Einbruchsschäden

30. September 2002 Thema abonnieren
 Von 
Fran_zi
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 9x hilfreich)
Einbruchsschäden

Hallo zusammen,

am Freitag vormittag wurde versucht, bei uns einzubrechen :( - zum Glück ohne Erfolg. Dennoch weist unsere Eingangstür jetzt erhebliche Beschädigungen auf. Außerdem ist sie wohl etwas verzogen. Wer muss für diesen Schaden aufkommen? Meine Hausratversicherung oder die Versicherung des Vermieters?

Vielen Dank.
Fran_zi

Auf diesem Weg mein Rat an alle! Immer schön abschließen! Nur weil wir dies grundsätzlich tun, blieben wir von weiterem verschont. :)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
XYZ
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich bin der Ansicht - Deine Hausrat !
Es wurde ja insbesonderes bei Dir eingebrochen ! ohne Haftung ... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

stimmt... hier muss grundsätzlich die hausratversicherung haften.
es gilt hier der versuchte einbruch ebenso, wie der vollzogene.

0x Hilfreiche Antwort

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