Einen bestimmten Spendenbetrag wünschen/fordern?

31. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Einen bestimmten Spendenbetrag wünschen/fordern?

Guten Abend!
Gestern Nachmittag hat eine Taub Stumme auf sich aufmerksam gemacht als ich die Außenauslagen nach Schnäppchen duirch geschaut hatte. Sie hatte eine feste Schereibunterlage in der Hand .Darauf war ein vorgedrucktes Formular wo um eine Spende gebeten wurde.Ich hatte eine nkleine Betrag eingetragen mit dem die Frau allerdings nicht einverstanden war. Sie wollte 20 Euro haben wozzu ich alledings nicht bereit war. Ich war auch nicht mehr bereit 10 Euro oder 5 Euro zu spenden worauf die Frau beleidigt und wütend davon ging. Sind solche Vorgänge/ Situationen überhaupt erlaubt?


Viele Grüße,
Interessant100!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Viele Gemeinden haben Satzungen die das betteln regulieren. Man müsste also schauen, ob es hier so was gibt uhnd was genau dort drin steht.



Zitat (von Interessant100):
Darauf war ein vorgedrucktes Formular wo um eine Spende gebeten wurde

Überaus ungewöhnlich für eine Bitte um eine Spende.
Da braucht es doch nur einen Zettel mit Text und kein Formular wo man Sachen eintragen muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Sind solche Vorgänge/ Situationen überhaupt erlaubt?

1. Zu Geld- und Sachspenden aufrufen darf jeder. Dazu zählt auch, Überweisungsformulare zu verteilen bzw. Einzugsermächtigungen zu erbitten.
2. Bargeldspenden sammeln kann je nach Bundesland/Gemeinde eine behördlichen Genehmigung erfordern.
3. Eine Mindestsumme oder eine konkrete Summe zu erbitten ist zwar ungewöhnlich, aber nicht rechtswidrig.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Viele Gemeinden haben Satzungen die das betteln regulieren. Man müsste also schauen, ob es hier so was gibt uhnd was genau dort drin steht.

Bar-Spenden sammeln ist indessen kein Betteln im Sinne des Gesetzes.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

1. Die Frau war nicht taubstumm
2. Die Frau wollte dich abzocken

Ist eine typische Masche. Du weisst ja nicht mal wofür du gespendet hast bzw. an wen die Spende ging. Hilfswerke und seriöse Institutionen gehen anders vor.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Araval
Status:
Schüler
(180 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,
das sind einfach nur Betrüger die den Anschein erwecken, für einen guten Zweck zusammeln. Die Sammler sind weder taubstumm noch sonst wie behindert oder bedürftig.
Wenn man Pech hat, beklauen sie einen noch, während man nach Kleingeld sucht.
Bitte Abstand halten und nichts spenden!! Spenden Sie ihr Geld lieber an bekannte Organisationen per Überweisung.

LG und ein gutes neues Jahr
Araval

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
Danke für Ihre Nachricht.Und auch für Sie ein Gutes 2018!


Vioele Grüße,
Interessant100!

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