute eine Einberufungsplanung / Anhörung erhalten zum letzt möglichen Einzugstermin den die Bundeswehr hat.

quote:
Sehr geehrter Herr,
ich beabsichtige Sie zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 1.7.2010 einzuberufen.
Teilen Sie mir etwaige Gründe, die Ihrer Einberufung entgegen stehen könnten, bitte innerhalb von 8 Tagen mit. Falls Sie Gesundheitliche Einwände haben, verwenden Sie bitte das beigefügte Formblatt.
mfg
Sachbearbeiter


Zu meiner Situation: Ich wurde mit 17 oder 18 als T2 gemustert und seitdem wegen 2 Berufsausbildungen zurückgestellt. Zur Zeit habe ich ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.6., aber die Firma hat bereits angekündigt mich danach unbefristet zu übernehmen.
Dazu kommt: am 29.7. werde ich 25 Jahre alt, könnte danach also nicht mehr gezogen werden.

Wenn ich jetzt gegen die Einberufung Widerspruch einlege oder eine erneute Musterung verlange, die letzte ist immerhin ne ganze Weile her, hätte das noch Erfolg? Und was passiert wenn sich das Verfahren über meinen Geburtstag hinaus hinziehen würde?
Mir wäre es an sich sowieso lieber Zivildienst zu leisten, einen KDV hatte ich bislang aber nicht gestellt, in der Hoffnung nichts mehr vom Bund zu hören. Auch hier dann die Frage: Wie stelle ich das an? Und wenn ich den KDV stelle, bis das Prozedere dafür durch ist vergeht doch wahrscheinlich auch einige Zeit. Genug um mich zu alt werden zu lassen oder wäre das in dem Moment egal?

Bin für jede Hilfe dankbar!

Gruß
Toldrabald

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

Also, was mich wundert, ist, daß die Einberufung erfolgen soll, obgleich die letzte Musterung derart lange zurückliegt. Nach einer Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Berufsausbildung etc. muß eigentlich eine Nachmusterung erfolgen. Auf eine erneute Musterung würde ich auf jeden Fall bestehen, und mittlerweile evtl. vorhandene gesundheitliche Einschränkungen unbedingt geltend machen. Du könntest doch mittlerweile Eine Erkrankung haben, von der Du selbst noch nichts weißt? Was sagt dein Hausarzt? Warst Du zwischenzeitlich mal im Krankenhaus? ...

Ich weiß ja nicht, ob Du dich einziehen lassen willst oder nicht. So wie es aussieht, hättest Du jetzt noch, schon aufgrund deines Alters, durch Einwendungen gegen die beabsichtigte Einberufung oder mit Rechtsmittel gegen den Einberufungsbefehl gute Chancen, die Sache zu umgehen. Hier arbeitet der Zeitfaktor wohl für dich. Heute herrscht ohnehin keine Wehrdienstgerechtigkeit mehr, da bekannterweise nicht mehr alle Wehrdienstfähigen einberufen werden ... so gesehen weiß ich nicht, ob man (früher waren es die Kreiswehrersatzämter) heute noch so verbissen hinter jeden Wehrdienstfähigen hinterher ist. Zu meiner Zeit war man da noch etwas verbissen. Ich aber auch, nicht ohne Erfolg ...

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""Un prince est le premier serviteur de l'Etat" "

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Eine Nachmusterung gibt es gar nicht.
Die Überprüfungsuntersuchung kann auch der Truppenarzt durchführen.
Das ist gar nicht so selten, wenn kurz vor Dienstantritt noch etwas passiert - und sei es eine schwere Grippe.

Der KDV-Antrag ist zulässig, hätte aber, genau wie ein Widerspruch gegen den noch abzuwartenden Einberufungsbescheid keine aufschiebende Wirkung.
Ich sehe auch nicht, dass Du durch eine zurückstellung über die Altersgrenze hinaus nun besser gestellt würdest, als Du es jetzt bist.
Wenn Dir eine Festanstellung winkt, umso besser, dann genießt Du nämlich die Vorzüge des Arbeitsplatzschutzgesetzes.



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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

Dann haben sich die Dinge geändert. ich hatte damals einen entsprechenden Antrag auf erneute Musterung gestellt. Dem wurde nachgekommen. Nach so langer Zeit, wie beschrieben, können doch ganz andere gesundheitliche Konstellationen eintreten.

Noch ist ja auch kein Einberufungsbescheid erfolgt. Wenn jetzt schnell gehandelt wird, wird es wohl auch nicht dazu kommen. Warum, so frage ich mich, will man mit fast fünfundzwanzig Jahren noch ggf. Zivildienst leisten und sich damit ins finanzielle Abseits stellen? Das baut einen doch nicht auf, wenn man sich in dem Alter von irgendwelchen Gestalten herumkommandieren ließe ...

Abgesehen davon, ist es mit der Wehrgerechtigkeit ohnehin nicht weit her. Allein deshalb würde ich die Sache konterkarieren. Mit fünfundzwanzig hat manch einer schon sein Diplom in der Tasche und bestimmt anderes vor, als beim Bund seine Zeit zu verschwenden.

