Hallo zusammen,
am Freitag vormittag wurde versucht, bei uns einzubrechen - zum Glück ohne Erfolg. Dennoch weist unsere Eingangstür jetzt erhebliche Beschädigungen auf. Außerdem ist sie wohl etwas verzogen. Wer muss für diesen Schaden aufkommen? Meine Hausratversicherung oder die Versicherung des Vermieters?
Vielen Dank.
Fran_zi
Auf diesem Weg mein Rat an alle! Immer schön abschließen! Nur weil wir dies grundsätzlich tun, blieben wir von weiterem verschont.
Einbruchsschäden
30. September 2002
Thema abonnieren
Frage vom 30. September 2002 | 09:19
Von
Status: Schüler (292 Beiträge, 9x hilfreich)
Einbruchsschäden
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. September 2002 | 10:02
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 31x hilfreich)
Ich bin der Ansicht - Deine Hausrat !
Es wurde ja insbesonderes bei Dir eingebrochen ! ohne Haftung ... ;-)
#2
Antwort vom 15. Oktober 2002 | 02:10
Von
Status: Schüler (372 Beiträge, 43x hilfreich)
stimmt... hier muss grundsätzlich die hausratversicherung haften.
es gilt hier der versuchte einbruch ebenso, wie der vollzogene.
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen