Hallo,
jetzt bin ich sehr gespannt, wie Ihr die Sache beurteilt.
Ein Zivilprozess vor einem Amtsgericht. Die Sache ist soweit klar, bis der gegnerische Anwalt eine Vertretung beauftragt, die dem Gericht sehr gut bekannt ist und das Augenscheinlich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen den Parteien besteht. Der Fall nimmt groteske Züge an, da sich der gegnerische Anwalt und das Gericht austauschen und den Fall und seinen Ausgang in einem Zweierdialog besprechen. Der Beklagte findet das Spiel ziemlich schäbig und wird auch etwas lauter. Im Eifer des Gefechts rutscht der Satz heraus: Wenn Sie weiter so permanent grinsen, kann ich auch rüberkommen und eine Nackenklatsche geben. Bis der Wachmann von unten hier oben ist, können es auch zwei werden.
Die Zivilverhandlung wird mit dem Hinweis beendet, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein Versäumnisurteil gesprochen wird - Vorschlag von gegnerischen Anwalt, vom Gericht übernommen.
Der Beklagte legt Widerspruch ein, da kein ordentliches Verfahren stattgefunden hat.
Ergebnis:
Der Beklagte muss sich jetzt durch einen Gutachter untersuchen lassen, da er aus Sicht vom Gericht eine Betreuung braucht. Das Auftreten im Gericht und das Verhalten lässt den Schluss zu, dass der Beklagte einen staatlichen Betreuer braucht.
Wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise und sollte auf jeden Fall ein Anwalt hinzugezogen werden?
Bin sehr gespannt auf Eure Antworten.
-- Editiert von User am 23. August 2023 09:01
Eine Betreuung einrichten gegen Willen und ohne Grund
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



ZitatDer Beklagte findet das Spiel ziemlich schäbig und wird auch etwas lauter. Im Eifer des Gefechts rutscht der Satz heraus: Wenn Sie weiter so permanent grinsen, kann ich auch rüberkommen und eine Nackenklatsche geben. Bis der Wachmann von unten hier oben ist, können es auch zwei werden. :
Üblich ist so eine Wortwahl nicht. Es müssen sicher noch einige anderen Faktoren auch gesundheitliche vorhanden sein, welche eine Betreuung notwendig erscheinen lassen.
Na ja, wenn ein Zivilgericht eine solche Anregung an das Betreuungsgericht weiter gibt, dann muss da eine Menge passiert sein - wahrscheinlich nicht nur in der mündlichen Verhandlung. Aber, Betreuungen fallen nicht vom Himmel. Jetzt wird erst einmal begutachtet, und wenn die Begutachtung negativ ausfällt, kann man ja immer noch entscheiden, ob man einen Anwalt einschaltet.
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ZitatÜblich ist so eine Wortwahl nicht. Es müssen sicher noch einige anderen Faktoren auch gesundheitliche vorhanden sein, welche eine Betreuung notwendig erscheinen lassen. :
Nein, gesundheitlich keine Einschränkungen.
Zitat: Das hiesige Verfahren wurde aufgrund Ihres Verhaltens vor dem AG..... von Amts wegen eingeleitet.
Okay, so benimmt man sich nicht, aber wenn jetzt alle dummen Bemerkung mit einem Betreuungsvorgang beantwortet, dann haben die Betreuer viel zu tun. Das ist mein erster und einziger Zivilprozess und auch anderweitig habe ich keinerlei Probleme. Keine Schulden, keine Altlasten, nichts dergleichen und dann mit Kanonen auf Spatzen schießen?
Wie soll man sich jetzt verhalten? 1x Übermut und große Fresse und dann sowas.
Zitat1x Übermut und große Fresse und dann sowas. :
Das hat mit Übermut nichts zu tun, so ein Verhalten ist daneben.
ZitatZitat: Das hiesige Verfahren wurde aufgrund Ihres Verhaltens vor dem AG..... von Amts wegen eingeleitet. :
Es gab Anhaltspunkte welche den Richter stutzig machten.
Das Gutachten abwarten, alles andere ist nur Spekulation.
Eine Betreuung muss nicht für immer gelten, die kann nach einigen Monaten schon wieder enden, wenn erkenntlich ist, dass sie ihr Leben selber regeln können.
ZitatEine Betreuung muss nicht für immer gelten, die kann nach einigen Monaten schon wieder enden, wenn erkenntlich ist, dass sie ihr Leben selber regeln können. :
Sorry, aber auch hier wird indirekt davon ausgegangen, dass die Richterin gesetzeskonform gehandelt hat. 100% geregeltes Leben, keinerlei Schulden oder Altlasten wie ungeregelte Verträge, keine Gefahr für mich oder andere, regelmäßige Arztbesuche ohne Komplikationen. Bei Kontaktaufnahme sofortige Rückmeldung. WOFÜR eine Betreuung? Nur weil ich einen Widerspruch eingelegt habe, der begründet ist? Dieser Widerspruch war die einzige ungeregelte Angelegenheit, weil der Anspruch nach meinem Erachten, nicht gerechtfertigt ist.