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""Un prince est le premier serviteur de l'Etat" "

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#4
 Von 
Toldrabald
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Nach Möglichkeit will ich ja weder zum Bund noch Zivildienst, aber wenn mir keine Wahl bleibt halt Zivi.
Ich find den Zeitpunkt hat der Verein auch super getroffen, kann mich eigentlich nur drüber aufregen... Werd am Wochenende mal einen Brief aufsetzen und zusätzlich gesundheitliche Einwände geltend machen. An sich muss ich die ja nur lange genug mit Papierkrieg beschäftigen...

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""

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#5
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Du hättest ja auch jederzeit selbst tätig werden können und Dich melden zwecks Einplanung.
Dein Versäumnis wirst Du dem Kreiswehrersatzamt nun schwerlich anlasten können.

Es ist ja nun eine Binsenweisheit, dass die Umstände schwieriger und unbequemer werden, je später die Einberufung erfolgt.



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"Lukas 7,23"

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#6
 Von 
guest-12326.04.2010 16:39:28
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Man kann damit aber die "Einberufung zum ungünstigsten Zeitpunkt" vermeiden.

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"Lukas 7,23"

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#8
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Alternativ könnten Sie auch versuchen den Dienst beim Katastrophenschutz zum Beispiel der freiwilligen Feuerwehr abzuleisten.

Das ist neben dem Beruf problemlos möglich, dauert allerdings ein paar Jahre länger.

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"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg"

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Schnell noch heiraten befreit auch von der Einberufung.

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"Lukas 7,23"

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#10
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

"Schnell noch heiraten befreit auch von der Einberufung." ...
___________________

... und Selbstmord auch.

Aber Spaß beiseite. Übrigens, wer will sich denn für zehn Jahre (zu meiner Zeit wäre es so lange gewesen) etwa beim THW oder der FF verdingen lassen? Das ist ja auch nicht jedermanns Sache ...

So wie ich es sehe, steht der Einberufungsbefehl ja kurz bevor. Ich hätte schon dreimal einen Brief verfasst und dabei nicht eine Sekunde gezögert. Ehrlich gesagt, hätte ich mir auch einen RA genommen, bei einer derart wichtigen Sache, die ja die gesamte Zukunftsplanung betrifft.

Und der Hinweis auf die "Wehrdienstlotterie" seitens des Vorredners ist ja signifikant. Wie ich schon anführte: wenn keine Wehrgerechtigkeit mehr vorherrscht (entweder alle oder keiner) würde ich der Sache entschieden entgegnen. Ein guter Arzt findet immer etwas - manch einer weiß gar nicht, wie krank er eigentlich ist ...

Wenn es wirklich so ist, daß die fünfundzwanzigjährige Altersgrenze hier lediglich überschritten werden muß, um den Bund ad acta legen zu können, dürfte es vielleicht gelingen.

-----------------
"Ob Talar oder Robe, es ist die gleiche Garderobe."

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#11
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
So wie ich es sehe, steht der Einberufungsbefehl ja kurz bevor. Ich hätte schon dreimal einen Brief verfasst und dabei nicht eine Sekunde gezögert. Ehrlich gesagt, hätte ich mir auch einen RA genommen, bei einer derart wichtigen Sache, die ja die gesamte Zukunftsplanung betrifft.

Und der Hinweis auf die "Wehrdienstlotterie" seitens des Vorredners ist ja signifikant. Wie ich schon anführte: wenn keine Wehrgerechtigkeit mehr vorherrscht (entweder alle oder keiner) würde ich der Sache entschieden entgegnen. Ein guter Arzt findet immer etwas - manch einer weiß gar nicht, wie krank er eigentlich ist ...


Einen Einberufungsbefehl gibt es doch gar nicht.
Der Wehrpflichtige ist ja noch gar kein Soldat geworden, ergo läuft der "Befehl" ins Leere.

Und ein Attest eines Arztes ist kein aufschiebendes Einberufungshindernis - war es auch noch nie.
Im Zweifel würde man den GWDL'er immer auf die Einstellungsuntersuchung beim Truppenarzt verweisen.
Was für eine Verwendung in einer Kampftruppe einen Ausschluss bedeuten kann, ist noch lange kein Grund, den Dienst im Geschäftszimmer als Rechnungsführergehilfe nicht anzutreten.

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"Lukas 7,23"

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#12
 Von 
Pierrot Lagadere
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 33x hilfreich)

"Einen Einberufungsbefehl gibt es doch gar nicht."
_____________________________________

Steht aber im Raume, wie angekündigt. Und auch dann ist die Sache noch nicht aussichtslos. Ich bekam damals auch einen Einberufungsbefehl, dem ich aber widersprach. Und es erfolgte eine erneute Musterung, und daraus resultierte die Befreiung vom Wehrdienst ("nicht wehrdienstfähig"). Der Truppenarzt, wie von dir bezeichnet, wäre im Falle der unwidersprochenen Einberufung zuständig. Dem vorgeschaltet ist die Musterungskommission. Und wenn Gründe angeführt werden, die eine erneute Musterung und Beurteilung der Wehrdienstfähigkeit notwendig machen, muß dem wohl nachgekommen werden.



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"Ob Talar oder Robe, es ist die gleiche Garderobe."

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