Wenn zuvor eine Ablehnung der Forderung schriftlich durch die Richterin im Raum stand und dann die Verhandlung gewandelt wird, weil der vertretende Anwalt gut mit der Richterin bekannt ist und dann der besagte Anwalt permanent und durchweg einen unverschämt angrinst, da sind die Pferde mit mir durchgegangen. Aber wenn das nach deiner anscheinenden Einstellung betreuungspflichtig ist, dann müssten wohl gut 40.000.000 Menschen betreut werden. Danke, jetzt weiß ich wenigstens, dass ich schleunigst einen Anwalt kontaktiere, denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Begutachtung genauso betrachtet wird. So werden seriöse Leben ruiniert.
ZitatWOFÜR eine Betreuung? :
Das wird ja jetzt erst entschieden. Es ist ja noch gar keine Entscheidung getroffen.
Wenn man einen Anwalt beauftragen will, ist das ja gutes Recht. Dann sollte man das tun.
ZitatSorry, aber auch hier wird indirekt davon ausgegangen, dass die Richterin gesetzeskonform gehandelt hat. :
In Deutschland kann jeder eine Betreuung anregen, wenn er Zweifel hat, dass die Person ohne eine solche nicht mehr zurechtkommt. Insofern ist erstmal nicht ersichtlich, dass die Richterin nicht gesetzeskonform gehandelt hat.
Keiner hier weiß wie die Richterin darauf kommt, diese anzuregen. Aber auch keiner hier kennt Sie oder war in der Verhandlung dabei.
-- Editiert von User am 23. August 2023 15:55
So ist es ja zum Glück nicht. Hier aber gab es vermutlich mehr Anlass.Zitataber wenn jetzt alle dummen Bemerkung mit einem Betreuungsvorgang beantwortet :
Und: auch andere Personen haben vor Zeiten schon gemeint, du solltest dich besser um deine Gesundheit kümmern...du selbst hast aber gar nicht verstanden, was das solle.
Vernünftig und angemessen. Und abwarten, was folgt.ZitatWie soll man sich jetzt verhalten? :
ZitatEine Betreuung einrichten gegen Willen :
Viele Betreuungen werden gegen den Willen der Betroffenen eingerichtet, schlicht weil es ihnen an der Einsichtsfähigkeit mangelt.
Zitatund ohne Grund :
Der Grund sind die wahrgenommenen physischen Auffälligkeiten.
ZitatSorry, aber auch hier wird indirekt davon ausgegangen, dass die Richterin gesetzeskonform gehandelt hat. :
Eine Betreuung anregen darf jeder, sogar der Busfahrer.
Der Schilderung ist kein gesetzeswidriges Verhalten zu entnehmen.
ZitatWOFÜR eine Betreuung? :
Das wird dann die Begutachtung ergeben.
ZitatNur weil ich einen Widerspruch eingelegt habe, der begründet ist? :
Nö, weil man entsprechende physischen Auffälligkeiten gezeigt hat.
ZitatDanke, jetzt weiß ich wenigstens, dass ich schleunigst einen Anwalt kontaktiere, denn die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass die Begutachtung genauso betrachtet wird :
Falls man bei der Begutachtung genauso auftritt wie vor Gericht oder hier, wäre ein versierter Fachanwalt sehr sinnvoll.
Was im übrigen ironischerweise auch eine Betreuung ist, allerdings nicht gegen den Willen ...
Zitat100% geregeltes Leben, keinerlei Schulden oder Altlasten wie ungeregelte Verträge, keine Gefahr für mich oder andere, regelmäßige Arztbesuche ohne Komplikationen. :
Tja, das behauptet Donald Trump auch alles ...
ZitatAnwalt gut mit der Richterin bekannt ist und dann der besagte Anwalt permanent und durchweg einen unverschämt angrinst, da sind die Pferde mit mir durchgegangen. :
Und das sollte nicht der Fall sein. Man muss so ein Grinsen aushalten.
Der Gutachter könnte z.B. zu dem Ergebnis kommen, dass eine Betreuung nicht notwendig ist, allerdings eine Verhaltenstherapie sinnvoll wäre.
Es genügt offenbar ein kleiner Anlass und schon gehen die Pferde mit ihnen durch.
Meine Güte, Juristen, die in einem Gerichtssprengel aktiv sind, kennen sich doch letztlich (fast) alle. Man hat miteinander studiert, die Referendarzeit zusammen verbracht, der Ältere war Ausbilder des jüngeren, Arbeitsgemeinschaftsleiter u.s.w. Und dann gibt es den gemeinsamen Juristenstammtisch ..... Und man hat auch noch beruflich miteinander regelmäßig zu tun. Es ist eher unüblich, dass Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sich nicht kennen.
Jedenfalls muss das ein filmreifer Auftritt gewesen sein, der ja auch noch eine massive Bedrohung enthielt. Das ist nun mal nicht unbedingt als normal einzustufen. Und ein Versäumnisurteil ergeht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Etwa, weil zwingend zu beachtende Fristen nicht eingehalten werden, kein Antrag gestellt wird. Vielleicht war ja nicht nur der Auftritt vor Gericht, sondern auch die ganze Prozessführung ein Grund, die Anregung an das Betreuungsgericht weiter zu leisten?
wirdwerden
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